Einkaufskooperation der Wasserverbände (WVER, StEB, LINEG, Erftverband, Aggerverband) — Lieferung von Los 1: Laborchemikalien, Los 2: Laborverbrauchsmaterial
Lieferung von Laborchemikalien & Laborverbrauchsmaterial für die Einkaufskooperation der Wasserverbände (WVER, LINEG, StEB, Erftverband, Aggerverband).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einkaufskooperation der Wasserverbände (WVER, StEB, LINEG, Erftverband, Aggerverband) — Lieferung von Los 1: Laborchemikalien, Los 2: Laborverbrauchsmaterial”
Produkte/Dienstleistungen: Chemische Elemente, anorganische Säuren und Verbindungen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Laborchemikalien & Laborverbrauchsmaterial für die Einkaufskooperation der Wasserverbände (WVER, LINEG, StEB, Erftverband, Aggerverband).” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1: Laborchemikalien
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anorganische und organische Grundchemikalien📦
Ort der Leistung: Düren🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamtes Gebiet der 5 Wasserverbände.
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Laborchemikalien.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option der 3-mal einjährigen Verlängerung.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2: Laborverbrauchsmaterial
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laborpipetten und Zubehör📦
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Laborverbrauchsmaterial.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vorlage der geforderten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.
Ab einem Auftragswert von 25 000 EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vorlage der geforderten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.
Ab einem Auftragswert von 25 000 EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Wasserverband Eifel-Rur,
Eisenbahnstraße 5
Raum E 324
52353 Düren
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des...”
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Beantwortung von Bieterfragen:
Bieterfragen sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS bis spätestens 29.5.2021 zu stellen! ... Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. einreichen.
— Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens das 1,8-fache des angebotenen Auftragswertes (Brutto) beträgt. Bei Zuschlag für mehrere Lose wird die Anzahl der Lose reduziert, bis die vorstehende Bedingung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfüllt ist.
— Wertungskriterium „Wirtschaftlichkeit“:
Die Vergabe erfolgt grundsätzlich Losweise oder über mehrere Lose gem. dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, fließen hierbei in die Wertung der Gestalt ein, dass die Wirtschaftlichkeit über alle Lose für die Vergabe maßgeblich ist (= niedrigster Bewertungspreis in der Summe über alle Lose bzw. Loskombinationen).
— Wertungskriterium „Kombinationsrabatte“:
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z. B. für den Erhalt von mindestens zwei Losen oder z. B. auf 3 bestimmte, dann aber zu benennende Lose.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserverband Eifel-Rur, — Revision
Postort: Düren
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 24214941155📞
E-Mail: revision@wver.de📧
Fax: +49 24214941009 📠
URL: www.wver.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 081-207989 (2021-04-22)
Ergänzende Angaben (2021-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einkaufskooperation der Wasserverbände (WVER, StEB, LINEG, Erftverband, Aggerverband) – Lieferung von Los 1: Laborchemikalien, Los 2: Laborverbrauchsmaterial”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 081-207989
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: Beide Lose
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2022-08-31 📅
Zeit: 00:00
Neuer Wert
Datum: 2025-08-31 📅
Zeit: 00:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: Beide Lose
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen:
Option der 3-mal einjährigen Verlängerung” Neuer Wert
Text: Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Quelle: OJS 2021/S 092-238426 (2021-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamtes Gebiet der 5 Wasserverbände
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 081-207989
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500289914
Titel:
“Teilleistung Lieferung von Los 1: Laborchemikalien, Los 2: Laborverbrauchsmaterial”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VWR International GmbH
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des...”
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Beantwortung von Bieterfragen:
Bieterfragen sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS bis spätestens 29.5.2021 zu stellen! ... Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. einreichen.
— Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens das 1,8-fache des angebotenen Auftragswertes (Brutto) beträgt. Bei Zuschlag für mehrere Lose wird die Anzahl der Lose reduziert, bis die vorstehende Bedingung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfüllt ist.
— Wertungskriterium „Wirtschaftlichkeit“:
Die Vergabe erfolgt grundsätzlich Losweise oder über mehrere Lose gem. dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, fließen hierbei in die Wertung der Gestalt ein, dass die Wirtschaftlichkeit über alle Lose für die Vergabe maßgeblich ist (=niedrigster Bewertungspreis in der Summe über alle Lose bzw. Loskombinationen).
— Wertungskriterium „Kombinationsrabatte“:
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z. B. für den Erhalt von mindestens 2 Losen oder z. B. auf 3 bestimmte, dann aber zu benennende Lose.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserverband Eifel-Rur – Revision
Quelle: OJS 2021/S 142-377564 (2021-07-21)