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1. Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zum Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind mit dem Angebot folgende Unterlagen folgende einzureichen:
— Erklärung über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU);
— Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Mitgliedsstaates, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Steuern und Abgaben nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Frauenförderung
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden die Vorschriften der Frauenförderverordnung (FFV) des Landes Berlin sowie § 13 des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Anwendung. Mit dem Angebot ist demgemäß eine Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 FFV (Wirt-2141) einzureichen.
3. Zusatzinformation für Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen. Die Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
4. Zusatzinformation für Nachauftragnehmereinsatz
Bieter/Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an dritte Unternehmen zu vergeben, haben mit dem Angebot diese Auftragsteile konkret zu benennen (Wirt 235). Bieter/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben zudem auf Anforderung des Auftraggebers folgende Unterlagen einzureichen:
— Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen;
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU);
— Nachweis, dass den Bietern/Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen (Wirt 236).
Bieter/Bietergemeinschaften die zugleich beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben bereits mit dem Angebot die vorstehenden Angaben zu machen und die vorstehenden Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1-3 festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind.