Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen Dienstleister zur externen Unterstützung und Qualitätssicherung der knapp 500 EUTB® Beratungsangebote zu beauftragen. Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Umsetzung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) Der zu vergebende Auftrag umfasst die Einrichtung und Betrieb einer übergreifenden Infrastruktur, um die vom Bund bezuschussten Beratungsangebote der EUTB® aufgabenbezogen zu unterstützen. Darunter fällt die fachliche Begleitung, Unterstützung, Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, bundeseinheitliche Qualitätssicherung und Vernetzung der EUTB®-Beratungsangebote. Zugleich soll der zukünftige Dienstleister Impulse für die Weiterentwicklung der Teilhabeberatung insgesamt setzen. Der Auftragnehmer schreibt in Abstimmung mit dem BMAS die bisher erarbeiteten Qualitätsstandards, die von den Zuschussempfängern zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und gleichwertigen Beratung eingehalten werden müssen, fort. Er entwickelt ein Rückmeldemanagement für Ratsuchende, mit dem er das Beratungsgeschehen der Träger erfasst und steuert. Neben der Fortschreibung des Datenschutzkonzepts hält der Auftragnehmer zu den Themen „Datenschutzberatung/-unterstützung“ sowie sozialrechtlichen Fragestellungen entsprechendes Fachwissen vor. Als zentrale Instanz hat der Auftragnehmer ein Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm zu konzipieren und anzubieten sowie Austauschplattformen, Wissensmanagement und ein „Back Office“ einzurichten. Dies umfasst auch die Entwicklung entsprechender digitaler Konzepte, um dem Anspruch eines modernen Dienstleisters Rechnung zu tragen und die Erreichbarkeit der Angebote in der Breite zu erhöhen. Der Auftragnehmer fungiert vor allem als fachliche Anlaufstelle für die Beraterinnen und Berater und steht diesen insbesondere mit seinem sozialrechtlichen und medizinischen Fachwissen unterstützend zur Verfügung. Er hält die Auslastung der Beratungsprozesse und vorhandenen Ressourcen zur Qualitätssicherung und Nachjustierung bei den Angeboten und sich fest. Ein unabdingbarer Bestandteil des Auftrags ist die vierteljährliche Erstellung eines Medienmonitorings. Parallel zur Arbeit des Auftragnehmers wird eine nach § 32 SGB IX zuständige Stelle die Bewilligung und damit verbundene Administration der Träger der EUTB® übernehmen. Der Auftragnehmer muss zwingend mit der zuständigen Stelle für die Administration zusammenarbeiten, damit die EUTB® erfolgreich weitergeführt werden kann. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: ZVS-04812-5/36
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen Dienstleister zur externen Unterstützung und Qualitätssicherung der knapp 500 EUTB® Beratungsangebote zu beauftragen. Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Umsetzung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Einrichtung und Betrieb einer übergreifenden Infrastruktur, um die vom Bund bezuschussten Beratungsangebote der EUTB® aufgabenbezogen zu unterstützen.
Darunter fällt die fachliche Begleitung, Unterstützung, Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, bundeseinheitliche Qualitätssicherung und Vernetzung der EUTB®-Beratungsangebote. Zugleich soll der zukünftige Dienstleister Impulse für die Weiterentwicklung der Teilhabeberatung insgesamt setzen.
Der Auftragnehmer schreibt in Abstimmung mit dem BMAS die bisher erarbeiteten Qualitätsstandards, die von den Zuschussempfängern zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und gleichwertigen Beratung eingehalten werden müssen, fort. Er entwickelt ein Rückmeldemanagement für Ratsuchende, mit dem er das Beratungsgeschehen der Träger erfasst und steuert. Neben der Fortschreibung des Datenschutzkonzepts hält der Auftragnehmer zu den Themen „Datenschutzberatung/-unterstützung“ sowie sozialrechtlichen Fragestellungen entsprechendes Fachwissen vor.
Als zentrale Instanz hat der Auftragnehmer ein Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm zu konzipieren und anzubieten sowie Austauschplattformen, Wissensmanagement und ein „Back Office“ einzurichten. Dies umfasst auch die Entwicklung entsprechender digitaler Konzepte, um dem Anspruch eines modernen Dienstleisters Rechnung zu tragen und die Erreichbarkeit der Angebote in der Breite zu erhöhen. Der Auftragnehmer fungiert vor allem als fachliche Anlaufstelle für die Beraterinnen und Berater und steht diesen insbesondere mit seinem sozialrechtlichen und medizinischen Fachwissen unterstützend zur Verfügung. Er hält die Auslastung der Beratungsprozesse und vorhandenen Ressourcen zur Qualitätssicherung und Nachjustierung bei den Angeboten und sich fest. Ein unabdingbarer Bestandteil des Auftrags ist die vierteljährliche Erstellung eines Medienmonitorings.
Parallel zur Arbeit des Auftragnehmers wird eine nach § 32 SGB IX zuständige Stelle die Bewilligung und damit verbundene Administration der Träger der EUTB® übernehmen.
Der Auftragnehmer muss zwingend mit der zuständigen Stelle für die Administration zusammenarbeiten, damit die EUTB® erfolgreich weitergeführt werden kann.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen Dienstleister zur externen Unterstützung und Qualitätssicherung der knapp 500 EUTB® Beratungsangebote zu beauftragen. Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Umsetzung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Einrichtung und Betrieb einer übergreifenden Infrastruktur, um die vom Bund bezuschussten Beratungsangebote der EUTB® aufgabenbezogen zu unterstützen.
Darunter fällt die fachliche Begleitung, Unterstützung, Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, bundeseinheitliche Qualitätssicherung und Vernetzung der EUTB®-Beratungsangebote. Zugleich soll der zukünftige Dienstleister Impulse für die Weiterentwicklung der Teilhabeberatung insgesamt setzen.
Der Auftragnehmer schreibt in Abstimmung mit dem BMAS die bisher erarbeiteten Qualitätsstandards, die von den Zuschussempfängern zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und gleichwertigen Beratung eingehalten werden müssen, fort. Er entwickelt ein Rückmeldemanagement für Ratsuchende, mit dem er das Beratungsgeschehen der Träger erfasst und steuert. Neben der Fortschreibung des Datenschutzkonzepts hält der Auftragnehmer zu den Themen „Datenschutzberatung/-unterstützung“ sowie sozialrechtlichen Fragestellungen entsprechendes Fachwissen vor.
Als zentrale Instanz hat der Auftragnehmer ein Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm zu konzipieren und anzubieten sowie Austauschplattformen, Wissensmanagement und ein „Back Office“ einzurichten. Dies umfasst auch die Entwicklung entsprechender digitaler Konzepte, um dem Anspruch eines modernen Dienstleisters Rechnung zu tragen und die Erreichbarkeit der Angebote in der Breite zu erhöhen. Der Auftragnehmer fungiert vor allem als fachliche Anlaufstelle für die Beraterinnen und Berater und steht diesen insbesondere mit seinem sozialrechtlichen und medizinischen Fachwissen unterstützend zur Verfügung. Er hält die Auslastung der Beratungsprozesse und vorhandenen Ressourcen zur Qualitätssicherung und Nachjustierung bei den Angeboten und sich fest. Ein unabdingbarer Bestandteil des Auftrags ist die vierteljährliche Erstellung eines Medienmonitorings.
Parallel zur Arbeit des Auftragnehmers wird eine nach § 32 SGB IX zuständige Stelle die Bewilligung und damit verbundene Administration der Träger der EUTB® übernehmen.
Der Auftragnehmer muss zwingend mit der zuständigen Stelle für die Administration zusammenarbeiten, damit die EUTB® erfolgreich weitergeführt werden kann.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie können in Form einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich ist alleine die deutsche Fassung.
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie können in Form einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich ist alleine die deutsche Fassung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen Dienstleister zur externen Unterstützung und Qualitätssicherung der knapp 500 EUTB® Beratungsangebote zu beauftragen. Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Umsetzung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen Dienstleister zur externen Unterstützung und Qualitätssicherung der knapp 500 EUTB® Beratungsangebote zu beauftragen. Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Umsetzung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Einrichtung und Betrieb einer übergreifenden Infrastruktur, um die vom Bund bezuschussten Beratungsangebote der EUTB® aufgabenbezogen zu unterstützen.
Darunter fällt die fachliche Begleitung, Unterstützung, Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, bundeseinheitliche Qualitätssicherung und Vernetzung der EUTB®-Beratungsangebote. Zugleich soll der zukünftige Dienstleister Impulse für die Weiterentwicklung der Teilhabeberatung insgesamt setzen.
