Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge sieht die Auftraggeberin vor, zwischen 3 bis maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufzufordern.
Liegt die Zahl der geeigneten Bewerber bei weiniger als drei Bewerbern, so behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem
sie den oder die Bewerber zur Angebotsabgabe auffordert, die über die geforderte Eignung verfügen. Die Bewertung ergibt sich aus der Bewertungsmatrix, welche den Unterlagen beigefügt ist.
Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt wie nachfolgend dargestellt:
a) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge zunächst hinsichtlich der Mindest-/Ausschlusskriterien prüfen. Diese sind:
aa) ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Bewerberbogen
bb) Referenzen betreffen Einbauplanung bzw. Einbau von Komponenten in Verkehrsmittel zum Gegenstand
- Mindestens jeweils eine Referenz beinhaltet die Einbauplanung bzw. den Einbau
- Leistung der Referenz/en erfolgte innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Jahre (2016, 2017, 2018, 2019, 2020; soweit die Leistung noch nicht abgeschlossen ist, muss mit der Realisierung, Ausführung des Einbaus begonnen worden sein. Die Planung muss in 2020 abgeschlossen sein.
cc) Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
b) Im Anschluss erfolgt die formale Prüfung auf Vollständigkeit anhand der mit dieser Bekanntmachung (siehe Ziffer III.) bzw. den Teilnahmeunterlagen geforderten Unterlagen. Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
c) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Die Auftraggeberin wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber danach auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird die Auftraggeberin eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 47 Punkte erreichen können.
Die konkrete Bewertungsmatrix der Stufe 1 des Verhandlungsverfahrens ist in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
Die Bewertungsmatrix der Stufe 2 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.