Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 116 die Baufeldfreimachung baubegleitende Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Boden- und Abbruchmaterialien eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes. Hierbei kann es sich um Boden-, Boden-Bauschutt-Gemische, um Bauschutt oder Siebfraktionen, Auffüllungen, z. teil Gemenge aus inhomogenen Auffüllungen, Oberboden, Asphalt oder aber auch Altholz, Schrott / Metall, Grünschnitt / Kompost und Wurzelstöcke handeln. Die voraussichtliche Gesamtmenge beträgt ca. 100 000 t.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Referenznummer: KR-Subm-2021-0016
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 116 die Baufeldfreimachung baubegleitende Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Boden- und Abbruchmaterialien eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes. Hierbei kann es sich um Boden-, Boden-Bauschutt-Gemische, um Bauschutt oder Siebfraktionen, Auffüllungen, z. teil Gemenge aus inhomogenen Auffüllungen, Oberboden, Asphalt oder aber auch Altholz, Schrott / Metall, Grünschnitt / Kompost und Wurzelstöcke handeln. Die voraussichtliche Gesamtmenge beträgt ca. 100 000 t.
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 116 die Baufeldfreimachung baubegleitende Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Boden- und Abbruchmaterialien eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes. Hierbei kann es sich um Boden-, Boden-Bauschutt-Gemische, um Bauschutt oder Siebfraktionen, Auffüllungen, z. teil Gemenge aus inhomogenen Auffüllungen, Oberboden, Asphalt oder aber auch Altholz, Schrott / Metall, Grünschnitt / Kompost und Wurzelstöcke handeln. Die voraussichtliche Gesamtmenge beträgt ca. 100 000 t.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Datum des Beginns: 2021-10-11 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-384711
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Bieter_innen und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 116 die Baufeldfreimachung baubegleitende Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Boden- und Abbruchmaterialien eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes. Hierbei kann es sich um Boden-, Boden-Bauschutt-Gemische, um Bauschutt oder Siebfraktionen, Auffüllungen, z. teil Gemenge aus inhomogenen Auffüllungen, Oberboden, Asphalt oder aber auch Altholz, Schrott / Metall, Grünschnitt / Kompost und Wurzelstöcke handeln. Die voraussichtliche Gesamtmenge beträgt ca. 100 000 t aus dem Bereich der Abbruchphase Orange. Im Einzelnen stehen folgende Mengen an:
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 116 die Baufeldfreimachung baubegleitende Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Boden- und Abbruchmaterialien eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes. Hierbei kann es sich um Boden-, Boden-Bauschutt-Gemische, um Bauschutt oder Siebfraktionen, Auffüllungen, z. teil Gemenge aus inhomogenen Auffüllungen, Oberboden, Asphalt oder aber auch Altholz, Schrott / Metall, Grünschnitt / Kompost und Wurzelstöcke handeln. Die voraussichtliche Gesamtmenge beträgt ca. 100 000 t aus dem Bereich der Abbruchphase Orange. Im Einzelnen stehen folgende Mengen an:
— Asphalt (AVV 170302, PAK < 10 mg / kg, mit mineralischen,
— Fremdbestandteilen) 500 t,
— Asphalt (AVV 170302, PAK > 10 bis < = 25 mg / kg, mit mineralischen,
— Asphalt (AVV 170302, PAK > 25 bis < 1 000 mg / kg, mit mineralischen,
— Asphalt (AVV 170301*, PAK > = 1 000 mg / kg, mit mineralischen,
— Fremdbestandteilen) 500 t.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes,
b) Erklärung zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen i. S. v. § 6 e EU VOB / A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. v. § 6 f EU Abs. 1 VOB / A.
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Beabsichtigt die / der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie / er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt die / der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie / er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG;
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beabsichtigt die / der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie / er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beabsichtigt die / der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie / er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mindeststandards:
a) Bei A) a) oben: Der fehlende Nachweis oder das Nicht-Erreichen eines Mindestjahresumsatzes in Höhe von 4 500 000,00 EUR (inkl. Ust) stellt einen Ausschlussgrund dar.
b) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensereignis von mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden, 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
Als Nachweise für b) gelten auch Bestätigungen eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall der Auftragnehmer zu den genannten Bedingungen und Summen versichert sein wird.
Das Nichtvorliegen oder der fehlende Nachweis der Mindeststandards führt zum Ausschluss des Bieters.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Referenzen mit Angabe der / des Auftraggeber_in, der Ausführungszeit, Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen und des Auftragswerts über vergleichbare Arbeiten aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
a) Referenzen mit Angabe der / des Auftraggeber_in, der Ausführungszeit, Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen und des Auftragswerts über vergleichbare Arbeiten aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Beabsichtigt die / der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie / er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt die / der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie / er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mindeststandards:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende ergänzende Angaben zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis u./o. zur Eigenerklärung gemäß § 6 a Abs. 3 VOB / A zu machen:
a) Qualifizierte Angaben zu der dem Unternehmer für die Ausführung der Entsorgungsleistungen stehenden technischen Ausrüstung. Mietgerät ist als solches gesondert anzugeben. Nachweis der für die Leistungserbringung vorgesehene Technik durch aa) Benennung der Technik, bb) Verfügbarkeit, cc) Angabe der technischen Spezifikationen.
a) Qualifizierte Angaben zu der dem Unternehmer für die Ausführung der Entsorgungsleistungen stehenden technischen Ausrüstung. Mietgerät ist als solches gesondert anzugeben. Nachweis der für die Leistungserbringung vorgesehene Technik durch aa) Benennung der Technik, bb) Verfügbarkeit, cc) Angabe der technischen Spezifikationen.
b) Nachweis der erfolgreichen Dokumentation für die Durchführung von Entsorgungsarbeiten durch Vorlage einer Transportgenehmigung gemäß Transportgenehmigungsverordnung (TransgV), Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit(z. B. durch Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG (Entsorgungsfachbetriebsverordnung EfbV, Sachkundenachweise, Nachweise über ordnungsgemäße Entsorgung gem. NachwV durch Vorlage von Auszügen der Dokumentationsunterlagen für mindestens ein Referenzprojekt.
b) Nachweis der erfolgreichen Dokumentation für die Durchführung von Entsorgungsarbeiten durch Vorlage einer Transportgenehmigung gemäß Transportgenehmigungsverordnung (TransgV), Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit(z. B. durch Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG (Entsorgungsfachbetriebsverordnung EfbV, Sachkundenachweise, Nachweise über ordnungsgemäße Entsorgung gem. NachwV durch Vorlage von Auszügen der Dokumentationsunterlagen für mindestens ein Referenzprojekt.
c) Erklärung darüber, dass mindestens zwei Mitarbeitern, über die erforderlichen EDV-Kenntnisse und EDV-Erfahrungen für die Erstellung und Dokumentation der Entsorgungsnachweise verfügen.
Es genügen auch den vorgenannten Nachweisen (a - c) entsprechende gleichwertige Nachweise, die denselben Sicherheits- und Fähigkeitsstandards entsprechen. Die Nachweisführung und Nachweislast über die Gleichwertigkeit liegen beim Bieter.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt München, Kommunalreferat
Denisstraße 2
80335 München
Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bieter_innen und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Die Verpflichtung gem. III.2.3. bezieht sich ausschließlich auf Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Es sind alle Qualifizierungsnachweise für das vorgesehene leitende Personal der Räumstelle anzugeben.
Die Verpflichtung gem. III.2.3. bezieht sich ausschließlich auf Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Es sind alle Qualifizierungsnachweise für das vorgesehene leitende Personal der Räumstelle anzugeben.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 146-384711 (2021-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 116 die die Baufeldfreimachung baubegleitende Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Boden- und Abbruchmaterialien eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes. Hierbei kann es sich um Boden-, Boden-Bauschutt-Gemische, um Bauschutt oder Siebfraktionen, Auffüllungen, z. teil Gemenge aus inhomogenen Auffüllungen, Oberboden, Asphalt oder aber auch Altholz, Schrott/Metall, Grünschnitt/Kompost und Wurzelstöcke handeln. Die voraussichtliche Gesamtmenge beträgt ca. 100.000 t.
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 116 die die Baufeldfreimachung baubegleitende Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Boden- und Abbruchmaterialien eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes. Hierbei kann es sich um Boden-, Boden-Bauschutt-Gemische, um Bauschutt oder Siebfraktionen, Auffüllungen, z. teil Gemenge aus inhomogenen Auffüllungen, Oberboden, Asphalt oder aber auch Altholz, Schrott/Metall, Grünschnitt/Kompost und Wurzelstöcke handeln. Die voraussichtliche Gesamtmenge beträgt ca. 100.000 t.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 116 die die Baufeldfreimachung baubegleitende Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Boden- und Abbruchmaterialien eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes. Hierbei kann es sich um Boden-, Boden-Bauschutt-Gemische, um Bauschutt oder Siebfraktionen, Auffüllungen, z. teil Gemenge aus inhomogenen Auffüllungen, Oberboden, Asphalt oder aber auch Altholz, Schrott/Metall, Grünschnitt/Kompost und Wurzelstöcke handeln. Die voraussichtliche Gesamtmenge beträgt ca. 100.000 t aus dem Bereich der Abbruchphase Orange. Im Einzelnen stehen folgende Mengen an: Boden (Z1.1) 2.000 t Boden (Z1.2) 20.000 t Boden (Z2) 4.000 t Boden (DK 0) 25.000 t Boden (DK I) 2.000 t Boden (DK II) 1.000 t Boden (DK III) 1.000 t Boden (AVV 170503*, MKW >= 2500 mg/kg) 500 t Boden (AVV 170503*, PAK >= 1000 mg/kg, B(a)P >= 50 mg/kg) 500 t Oberboden (Z1.1) 2.000 t Oberboden (Z1.2) 5.000 t Oberboden (Z2) 5.000 t Oberboden (DK0) 5.000 t Bauschutt (RW1) 1.000 t Bauschutt (RW2) 3.500 t Bauschutt (Z1.2) 3.500 t Bauschutt (Z2) 1.500 t Bauschutt (DK 0) 1.500 t Bauschutt (DK I) 1.000 t Bauschutt (DK II) 500 t Bauschutt (DK III) 500 t Bauschutt (AVV 170106*) 1.500 t Bauschutt (AVV 170902*) 500 t Asphalt (AVV 170302, PAK < 10 mg/kg, sortenrein) 8.500 t Asphalt (AVV 170302, PAK > 10 bis <= 25 mg/kg, sortenrein) 500 t Asphalt (AVV 170302, PAK > 25 bis < 1000 mg/kg, sortenrein) 500 t Asphalt (AVV 170301*, PAK >= 1000 mg/kg, sortenrein) 500 t Asphalt (AVV 170302, PAK < 10 mg/kg, mit mineralischen Fremdbestandteilen) 500 t Asphalt (AVV 170302, PAK > 10 bis <= 25 mg/kg, mit mineralischen Fremdbestandteilen) 500 t Asphalt (AVV 170302, PAK > 25 bis < 1000 mg/kg, mit mineralischen Fremdbestandteilen) 500 t Asphalt (AVV 170301*, PAK >= 1000 mg/kg, mit mineralischen Fremdbestandteilen) 500 t
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 116 die die Baufeldfreimachung baubegleitende Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Boden- und Abbruchmaterialien eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes. Hierbei kann es sich um Boden-, Boden-Bauschutt-Gemische, um Bauschutt oder Siebfraktionen, Auffüllungen, z. teil Gemenge aus inhomogenen Auffüllungen, Oberboden, Asphalt oder aber auch Altholz, Schrott/Metall, Grünschnitt/Kompost und Wurzelstöcke handeln. Die voraussichtliche Gesamtmenge beträgt ca. 100.000 t aus dem Bereich der Abbruchphase Orange. Im Einzelnen stehen folgende Mengen an: Boden (Z1.1) 2.000 t Boden (Z1.2) 20.000 t Boden (Z2) 4.000 t Boden (DK 0) 25.000 t Boden (DK I) 2.000 t Boden (DK II) 1.000 t Boden (DK III) 1.000 t Boden (AVV 170503*, MKW >= 2500 mg/kg) 500 t Boden (AVV 170503*, PAK >= 1000 mg/kg, B(a)P >= 50 mg/kg) 500 t Oberboden (Z1.1) 2.000 t Oberboden (Z1.2) 5.000 t Oberboden (Z2) 5.000 t Oberboden (DK0) 5.000 t Bauschutt (RW1) 1.000 t Bauschutt (RW2) 3.500 t Bauschutt (Z1.2) 3.500 t Bauschutt (Z2) 1.500 t Bauschutt (DK 0) 1.500 t Bauschutt (DK I) 1.000 t Bauschutt (DK II) 500 t Bauschutt (DK III) 500 t Bauschutt (AVV 170106*) 1.500 t Bauschutt (AVV 170902*) 500 t Asphalt (AVV 170302, PAK < 10 mg/kg, sortenrein) 8.500 t Asphalt (AVV 170302, PAK > 10 bis <= 25 mg/kg, sortenrein) 500 t Asphalt (AVV 170302, PAK > 25 bis < 1000 mg/kg, sortenrein) 500 t Asphalt (AVV 170301*, PAK >= 1000 mg/kg, sortenrein) 500 t Asphalt (AVV 170302, PAK < 10 mg/kg, mit mineralischen Fremdbestandteilen) 500 t Asphalt (AVV 170302, PAK > 10 bis <= 25 mg/kg, mit mineralischen Fremdbestandteilen) 500 t Asphalt (AVV 170302, PAK > 25 bis < 1000 mg/kg, mit mineralischen Fremdbestandteilen) 500 t Asphalt (AVV 170301*, PAK >= 1000 mg/kg, mit mineralischen Fremdbestandteilen) 500 t
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-19 📅
Name: BAUER Resources GmbH
Postanschrift: BAUER-Str. 1
Postort: Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8252971510📞
E-Mail: bmu.schrobenhausen@bauer.de📧
Land: Neuburg-Schrobenhausen🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.