Darunter fällt die fachliche Begleitung, Unterstützung, Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, bundeseinheitliche Qualitätssicherung und Vernetzung der EUTB®-Beratungsangebote. Zugleich soll der zukünftige Dienstleister Impulse für die Weiterentwicklung der Teilhabeberatung insgesamt setzen.
Der Auftragnehmer schreibt in Abstimmung mit dem BMAS die bisher erarbeiteten Qualitätsstandards, die von den Zuschussempfängern zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und gleichwertigen Beratung eingehalten werden müssen, fort. Er entwickelt ein Rückmeldemanagement für Ratsuchende, mit dem er das Beratungsgeschehen der Träger erfasst und steuert. Neben der Fortschreibung des Datenschutzkonzepts hält der Auftragnehmer zu den Themen „Datenschutzberatung/-unterstützung“ sowie sozialrechtlichen Fragestellungen entsprechendes Fachwissen vor.
Der Auftragnehmer schreibt in Abstimmung mit dem BMAS die bisher erarbeiteten Qualitätsstandards, die von den Zuschussempfängern zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und gleichwertigen Beratung eingehalten werden müssen, fort. Er entwickelt ein Rückmeldemanagement für Ratsuchende, mit dem er das Beratungsgeschehen der Träger erfasst und steuert. Neben der Fortschreibung des Datenschutzkonzepts hält der Auftragnehmer zu den Themen „Datenschutzberatung/-unterstützung“ sowie sozialrechtlichen Fragestellungen entsprechendes Fachwissen vor.
Als zentrale Instanz hat der Auftragnehmer ein Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm zu konzipieren und anzubieten sowie Austauschplattformen, Wissensmanagement und ein „Back Office“ einzurichten. Dies umfasst auch die Entwicklung entsprechender digitaler Konzepte, um dem Anspruch eines modernen Dienstleisters Rechnung zu tragen und die Erreichbarkeit der Angebote in der Breite zu erhöhen. Der Auftragnehmer fungiert vor allem als fachliche Anlaufstelle für die Beraterinnen und Berater und steht diesen insbesondere mit seinem sozialrechtlichen und medizinischen Fachwissen unterstützend zur Verfügung. Er hält die Auslastung der Beratungsprozesse und vorhandenen Ressourcen zur Qualitätssicherung und Nachjustierung bei den Angeboten und sich fest. Ein unabdingbarer Bestandteil des Auftrags ist die vierteljährliche Erstellung eines Medienmonitorings.
Als zentrale Instanz hat der Auftragnehmer ein Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm zu konzipieren und anzubieten sowie Austauschplattformen, Wissensmanagement und ein „Back Office“ einzurichten. Dies umfasst auch die Entwicklung entsprechender digitaler Konzepte, um dem Anspruch eines modernen Dienstleisters Rechnung zu tragen und die Erreichbarkeit der Angebote in der Breite zu erhöhen. Der Auftragnehmer fungiert vor allem als fachliche Anlaufstelle für die Beraterinnen und Berater und steht diesen insbesondere mit seinem sozialrechtlichen und medizinischen Fachwissen unterstützend zur Verfügung. Er hält die Auslastung der Beratungsprozesse und vorhandenen Ressourcen zur Qualitätssicherung und Nachjustierung bei den Angeboten und sich fest. Ein unabdingbarer Bestandteil des Auftrags ist die vierteljährliche Erstellung eines Medienmonitorings.
Parallel zur Arbeit des Auftragnehmers wird eine nach § 32 SGB IX zuständige Stelle die Bewilligung und damit verbundene Administration der Träger der EUTB® übernehmen.
Der Auftragnehmer muss zwingend mit der zuständigen Stelle für die Administration zusammenarbeiten, damit die EUTB® erfolgreich weitergeführt werden kann.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Optionen: 2 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Leistungserbringung ist ortsungebunden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411104&criteriaId=16053 Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie können in Form einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich ist alleine die deutsche Fassung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Rochusstrasse 1
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-995271604📞
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de📧
Fax: +49 228-995272253 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2021/S 172-449397 (2021-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-24 📅
Name: gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 247-654076 (2021-12-16)