Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 4 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien (Ziffern 1 bis 3) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Soweit in allen Kategorien jeweils dieselbe Referenz die beste ist, wird sie in allen Kategorien gewertet. Insgesamt können maximal 9 Punkte (3 je Bewertungskriterium Ziffer 1) bis 3)) erzielt werden.
1) Bewertet werden bei den Kernkompetenzen des Bewerbers die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung. Als erforderliche Kernkompetenzen werden vom Bewerber erwartet: Beratung, Gestaltung, Kreation, Text und Produktion. Bewertet wird die Anzahl der im Betrieb des Bewerbers vorhandenen Kernkompetenzen:
a) 5 der erforderlichen Kernkompetenzen: 3 Punkte,
b) 3 oder 4 der erforderlichen Kernkompetenzen: 2 Punkte,
c) 1 oder 2 der erforderlichen Kernkompetenzen: 1 Punkt.
2) Bewertet wird bei diesem Kriterium die Referenzleistung
Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenzen sind Referenzen aus der Branche Automotive, Energie oder Öffentlicher Dienst.
a) 5 oder mehr Referenzen, die die Branchen Automotive,
Energie oder Öffentlicher Dienst abdecken 3 Punkte
b) 3 oder 4 Referenzen, die die Branchen Automotive,
Energie oder Öffentlicher Dienst abdecken 2 Punkte
c) bis zu 2 Referenzen, die die Branchen Automotive,
Energie oder Öffentlicher Dienst abdecken 1 Punkt
3) Bewertet wird bei diesem Kriterium die Branche
Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenzen sind Referenzen aus der Branche Automotive, Energie und Öffentlicher Dienst.
a) Referenzen, die die Branchen Automotive,
Energie und Öffentlicher Dienst abdecken 3 Punkte
b) Referenzen, die 2 der Branchen Automotive,
Energie und Öffentlicher Dienst abdecken 2 Punkte
c) Referenz, die eine der Branchen Automotive,
Energie und Öffentlicher Dienst abdeckt 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der mehr Punkte beim Kriterium Ziff. 3) hat. Wenn auch dann noch Gleichstand vorliegt, wird der Bewerber bevorzugt behandelt, dessen beste Referenz die meisten der in Ziff. 1) bis 3) und 5) bis 8) genannten Leistungen abdeckt.