Bereitstellung und Implementierung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur mobilen Erfassung und anschließenden Bearbeitung (Desktop-Anwendung) von Verkehrs- und allgemeinen Ordnungswidrigkeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 2021-01
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung und Implementierung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur mobilen Erfassung und anschließenden Bearbeitung (Desktop-Anwendung) von...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung und Implementierung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur mobilen Erfassung und anschließenden Bearbeitung (Desktop-Anwendung) von Verkehrs- und allgemeinen Ordnungswidrigkeiten.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Technische, kaufmännische und rechtliche Fragen, die diese Ausschreibung betreffen, sind spätestens bis zum 19.2.2021 ausschließlich über den...”
Technische, kaufmännische und rechtliche Fragen, die diese Ausschreibung betreffen, sind spätestens bis zum 19.2.2021 ausschließlich über den Vergabemarktplatz zu stellen.
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Quelle: OJS 2021/S 018-040919 (2021-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der unter II.1.7) und V.2.4) angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekannt gegeben. Dem stehen die Gründe...”
Der unter II.1.7) und V.2.4) angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekannt gegeben. Dem stehen die Gründe aus § 39 Abs. 6 VgV entgegen.
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Quelle: OJS 2021/S 075-191453 (2021-04-14)