Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Räumlichkeiten und Erreichbarkeit:
Der Bieter muss die Anforderungen an die Räumlichkeiten und die Erreichbarkeit im Auftragsfall erfüllen. (Vorhandensein einer Niederlassung im örtlichen Geltungsbereich des jeweiligen Loses; das Vorhandensein von Einzelbüros für jede Fachberaterin bzw. jeden Fachberater und damit die Gewährleistung des Datenschutzes bei Beratungsgesprächen; die barrierefreie Erreichbarkeit der Räumlichkeiten, einschließlich Erreichbarkeit der Räumlichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln; das Vorhandensein von Parkmöglichkeiten für KFZ im näheren Umkreis der Räumlichkeiten des IFD.
— Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personal:
Die IFD müssen mit Fachkräften ausgestattet sein, die über eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichend Berufserfahrung mit dem zu unterstützenden Personenkreis (§ 195 Absatz 1 SGB IX) verfügen.
Geeignete Berufsqualifikation i. S. d § 195 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX:
— abgeschlossenes Studium z. B. als Diplom-Sozialpädagoge, Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Psychologe, Diplom-Heilpädagoge oder vergleichbare Berufsabschlüsse Eine – Abschluss im Studiengang mit Bachelor bzw. Master-Abschluss, wie z. B. in den Bereichen Rehabilitationspädagogik, Management sozialer Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen, psychosoziale Beratung und Therapie/Mediation, Sozial- und Organisationspädagogik oder vergleichbare Berufsabschlüsse,
— Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in Verbindung mit einer Zusatzqualifikation im psychosozialen oder arbeitspädagogischen Bereich (Doppelqualifikation) oder einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss als Gebärdensprachdolmetscher in Verbindung mit einer Qualifikation im psychosozialen oder arbeitspädagogischen Bereich,
— im Einzelfall werden auch andere geeignete Berufsqualifikationen anerkannt, wenn ausreichende Berufserfahrung mit der Zielgruppe (mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Integrationsfachdienst),
— Bereitschaft zum Erwerb einer psychosozialen und/oder arbeitspädagogischen Zusatzqualifikation (fachliche Kenntnisse bezogen auf unterschiedliche Behinderungsformen (geistig, seelisch, Körper-, Sinnes-, Lern- und Mehrfachbehinderungen) und deren Auswirkungen auf das Arbeitsleben) gem. § 195 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX durch Teilnahme an geeigneten Fortbildungs- maßnahmen in angemessener Zeit,
— Weiterhin werden Kenntnisse und/oder Erfahrungen in folgenden Bereichen erwartet: Schwerbehinderten-, Arbeits-, Rehabilitations- und Sozialrecht; Auftreten und Orientierung im Betrieb (Akquise, Konfliktmanagement); Methodenkenntnisse der Arbeitsdiagnostik (MELBA/IDA); Beratungstechniken und Methoden der Sozialen Arbeit; Rechtsfragen in der Begleitung (BEM, fachdienstliche Stellungnahmen); Rechtskenntnisse im SGB IX (Kündigungsschutz und begleitende Hilfe); Anfertigung fachdienstlicher Stellungnahmen; Kenntnisse über Berufsbilder und Bildungswege; Methodenkenntnisse Potenzial- und Kompetenzanalysen; Rechtskenntnisse im SGB I und SGB III sind wünschenswert; Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Schulen,
— ausreichende Berufserfahrung gem. § 195 Absatz 1 Satz 3 SGB IX: mind. zwejährige Tätigkeit mit der Zielgruppe im Rahmen der vorgenannten Berufsqualifikation (Anrechnung der Zeiten eines Berufspraktikums als Berufserfahrung),
— anwendungssichere EDV-Kenntnisse, wie z. B. Office-Anwendungen, Internet etc. und hinreichende Erfahrungen mit dem IT-Dokumentationsverfahren 3In und dem Qualitätsmanagementprogramm KASSYS.
Des Weiteren müssen umfassende Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarktes, den Betrieben der Region und des sozialen Netzwerkes vorliegen.
Das Vorliegen eines Pkw-Führerscheins der Klasse B ist zwingend.
Technische Ausstattung:
— die Schaffung aller Voraussetzungen zur Einführung und Nutzung des jeweils bereitgestellten Dokumentationsverfahrens (aktuell 3In),
— Bereitstellung der materiell-technischen Grundlagen zum Betrieb eines separaten netzwerkfähigen Büroarbeitsplatzes durch die Bestätigung,
— separat und eigenständig in einer eigenen IFD-Domain betriebenes System,
— Bereitstellung eines internen Netzwerkes (Vernetzung von Clients und Server, mindestens CAT 5), einer separat für den IFD geschalteten Breitband-Internet- Anbindung (Mindestanforderungen: DSL 16 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload, besser VDSL 50 Mbit/s Download und 10 Mbit/s Upload) sowie von LTE-Sticks mit einer SIM-Karte und einem Datentarif für jeden Client,
— geeigneter Serverraum (Gewährleistung von Brand- und Zutrittsschutz, ausreichende Klimatisierung, Platz für 1 x 19" Serverschrank / 24 HE).