Einsammlung und Beförderung von Altpapier aus Blauen Tonnen einschl. Behälterdienst im Landkreis Bayreuth ab dem 1.7.2021

Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth-Land

Ausgeschrieben werden die Leistungen der Einsammlung und Beförderung von Altpapier aus Blauen Tonnen im Einzugsbereich des Landkreis Bayreuth, dessen Anlieferung an eine vom Auftraggeber vorgegebene Umladestation einschl. der erforderlichen Mitwirkung an der dortigen Verwiegung sowie des Behälterdienstes/der Behälterbewirtschaftung mit Behältern des Auftraggebers.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-15 Auftragsbekanntmachung
2021-02-11 Ergänzende Angaben
2021-07-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Referenznummer: 8710/04-02
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Einsammlung und Beförderung von Altpapier aus Blauen Tonnen im Einzugsbereich des Landkreis Bayreuth, dessen Anlieferung an eine vom Auftraggeber vorgegebene Umladestation einschl. der erforderlichen Mitwirkung an der dortigen Verwiegung sowie des Behälterdienstes/der Behälterbewirtschaftung mit Behältern des Auftraggebers.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth-Land
Postanschrift: Markgrafenallee 5
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-bayreuth.de 🌏
E-Mail: peter-michael.habermann@lra-bt.bayern.de 📧
Fax: +49 92172888284 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2355185/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-20 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 013-028062
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Bei der elektronischen Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschriebenen werden
— die Durchführung der Einsammlung und Beförderung von Altpapier aus den sog. Blauen Tonnen im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth,
— die Anlieferung des Altpapiers an eine vom Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung vorgegebene Umladestation einschl. der erforderlichen Mitwirkung an der dortigen Verwiegung,
— sowie der Behälterdienst/die Behälterbewirtschaftung (z. B. Austausch, Ersatzgestellung, Reparatur) mit Behältern des Auftraggebers
Nach näherer Darstellung und Vorgaben der Leistungsbeschreibung und des Entsorgungsvertrages.
Die Umladestation befindet sich innerhalb eines Radius von 15km Luftlinie vom Stadtzentrum Bayreuth. Für den Leistungszeitraum 1.7.2021 bis 31.12.2023 lautet die Adresse Goldkronacher Straße 32, 95463 Bindlach. Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich die Umladestation auch für den Leistungszeitraum ab dem 1.1.2024 innerhalb eines Radius von max. 15km Luftlinie vom Stadtzentrum Bayreuth befinden wird. Der genaue Standort ist abhängig von jeweiligen Auftragsbedingungen die zwischen dem Auftraggeber und dem in seinem Auftrag für die Verwertung des Altpapiers tätigen Unternehmen gelten. Ändert sich hiernach der Standort der Umladestation im Laufe der Vertragszeit (frühestens aber ab dem 1.1.2024) teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den neuen Standort rechtzeitig mit.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über das Vertragsende hinaus in einem vom Auftraggeber bestimmten Zeitraum die vertraglichen Pflichten zum Zeitpunkt des Vertragsendes zu den bis dahin geltenden Konditionen übergangsweise weiter zu erbringen, wenn der Auftraggeber bei Vertragsende aufgrund von Verzögerungen im Vergabeverfahren für die auf die Laufzeit dieses Vertrages folgende Beauftragung nicht in der Lage ist, die vertraglichen Leistungen unmittelbar im Anschluss an den Ablauf dieses Vertrages durch einen neuen Auftragnehmer durchführen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer das Ende des Vertrages mit dem Auftragnehmer durch Kündigung herbeigeführt haben. Maximal sind die Leistungen für eine Zeit bis zu 6 Monaten nach Vertragsende zu erbringen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bayreuth
DEUTSHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist vorliegend die Eintragung des jeweiligen, zur Leistungserbringung tätigen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister vorzulegen, wenn das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann.
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Mit dem Angebot sind zum Nachweis aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister
— für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen bzw. hochzuladen,
— für sonstige Dritte (z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher) sind entsprechende Auszüge erst auf Aufforderung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Es sind Erklärungen über den Gesamtumsatz des für die Leistungserbringung einzusetzenden Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben (dazu zählen hier grds. die Jahre 2018, 2019 und 2020 soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt (vgl. Formular 7 des Angebotsvordrucks). Liegen für das Jahr 2020 zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine Gesamtumsatzzahlen vor, können auch Erklärungen über den Gesamtumsatz für die Jahre 2017, 2018 und 2019 abgegeben werden.
