Gegenstand der Förderung der Krankenhäuser gemäß Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV sind Maßnahmen nach § 19 KHSFV, die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser sowohl mit Blick auf die Binnendigitalisierung der Krankenhäuser als auch der sektorenübergreifenden Verknüpfung von vor- und nachgelagerten Leistungserbringern verfolgen. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Inhärentes Ziel ist dabei die Verbesserung der Patientenversorgung. Ebenso sind Investitionen in die technische sowie informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Darüber hinaus werden ebenfalls nicht-digitale Komponenten, wie z. B. Maßnahmen zur gezielten Entwicklung und Stärkung wettbewerbsrechtlich zulässiger regionaler Versorgungsstrukturen im Normalbetrieb als auch in Krisenzeiten, sowie für Fördervorhaben gegebenenfalls erforderliche personelle und räumliche Maßnahmen gefördert. Integraler Bestandteil aller Fördermaßnahmen sind Investitionen in die Informationssicherheit. Die Vorhaben nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 und 9 KHSFV sind gem. § 19 Abs. 2 KHSFV nur förderfähig, wenn beim Austausch medizinischer Daten die vorhandenen international anerkannten technischen, syntaktischen und semantischen Standards, soweit verfügbar, zur Herstellung einer durchgehenden einrichtungsinternen und einrichtungsexternen Interoperabilität digitaler Dienste verwendet werden, die Vorgaben zur Interoperabilität, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch ergeben, berücksichtigt werden, generierte, für Patientinnen und Patienten relevante Dokumente und Daten in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar sind, Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden und datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Im Bereich der Interoperabilität müssen in allen Produktbereichen international anerkannte offene Standards, allen voran HL7 V2.3 und V2.5, HL7 FHIR, die in IHE profilierten Standards (z.B. XDS.B, PIX/PDQ, ATNA) sowie DICOM berücksichtigt werden. Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahmemanagement, digitalem Behandlungsmanagement und digitalem Entlass- und Überleitungsmanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinsoftwarepaket
Referenznummer: EU-AUS-032/2021
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Förderung der Krankenhäuser gemäß Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV sind Maßnahmen nach § 19 KHSFV, die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser sowohl mit Blick auf die Binnendigitalisierung der Krankenhäuser als auch der sektorenübergreifenden Verknüpfung von vor- und nachgelagerten Leistungserbringern verfolgen. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Inhärentes Ziel ist dabei die Verbesserung der Patientenversorgung. Ebenso sind Investitionen in die technische sowie informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Darüber hinaus werden ebenfalls nicht-digitale Komponenten, wie z. B. Maßnahmen zur gezielten Entwicklung und Stärkung wettbewerbsrechtlich zulässiger regionaler Versorgungsstrukturen im Normalbetrieb als auch in Krisenzeiten, sowie für Fördervorhaben gegebenenfalls erforderliche personelle und räumliche Maßnahmen gefördert. Integraler Bestandteil aller Fördermaßnahmen sind Investitionen in die Informationssicherheit.
Die Vorhaben nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 und 9 KHSFV sind gem. § 19 Abs. 2 KHSFV nur förderfähig, wenn beim Austausch medizinischer Daten die vorhandenen international anerkannten technischen, syntaktischen und semantischen Standards, soweit verfügbar, zur Herstellung einer durchgehenden einrichtungsinternen und einrichtungsexternen Interoperabilität digitaler Dienste verwendet werden, die Vorgaben zur Interoperabilität, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch ergeben, berücksichtigt werden, generierte, für Patientinnen und Patienten relevante Dokumente und Daten in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar sind, Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden und datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Im Bereich der Interoperabilität müssen in allen Produktbereichen international anerkannte offene Standards, allen voran HL7 V2.3 und V2.5, HL7 FHIR, die in IHE profilierten Standards (z.B. XDS.B, PIX/PDQ, ATNA) sowie DICOM berücksichtigt werden.
Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahmemanagement, digitalem Behandlungsmanagement und digitalem Entlass- und Überleitungsmanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.
