Die Deponie Ormesheim der EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (EVS ABW GmbH) befindet sich in der Stilllegungsphase. Die Gesamtmenge an benötigtem Profilierungsmaterial beträgt aktuell noch ca. 350.000 Mg. Es wird ein Abschluss innerhalb von etwa fünf Jahren angestrebt. Die Profilierung hat gemäß den vom LUA freigegebenen Plänen zur Endgestaltung der Zentraldeponie Ormesheim zu erfolgen. Dabei erfolgt der Einbau der Abfälle zuerst im Bereich des ehemaligen Zwischenlagers und wird durch digitale Geländemodelle, die der EVS zur Verfügung stellt, vorgegeben. Dafür wird auftraggeberseitig eine GPS-gestützte Basisstation in Ormesheim installiert, die mit den Baugeräten, die mit GPS Steuerung ausgestattet sind, kommuniziert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Die Deponie Ormesheim der EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (EVS ABW GmbH) befindet sich in der Stilllegungsphase.
Die Gesamtmenge an benötigtem Profilierungsmaterial beträgt aktuell noch ca. 350.000 Mg. Es wird ein Abschluss innerhalb von etwa fünf Jahren angestrebt. Die Profilierung hat gemäß den vom LUA freigegebenen Plänen zur Endgestaltung der Zentraldeponie Ormesheim zu erfolgen. Dabei erfolgt der Einbau der Abfälle zuerst im Bereich des ehemaligen Zwischenlagers und wird durch digitale Geländemodelle, die der EVS zur Verfügung stellt, vorgegeben. Dafür wird auftraggeberseitig eine GPS-gestützte Basisstation in Ormesheim installiert, die mit den Baugeräten, die mit GPS Steuerung ausgestattet sind, kommuniziert.
Die Deponie Ormesheim der EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (EVS ABW GmbH) befindet sich in der Stilllegungsphase.
Die Gesamtmenge an benötigtem Profilierungsmaterial beträgt aktuell noch ca. 350.000 Mg. Es wird ein Abschluss innerhalb von etwa fünf Jahren angestrebt. Die Profilierung hat gemäß den vom LUA freigegebenen Plänen zur Endgestaltung der Zentraldeponie Ormesheim zu erfolgen. Dabei erfolgt der Einbau der Abfälle zuerst im Bereich des ehemaligen Zwischenlagers und wird durch digitale Geländemodelle, die der EVS zur Verfügung stellt, vorgegeben. Dafür wird auftraggeberseitig eine GPS-gestützte Basisstation in Ormesheim installiert, die mit den Baugeräten, die mit GPS Steuerung ausgestattet sind, kommuniziert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarpfalz-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de🌏
E-Mail: vertragswesen@evs.de📧
Telefon: +49 681/5000178📞
Fax: +49 681/5000308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E66749715🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-23 📅
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 162-427067
ABl. S-Ausgabe: 162
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Deponie Ormesheim der EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (EVS ABW GmbH) befindet sich in der Stilllegungsphase.
Die Gesamtmenge an benötigtem Profilierungsmaterial beträgt aktuell noch ca. 350.000 Mg. Es wird ein Abschluss innerhalb von etwa fünf Jahren angestrebt. Die Profilierung hat gemäß den vom LUA freigegebenen Plänen zur Endgestaltung der Zentraldeponie Ormesheim zu erfolgen. Dabei erfolgt der Einbau der Abfälle zuerst im Bereich des ehemaligen Zwischenlagers und wird durch digitale Geländemodelle, die der EVS zur Verfügung stellt, vorgegeben. Dafür wird auftraggeberseitig eine GPS-gestützte Basisstation in Ormesheim installiert, die mit den Baugeräten, die mit GPS Steuerung ausgestattet sind, kommuniziert.
Die Gesamtmenge an benötigtem Profilierungsmaterial beträgt aktuell noch ca. 350.000 Mg. Es wird ein Abschluss innerhalb von etwa fünf Jahren angestrebt. Die Profilierung hat gemäß den vom LUA freigegebenen Plänen zur Endgestaltung der Zentraldeponie Ormesheim zu erfolgen. Dabei erfolgt der Einbau der Abfälle zuerst im Bereich des ehemaligen Zwischenlagers und wird durch digitale Geländemodelle, die der EVS zur Verfügung stellt, vorgegeben. Dafür wird auftraggeberseitig eine GPS-gestützte Basisstation in Ormesheim installiert, die mit den Baugeräten, die mit GPS Steuerung ausgestattet sind, kommuniziert.
Der Bieter wird im Rahmen der Angebotserstellung aufgefordert, den kompletten Einbau der Abfälle in der Deponie Ormesheim anzubieten. Die einzelnen anzubietenden Leistungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten ist der Leistungsbeschreibung in Kapitel 2 zu entnehmen:
Der Bieter wird im Rahmen der Angebotserstellung aufgefordert, den kompletten Einbau der Abfälle in der Deponie Ormesheim anzubieten. Die einzelnen anzubietenden Leistungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten ist der Leistungsbeschreibung in Kapitel 2 zu entnehmen:
• Einbau der angelieferten Abfälle • Einbau von Abtragungsmengen im 1. Bauabschnitt • Bau von temporären Fahrwegen auf der Deponiefläche • Berücksichtigung der gesetzlichen sicherheitstechnischen Vorgaben • Befolgung der vorgegebenen und gesetzlichen Informations- und Meldepflicht • Befolgung der vorgegebenen und gesetzlichen Dokumentationspflichten • Stellung von vorgegebenen und erforderlichen Arbeitsgeräten mit GPS-Steuerung (kompatibel zur Basisstation – siehe Anlage 2)
• Einbau der angelieferten Abfälle • Einbau von Abtragungsmengen im 1. Bauabschnitt • Bau von temporären Fahrwegen auf der Deponiefläche • Berücksichtigung der gesetzlichen sicherheitstechnischen Vorgaben • Befolgung der vorgegebenen und gesetzlichen Informations- und Meldepflicht • Befolgung der vorgegebenen und gesetzlichen Dokumentationspflichten • Stellung von vorgegebenen und erforderlichen Arbeitsgeräten mit GPS-Steuerung (kompatibel zur Basisstation – siehe Anlage 2)
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption von 12 Monaten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mandelbachtal-Ormesheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 6 Abs 2 KrWG für die Tä-tigkeiten Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen
- Nachweis der Qualifikation des Geräteführers und der mehrjährigen Erfahrung als Baumaschinenführer
- Datenblätter für die eingesetzten Geräte
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 162-427067 (2021-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge