Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124 (Direktlink zum Fbl.:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
B) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende ergänzende Angaben und Nachweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis u./o. zur Eigenerklärung gemäß § 6a EU Abs. 3 VOB/A mit dem Angebot einzureichen:
a) Erlaubnisschein für die Firma des Auftragnehmers nach § 7 SprengG
b) Erfahrung in der Ausführung von Kampfmittelräumarbeiten in vergleichbaren Aufgabenstellungen, für die ausreichende Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Kampfmitteln des ehem. Deutschen Reiches (DR) und der Alliierten erforderlich sind bzw. waren im Rahmen der Referenzen [siehe nachstehend C)a)] sowie durch folgende Mindestanforderungen:
aa) Nachweise für fünf Fachkundige "Munition § 20 SprengG" sowie
bb) Qualifikation der für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter wie folgt:
aaa) Fachtechnische Aufsichtsperson / Räumstellenleiter:
- Gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG
- Erlaubnisschein für die Person nach § 7 SprengG
- Sachkundenachweis für Arbeiten in kontaminierten Bereichen entsprechend DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128)
- Gültiger Ersthelfernachweis
bbb) Fachtechnische Aufsichtsperson / Truppführer:
- Gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG
- Gültiger Ersthelfernachweis
c) Qualifizierte Angaben zu der dem Unternehmer für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung. Mietgerät ist als solches gesondert anzugeben. Nachweis der für die Leistungserbringung vorgesehene Technik durch Benennung der Technik, Verfügbarkeit und Angabe der technischen Spezifikationen
d) Nachweis der erfolgreichen Dokumentation zur Kampfmittelräumung in Anlehnung an die Baufachlichen Richtlinien (BFR) Kampfmittelräumung (KMR) durch
aa) Vorlage von Auszügen der Dokumentationsunterlagen für mindestens ein Referenzprojekt
bb) Benennung von mindestens zwei Mitarbeitern, die über die erforderlichen EDV-Kenntnisse und EDV-Erfahrungen für die Dokumentation der Kampfmittelräumung verfügen.
cc) Angabe der verwendeten EDV-Programme und der technischen Ausstattung (z.B. GPSGeräte), der Möglichkeiten zum Datenaustausch (Dateiformat) sowie der Anzahl der möglichen vor Ort erforderlichen EDV-Arbeitsplätze.
e) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Es genügen auch den vorgenannten Nachweisen a) bis e) entsprechende gleichwertige Nachweise, die denselben Sicherheits- und Fähigkeitsstandards entsprechen. Die Nachweisführung und Nachweislast über die Gleichwertigkeit liegen beim Bieter.
C) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Referenzen mit Angabe der/des Auftraggeber_in, der Ausführungszeit, Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen und des Auftragswerts über vergleichbare Arbeiten aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Beabsichtigt die/der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie/er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.