Einrichtung und Betrieb eines Hunderegisters nach dem Berliner Hundegesetz

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Errichtung, Betrieb und Führen eines zentralen Hunderegisters nach der Berliner Hundegesetzverordnung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-17 Auftragsbekanntmachung
2021-06-25 Ergänzende Angaben
2021-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbankdienste
Referenznummer: 5400 E 11 2021
Kurze Beschreibung:
Errichtung, Betrieb und Führen eines zentralen Hunderegisters nach der Berliner Hundegesetzverordnung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbankdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Postanschrift: Salzburger Str. 21-25
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@senjustva.berlin.de 📧
Telefon: +49 309013-3222 📞
Fax: +49 309013-2000 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/142355 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 119-314487
ABl. S-Ausgabe: 119

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Laut § 13 des Gesetzes zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin vom 7. Juli 2016 (HundeG) müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ab dem 1. Januar 2022 ihre Hunde in einem zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort erfasst werden, bestimmen sich nach § 11 HundeG.
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Die Erfassung aller in Berlin gehaltenen Hunde und deren Halterinnen und Halter in einem zentralen Register soll insbesondere folgende Prozesse unterstützen bzw. vereinfachen:
— einfache und schnelle Identifizierung von Hunden und deren Halterinnen oder Haltern,
— Verbesserung des Vollzugs des HundeG sowie des Hundesteuer- und des Tierschutzgesetzes,
— Gewinnung aussagekräftiger statistischer Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von deren Rasse oder Kreuzung, Geschlecht und Alter.
Im Land Berlin ist von folgenden Hundebestandszahlen auszugehen:
— Anzahl der im Land gehaltenen Hunde: ca. 115 000,
— Neuanmeldungen pro Jahr: ca. 13 500.
Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung beabsichtigt mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Führen des zentralen Hunderegisters gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes vom 18. September 2018 eine juristische Person des Privatrechts zu beleihen.
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Dauer: 54 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist ein aktueller (nicht älter als 6 Monate) Handelsregisterauszug und/oder Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bieter müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Der Gesamtumsatz der Bieter sowie der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen muss hierzu in einem angemessenen Verhältnis zum vergabegegenständlichen Auftragsvolumen stehen.
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Als Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten sind dementsprechend folgende Unterlagen einzureichen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Die Bieter müssen über ausreichende Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Als Nachweis der erforderlichen Erfahrungen sind dementsprechend mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen, mit Angabe der vom Bieter ausgeführten Arbeiten und Leistungen, des Auftragsvolumens, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Ansprechpartner. Eine Mindestanzahl von einzureichenden Referenzen ist nicht vorgegeben. Mittels der eingereichten Referenz(en) muss es für den Auftraggeber möglich sein, zu bewerten, ob der Bieter in einem dem Auftrag vergleichbaren Arbeitsgebiet in den letzten 5 Jahren tätig war und dabei ein bzw. mehrere funktionstüchtige Register, einschließlich der Durchführung der dazugehörigen Registrierungsprozesse, umgesetzt hat. Für die einzureichenden Referenzen gibt es keine spezifische Formvorschriften.
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2. Die Bieter müssen über die Vertragslaufzeit über die erforderlichen personellen Mittel verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Als Nachweis der erforderlichen personellen Mittel sind dementsprechend mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
— Anzahl der in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten ständigen Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der Datenerfassung und Bearbeitung.
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Mindeststandards:
Voraussetzung für die erforderliche Vergleichbarkeit der mit dem Angebot einzureichenden Referenzen ist, dass diese folgende Leistungen beinhalten:
— Errichten und Führen von Registern, in denen sowohl objektbezogenen Daten (z. B. Tierrasse, Chipnummer etc.) als auch personenbezogene Daten verarbeitet werden und bei denen der Registrierungspflichtige auch die Möglichkeit einer online Registrierung hat.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:10

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/142355 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Matin-Luther-Str. 105
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/beschwerdewege/ 🌏
Quelle: OJS 2021/S 119-314487 (2021-06-17)
Ergänzende Angaben (2021-06-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 124-329337
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 119-314487
ABl. S-Ausgabe: 124
Quelle: OJS 2021/S 124-329337 (2021-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung, Betrieb und Führen eines zentralen Hunderegisters nach der Berliner Hundegesetzverordnung
Gesamtwert des Auftrags: 3 297 510 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 182-474018
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 124-329337
ABl. S-Ausgabe: 182

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- einfache und schnelle Identifizierung von Hunden und deren Halterinnen oder Haltern
- Verbesserung des Vollzugs des HundeG sowie des Hundesteuer- und des Tierschutzgesetzes
- Gewinnung aussagekräftiger statistischer Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von
Hunden in Abhängigkeit von deren Rasse oder Kreuzung, Geschlecht und Alter.
- Anzahl der im Land gehaltenen Hunde: ca. 115.000
- Neuanmeldungen pro Jahr: ca. 13.500

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Unterlagen zur Auftragsausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50%
Preis (Gewichtung): 50%

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-28 📅
Name: GovConnect GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 297 510 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Quelle: OJS 2021/S 182-474018 (2021-09-15)
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