Gegenstand der Förderung der Krankenhäuser gemäß Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV sind Maßnahmen nach § 19 KHSFV, die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser sowohl mit Blick auf die Binnendigitalisierung der Krankenhäuser als auch der sektorenübergreifenden Verknüpfung von vor- und nachgelagerten Leistungserbringern verfolgen. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Inhärentes Ziel ist dabei die Verbesserung der Patientenversorgung. Ebenso sind Investitionen in die technische sowie informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Darüber hinaus werden ebenfalls nicht-digitale Komponenten, wie z. B. Maßnahmen zur gezielten Entwicklung und Stärkung wettbewerbsrechtlich zulässiger regionaler Versorgungsstrukturen im Normalbetrieb als auch in Krisenzeiten, sowie für Fördervorhaben gegebenenfalls erforderliche personelle und räumliche Maßnahmen gefördert. Integraler Bestandteil aller Fördermaßnahmen sind Investitionen in die Informationssicherheit.
Die Vorhaben nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 und 9 KHSFV sind gem. § 19 Abs. 2 KHSFV nur förderfähig, wenn beim Austausch medizinischer Daten die vorhandenen international anerkannten technischen, syntaktischen und semantischen Standards, soweit verfügbar, zur Herstellung einer durchgehenden einrichtungsinternen und einrichtungsexternen Interoperabilität digitaler Dienste verwendet werden, die Vorgaben zur Interoperabilität, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch ergeben, berücksichtigt werden, generierte, für Patientinnen und Patienten relevante Dokumente und Daten in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar sind, Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden und datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Im Bereich der Interoperabilität müssen in allen Produktbereichen international anerkannte offene Standards, allen voran HL7 V2.3 und V2.5, HL7 FHIR, die in IHE profilierten Standards (z.B. XDS.B, PIX/PDQ, ATNA) sowie DICOM berücksichtigt werden.
Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahmemanagement, digitalem Behandlungsmanagement und digitalem Entlass- und Überleitungsmanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinsoftwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinsoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bitte übernehmen Sie Dateibezeichnungen und Nummerierungen soweit möglich.
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung eingegangen sein.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung werden nur die Vertragseinrichtungen der Prospitalia, nicht Prospitalia selbst. Eine abschließende Liste der Vertragseinrichtungen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages nur für die Auftraggeber gilt.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bietern/Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die unter Ziffer I.1) und Ziffer I. 3) der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. c, b, d, und e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung). Bitte stellen Sie diese bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Eine Angebotsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Angebotsabgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Angebotsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Angebotsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de, Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1R0A8
Bitte übernehmen Sie Dateibezeichnungen und Nummerierungen soweit möglich.
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung eingegangen sein.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung werden nur die Vertragseinrichtungen der Prospitalia, nicht Prospitalia selbst. Eine abschließende Liste der Vertragseinrichtungen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages nur für die Auftraggeber gilt.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bietern/Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die unter Ziffer I.1) und Ziffer I. 3) der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. c, b, d, und e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung). Bitte stellen Sie diese bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Eine Angebotsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Angebotsabgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Angebotsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Angebotsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de, Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1R0A8
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Förderung der Krankenhäuser gemäß Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV sind Maßnahmen nach § 19 KHSFV, die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser sowohl mit Blick auf die Binnendigitalisierung der Krankenhäuser als auch der sektorenübergreifenden Verknüpfung von vor- und nachgelagerten Leistungserbringern verfolgen. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Inhärentes Ziel ist dabei die Verbesserung der Patientenversorgung. Ebenso sind Investitionen in die technische sowie informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Darüber hinaus werden ebenfalls nicht-digitale Komponenten, wie z. B. Maßnahmen zur gezielten Entwicklung und Stärkung wettbewerbsrechtlich zulässiger regionaler Versorgungsstrukturen im Normalbetrieb als auch in Krisenzeiten, sowie für Fördervorhaben gegebenenfalls erforderliche personelle und räumliche Maßnahmen gefördert. Integraler Bestandteil aller Fördermaßnahmen sind Investitionen in die Informationssicherheit.
Gegenstand der Förderung der Krankenhäuser gemäß Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV sind Maßnahmen nach § 19 KHSFV, die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser sowohl mit Blick auf die Binnendigitalisierung der Krankenhäuser als auch der sektorenübergreifenden Verknüpfung von vor- und nachgelagerten Leistungserbringern verfolgen. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Inhärentes Ziel ist dabei die Verbesserung der Patientenversorgung. Ebenso sind Investitionen in die technische sowie informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Darüber hinaus werden ebenfalls nicht-digitale Komponenten, wie z. B. Maßnahmen zur gezielten Entwicklung und Stärkung wettbewerbsrechtlich zulässiger regionaler Versorgungsstrukturen im Normalbetrieb als auch in Krisenzeiten, sowie für Fördervorhaben gegebenenfalls erforderliche personelle und räumliche Maßnahmen gefördert. Integraler Bestandteil aller Fördermaßnahmen sind Investitionen in die Informationssicherheit.
Die Vorhaben nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 und 9 KHSFV sind gem. § 19 Abs. 2 KHSFV nur förderfähig, wenn beim Austausch medizinischer Daten die vorhandenen international anerkannten technischen, syntaktischen und semantischen Standards, soweit verfügbar, zur Herstellung einer durchgehenden einrichtungsinternen und einrichtungsexternen Interoperabilität digitaler Dienste verwendet werden, die Vorgaben zur Interoperabilität, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch ergeben, berücksichtigt werden, generierte, für Patientinnen und Patienten relevante Dokumente und Daten in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar sind, Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden und datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Im Bereich der Interoperabilität müssen in allen Produktbereichen international anerkannte offene Standards, allen voran HL7 V2.3 und V2.5, HL7 FHIR, die in IHE profilierten Standards (z.B. XDS.B, PIX/PDQ, ATNA) sowie DICOM berücksichtigt werden.
Die Vorhaben nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 und 9 KHSFV sind gem. § 19 Abs. 2 KHSFV nur förderfähig, wenn beim Austausch medizinischer Daten die vorhandenen international anerkannten technischen, syntaktischen und semantischen Standards, soweit verfügbar, zur Herstellung einer durchgehenden einrichtungsinternen und einrichtungsexternen Interoperabilität digitaler Dienste verwendet werden, die Vorgaben zur Interoperabilität, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch ergeben, berücksichtigt werden, generierte, für Patientinnen und Patienten relevante Dokumente und Daten in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar sind, Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden und datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Im Bereich der Interoperabilität müssen in allen Produktbereichen international anerkannte offene Standards, allen voran HL7 V2.3 und V2.5, HL7 FHIR, die in IHE profilierten Standards (z.B. XDS.B, PIX/PDQ, ATNA) sowie DICOM berücksichtigt werden.
Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahmemanagement, digitalem Behandlungsmanagement und digitalem Entlass- und Überleitungsmanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.
Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahmemanagement, digitalem Behandlungsmanagement und digitalem Entlass- und Überleitungsmanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.
Geschätzter Gesamtwert: 214 001 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Informationen über Lose: 1 - 3
Bezeichnung des Loses: Digitales Aufnahmemanagement
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieses Loses 1 ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahmemanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.
Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieses Loses 1 ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahmemanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Option nur des Auftraggebers für eine 2-malige Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr
Bezeichnung des Loses: Digitales Behandlungsmanagement
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieses Loses 2 ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Behandlungsmanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.
Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieses Loses 2 ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Behandlungsmanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.
Beschreibung der Verlängerungen:
Option nur des Auftraggebers für eine 2-malige Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr.
Bezeichnung des Loses: Digitales Entlass- und Überleitungssystem
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieses Loses 3 ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Entlass- und Überleitungsmanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.
Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieses Loses 3 ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Entlass- und Überleitungsmanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemäß beigefügter Klinikliste in den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate)
2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen
3) Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den Jahren 2020 , 2019, 2018
2) Eigenerklärung über den jeweiligen Umsatz mit den ausgeschriebenen Leistungen in den Jahren 2021 (Stichtag 30.09.2021), 2020 , 2019
3) Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit jeweils folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR,
- sonstige Schäden mindestens 1 500 000 EUR.
Mindeststandards:
3) Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit jeweils folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR,
- sonstige Schäden mindestens 1 500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Bestätigung, dass die Lieferung aller Belege an die Rahmenvertragsauftraggeber (Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung) auf Kundenwunsch in digitaler Form erfolgen kann
2) Fremdnachweise über mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem DACH-Raum
3) Fremdnachweis über die Möglichkeit, bei Auslagerung der im Rahmen der Aufgabenerfüllung anfallenden und notwendigen Rechenzentrumsleistungen auf den Auftragnehmer diese Leistungen an einem Standort im DACH-Raum oder im westeuropäischen Ausland zu erbringen
3) Fremdnachweis über die Möglichkeit, bei Auslagerung der im Rahmen der Aufgabenerfüllung anfallenden und notwendigen Rechenzentrumsleistungen auf den Auftragnehmer diese Leistungen an einem Standort im DACH-Raum oder im westeuropäischen Ausland zu erbringen
4) Eigennachweis über eine Mindestanzahl von 5 festangestellten Projektmanagern für den ausgeschriebenen Leistungsbereich mit Nachweisen über die Qualifikation
5) Eigennachweis über eine Mindestanzahl von 5 festangestellten Applikationsspezialisten für den ausgeschriebenen Leistungsbereich mit Nachweisen über die Qualifikation
6) Eigennachweis über eine Mindestanzahl von 5 festangestellten Consultants/Implementierern für den ausgeschriebenen Leistungsbereich mit Nachweisen über die Qualifikation
7) Nachweis über das Bestehen eines eigenen oder sonstigen zur Verfügung stehenden zertifizierten deutschsprachigen Kundendienstes mit einer Reaktionszeit von 2 Stunden und einer Vor-Ort-Verfügbarkeit von 8 Stunden; im Falle eines nicht eigenen Kundendienstes ist/sind eine/die entsprechenden Verfügbarkeitserklärung(en) dem Angebot beizufügen
7) Nachweis über das Bestehen eines eigenen oder sonstigen zur Verfügung stehenden zertifizierten deutschsprachigen Kundendienstes mit einer Reaktionszeit von 2 Stunden und einer Vor-Ort-Verfügbarkeit von 8 Stunden; im Falle eines nicht eigenen Kundendienstes ist/sind eine/die entsprechenden Verfügbarkeitserklärung(en) dem Angebot beizufügen
8) Nachweise über die Qualifikation der Kundendienstmitarbeiter/Innen
Mindeststandards:
1) Bestätigung, dass die Lieferung aller Belege an die Rahmenvertragsauftraggeber (Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung) auf Kundenwunsch in digitaler Form erfolgen kann
2) Fremdnachweise über mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem DACH-Raum
3) Fremdnachweis über die Möglichkeit, bei Auslagerung der im Rahmen der Aufgabenerfüllung anfallenden und notwendigen Rechenzentrumsleistungen auf den Auftragnehmer diese Leistungen an einem Standort im DACH-Raum oder im westeuropäischen Ausland zu erbringen
3) Fremdnachweis über die Möglichkeit, bei Auslagerung der im Rahmen der Aufgabenerfüllung anfallenden und notwendigen Rechenzentrumsleistungen auf den Auftragnehmer diese Leistungen an einem Standort im DACH-Raum oder im westeuropäischen Ausland zu erbringen
4) Eigennachweis über eine Mindestanzahl von 5 festangestellten Projektmanagern für den ausgeschriebenen Leistungsbereich mit Nachweisen über die Qualifikation
5) Eigennachweis über eine Mindestanzahl von 5 festangestellten Applikationsspezialisten für den ausgeschriebenen Leistungsbereich mit Nachweisen über die Qualifikation
6) Eigennachweis über eine Mindestanzahl von 5 festangestellten Consultants/Implementierern für den ausgeschriebenen Leistungsbereich mit Nachweisen über die Qualifikation
7) Nachweis über das Bestehen eines eigenen oder sonstigen zur Verfügung stehenden zertifizierten deutschsprachigen Kundendienstes mit einer Reaktionszeit von 2 Stunden und einer Vor-Ort-Verfügbarkeit von 8 Stunden; im Falle eines nicht eigenen Kundendienstes ist/sind eine/die entsprechenden Verfügbarkeitserklärung(en) dem Angebot beizufügen
7) Nachweis über das Bestehen eines eigenen oder sonstigen zur Verfügung stehenden zertifizierten deutschsprachigen Kundendienstes mit einer Reaktionszeit von 2 Stunden und einer Vor-Ort-Verfügbarkeit von 8 Stunden; im Falle eines nicht eigenen Kundendienstes ist/sind eine/die entsprechenden Verfügbarkeitserklärung(en) dem Angebot beizufügen
8) Nachweise über die Qualifikation der Kundendienstmitarbeiter/Innen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Bei dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag, der gemeinsam mit öffentlichen Auftraggebern aus anderen Bundesländern vergeben wird. Bieter haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen und den Vergabeunterlagen beigefügten Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Landestariftreue- und Vergabegesetze abzugeben bzw. deren Bedingungen zu akzeptieren.
1) Bei dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag, der gemeinsam mit öffentlichen Auftraggebern aus anderen Bundesländern vergeben wird. Bieter haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen und den Vergabeunterlagen beigefügten Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Landestariftreue- und Vergabegesetze abzugeben bzw. deren Bedingungen zu akzeptieren.
2) Bei Auslagerung der im Rahmen der Aufgabenerfüllung anfallenden und notwendigen Rechenzentrumsleistungen auf den Auftragnehmer müssen diese Leistungen an einem Standort im DACH-Raum oder im westeuropäischen Ausland erbracht werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Bitte übernehmen Sie Dateibezeichnungen und Nummerierungen soweit möglich.
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung eingegangen sein.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung werden nur die Vertragseinrichtungen der Prospitalia, nicht Prospitalia selbst. Eine abschließende Liste der Vertragseinrichtungen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages nur für die Auftraggeber gilt.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bietern/Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die unter Ziffer I.1) und Ziffer I. 3) der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. c, b, d, und e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bietern/Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die unter Ziffer I.1) und Ziffer I. 3) der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. c, b, d, und e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung). Bitte stellen Sie diese bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung). Bitte stellen Sie diese bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Eine Angebotsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Angebotsabgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Angebotsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Angebotsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de, Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Eine Angebotsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Angebotsabgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Angebotsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Angebotsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de, Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 215 001 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bitte übernehmen Sie Dateibezeichnungen und Nummerierungen soweit möglich.
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung eingegangen sein.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung werden nur die Vertragseinrichtungen der Prospitalia, nicht Prospitalia selbst. Eine abschließende Liste der Vertragseinrichtungen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages nur für die Auftraggeber gilt.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bietern/Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die unter Ziffer I.1) und Ziffer I. 3) der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. c, b, d, und e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung). Bitte stellen Sie diese bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Eine Angebotsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Angebotsabgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Angebotsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Angebotsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de, Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1RQZZ
Bitte übernehmen Sie Dateibezeichnungen und Nummerierungen soweit möglich.
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung eingegangen sein.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung werden nur die Vertragseinrichtungen der Prospitalia, nicht Prospitalia selbst. Eine abschließende Liste der Vertragseinrichtungen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages nur für die Auftraggeber gilt.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bietern/Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die unter Ziffer I.1) und Ziffer I. 3) der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. c, b, d, und e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung). Bitte stellen Sie diese bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Eine Angebotsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Angebotsabgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Angebotsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Angebotsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de, Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.