Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern im Wege des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien. Innerhalb dessen können maximal 150 Punkte erreicht werden:
1. Anzahl der Referenzen:
Referenzen unterliegen nur der Wertung, sofern sie die in Formblatt 5_Unternehmensreferenzen aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Punkte verteilen sich folgendermaßen:
— 0 Punkte für die Vorlage von 1 einschlägigen Referenz (Mindestanforderung),
— 10 Punkte für die Vorlage von 2 einschlägigen Referenzen,
— 20 Punkte für die Vorlage von 3 einschlägigen Referenzen,
— 30 Punkte für die Vorlage von 4 einschlägigen Referenzen,
— 40 Punkte für die Vorlage von 5 einschlägigen Referenzen,
— 50 Punkte für die Vorlage von 6 einschlägigen Referenzen.
2. Durchschnittliche Berufserfahrung des Projektteams im Bereich Intranet-Software-Lösung in Jahren:
Es ist die durchschnittliche Berufserfahrung des Projektteams im Bereich Intranet-Software-Lösung in Jahren anzugeben. Das Projektteam besteht hierbei mindestens aus dem Projektleiter und seinem Stellvertreter.
Die Punkte verteilen sich folgendermaßen:
— 0 Punkte für 4 Jahre (Mindestanforderung),
— 10 Punkte für durchschnittlich mehr als 4 aber bis maximal 6 Jahre,
— 20 Punkte für durchschnittlich mehr als 6 aber bis maximal 8 Jahre,
— 30 Punkte für durchschnittlich mehr als 8 aber bis maximal 10 Jahre,
— 40 Punkte für durchschnittlich mehr als 10 aber bis maximal 12 Jahre,
— 50 Punkte für durchschnittlich mehr als 12 Jahre.
3. Durchschnittliche Anzahl der persönlichen Referenzen des Projektteam im Bereich Einführung einer Intranet-Lösung:
Es ist die durchschnittliche Anzahl der persönlichen Referenzen des Projektteams im Bereich Einführung einer Intranet-Software-Lösung anzugeben. Das Projektteam besteht hierbei mindestens aus dem Projektleiter und seinem Stellvertreter.
Die Punkte verteilen sich folgendermaßen:
— 0 Punkte für die durchschnittliche Anzahl von 1 einschlägigen Referenz,
— 10 Punkte für die durchschnittliche Anzahl von mehr als 1 aber bis maximal 2 einschlägigen Referenzen,
— 20 Punkte für die Vorlage von durchschnittlich mehr als 2 aber bis maximal 3 einschlägigen Referenzen,
— 30 Punkte für die Vorlage von mehr als 3 aber bis 4 einschlägigen Referenzen,
— 40 Punkte für die Vorlage von durchschnittlich mehr als 4 aber bis maximal 5 einschlägigen Referenzen,
— 50 Punkte für die Vorlage von durchschnittlich mehr als 5 einschlägigen Referenzen.
4. Wertung:
Ergebnis der Bewertung ist ein Punktwert je Bewerber. Rang 1 erhält der Bewerber mit dem höchsten Punktwert, Rang 2 wird für den zweithöchsten Punktwert vergeben, Rang 3 wird für den dritthöchsten Punktwert vergeben, usw.
Bei Punktgleichheit nach der Bewertung wird wie folgt festgelegt:
— Teilen sich 2 oder mehr Bewerber punktgleich einen Rang, so wird dieser Rang mehrfach vergeben, die nachfolgenden Ränge werden entsprechend freigelassen,
— Sollten mehr als die gewünschte Anzahl der Bewerber in derselben Rangfolge liegen, entscheidet das Los.