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Diese Umsatzangaben sind für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Für Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte (z. B. im Fall der Eignungsleihe), sind sie erst auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen bzw. hochzuladen.
b) Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, und sonstige, zur Erbringung von Sammelleistungen eingesetzte Unternehmen müssen
— über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder
— eine entsprechende Erhöhung bzw. Anpassung der Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag spätestens zum Leistungsbeginn belegen können.
Als Mindestanforderung wird insoweit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
—— 1,5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden sowie
—— 150 000,00 EUR für Vermögensschäden (jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung) verlangt.
Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 3,3 Mio. EUR für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal je Schadensfall umfasst. Die Deckungssumme muss zweifach maximiert sein.
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Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft, welche Sammelleistungen erbringen, legen mit dem Angebot Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen vor.
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Auf Aufforderung des Auftraggebers AWB haben auch sonstige Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher), welche Sammelleistungen erbringen, Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die die ausgeschriebenen Sammelleistungen erbringenden Unternehmen müssen über Erfahrungen bei der behältergestützten Einsammlung von Abfällen im Holsystem für kommunale Auftraggeber verfügen. Soweit der Bieter dies nicht belegen kann, muss er sich auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können.
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Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle eine Erklärung des die Sammelleistungen erbringenden Unternehmens grds. mit Angaben zu in den letzten 3 Jahren (grds. 2018, 2019 und 2020) erbrachten, entsprechenden Leistungen unter Angaben zum Leistungszeitraum sowie zum Empfänger der Leistungen und dem dortigen Ansprechpartner nach Formular 8 des Angebotsvordrucks. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird die Vergabestelle auch einschlägige Referenzen berücksichtigen, die in das Jahr 2017 hineinreichen. Insgesamt können also Referenzen über Leistungen aus den Jahren 2017 bis einschließlich 2020 benannt werden.
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Das Unternehmen erklärt sich mit Vorlage der Erklärung damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt.
Dahingehende Erklärungen des Bieters oder von Mitgliedern der Bietergemeinschaft, die Sammelleistungen erbringen, sind mit dem Angebot vorzulegen/hochzuladen. Soweit die Sammelleistungen von Dritten (Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher) erbracht werden sollen, sind vom Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle entsprechende Erklärungen derselben einzureichen/hochzuladen.
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Im Übrigen werden als Ausführungsbedingungen die folgenden verlangt:
a) Als Mindestanforderung an die Leistungen der Einsammlung und Beförderung von Altpapier und den Behälterdienst ist sicherzustellen, dass sämtliche dafür eingesetzten Fahrzeuge, über die gesamte Leistungszeit die Anforderungen der Euro-Norm 5 oder besser einhalten.
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b) Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung der Sammelleistungen muss das diese Leistungen ausführende Unternehmen
— für den Betriebsstandort, von dem aus die Leistungen erbracht werden und
—— bezogen auf die Leistungen der Einsammlung von Altpapier.
Spätestens zum Leistungsbeginn über eine Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) verfügen und über die gesamte Vertragsdauer einholen bzw. aufrecht erhalten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unaufgefordert das diesbezügliche EfbV-Zertifikat nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu übermitteln (vgl. Formular 9, Angebotsvordruck).
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c)Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die direkt zur Ausführung der operativen Leistungen (Einsammlung und Beförderung, Behälterdienst) eingesetzt werden, dürfen im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entlohnt werden.
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Es sind mindestens die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren, insbesondere die Mindestlöhne zu zahlen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt sind.
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Auf Aufforderung des Auftraggebers sind von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen vom Bieter entsprechende Erklärungen zu übermitteln, für die Formular 3 verwendet werden kann, dem sich der erforderliche Erklärungsinhalt entnehmen lässt.
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d) Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung muss der Auftragnehmer schließlich eine Betriebsfläche für die Übernahme und den Standort des Behälterlagers im Rahmen des Behälterdienstes vorsehen, dessen Standort so zu wählen ist, dass sämtliche Gemeinden im Entsorgungsgebiet innerhalb von maximal 90 Minuten (1,5 Stunden) erreicht werden können.
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Entsprechende Angaben hat der Bieter/haben die Mitglieder einer Bietergemeinschaft im hierfür vorbereiteten Formular 9 (vgl. Angebotsvordruck) zu machen und mit dem Angebot einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Zusätzliche Informationen: Bei der elektronischen Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Abfallwirtschaftsunternehmen nach Bayerischem Landesrecht
Kontakt
Kontaktperson: Herr Dr. Peter-Michael Habermann
Internetadresse: www.landkreis-bayreuth.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2355185/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Voraussichtlich für die Zeit ab 1.7.2028 werden die Leistungen erneut ausgeschrieben
Auf folgende Verfahrensbedingungen sei bereits hingewiesen:
— Der Bieter kann sich bei der Leistungserbringung als auch zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Angebotes der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen. Näheres hierzu regeln die Bewerbungsbedingungen. Sieht er den Rückgriff auf Dritte zur Eignungsleihe und/oder als Unterauftragnehmer vor, sind diese in einem Formular 5 zum Angebot bereits einschl. der von diesen erbrachten Leistungsteile zu benennen,
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— Auf Aufforderung sind für vorgesehene Unterauftragnehmer und Dritte zur Eignungsleihe sog. Verpflichtungserklärungen zu übermitteln, für die dem Angebotsvordruck ein Formular 6 beigegeben ist,
— Bietergemeinschaft sind zugelassen, soweit wettbewerbsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Mit dem Angebot haben sie ein Formular mit Erklärungen ihrer Mitglieder hochzuladen, für das dem Angebotsvordruck ein Formular 4 beigefügt ist,
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— Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot sowie für Unterauftragnehmer und sonstige Dritte auf Aufforderung einzureichenden Eigenerklärungen, für die Formulare vorbereitet sind. Nur bei besonderem Anlass für Zweifel an der Belastbarkeit der Eigenerklärungen behält sich der Auftraggeber vor, für das betreffende Unternehmen ergänzend Fremdnachweise zur Bestätigung der Erklärungen vorzulegen (z. B. eine Bestätigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers) abzufordern. Ab einem Auftragswert von 30 000,00 EUR (netto, ohne USt.) ist die Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung anzufordern (§ 21 AEntG). Sollte ein Unternehmen (z. B. aus einem anderen
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Mitgliedstaat der EU) dort nicht erfasst sein, wird von diesem die Vorlage einer entsprechenden Auskunft aus einem öffentlichen Register oder einer Stelle des Herkunftslandes verlangt.
— Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen Beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
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— Bieter und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung zu übermitteln,
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— Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet ab dem Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein,
— Wenn dies zur Prüfung der Angebotspreise erforderlich ist hat der Bieter/die Bietergemeinschaft im Verfahren auf Aufforderung eine den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen entsprechende Urkalkulation zu übermitteln,
— Für die Wirtschaftlichkeit des Angebotes und damit die Zuschlagserteilung sind nach den Bewerbungsbedingungen neben dem Preis auch weitere dort ausgeführte Kriterien relevant, zu denen der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot Angaben machen muss, damit diese gewertet werden können. Dafür ist ein Formular 10 vorbereitet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde,
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— ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 013-028062 (2021-01-15)
Ergänzende Angaben (2021-02-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-080549
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 013-028062
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es bzgl. des Zuschlagskriteriums „Schadstoffausstoß“ eine Änderung bzgl. des Wertungsschemas gegeben hat: In den Vergabeunterlagen war ursprünglich vorgesehen, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Angebotsauswertung zusätzlich 150 Punkte bekommt, wenn die von ihm für die Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge allesamt die Anforderungen der Euro-Norm 5 übertreffen. Die Vorgabe wurde in den Vergabeunterlagen (vgl. hierzu vor allem Ziff. 7.3) der Bewerbungsbedingungen lt. Nachlieferung Nr. 2) dahingehend geändert, dass der Bieter dann zusätzlich 150 Punkte erhält, wenn die von ihm für die Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge spätestens ein Jahr nach Leistungsbeginn allesamt die Anforderungen der Euro-Norm 5 übertreffen.
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Quelle: OJS 2021/S 032-080549 (2021-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Einsammlung und Beförderung von Altpapier aus Blauen Tonnen im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth, dessen Anlieferung an eine vom Auftraggeber vorgegebene Umladestation einschl. der erforderlichen Mitwirkung an der dortigen Verwiegung sowie einschl. des Behälterdienstes/der Behälterbewirtschaftung mit Behältern des Auftraggebers.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 4992172888284 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-388266
ABl. S-Ausgabe: 146

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden:
— sowie einschl. des Behälterdienstes/der Behälterbewirtschaftung (z. B. Austausch, Ersatzgestellung, Reparatur) mit Behältern des Auftraggebers.
Die Umladestation befindet sich innerhalb eines Radius von 15 km Luftlinie vom Stadtzentrum Bayreuth. Für den Leistungszeitraum 1.7.2021 bis 31.12.2023 lautet die Adresse Goldkronacher Straße 32, 95463 Bindlach. Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich die Umladestation auch für den Leistungszeitraum ab dem 1.1.2024 innerhalb eines Radius von 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth befinden wird. Der genaue Standort ist dann abhängig von jeweiligen Auftragsbedingungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem in seinem Auftrag für die Verwertung des Altpapiers tätigen Unternehmen gelten. Ändert sich hiernach der Standort der Umladestation (frühestens ab dem 1.1.2024), teilt der Auftraggeber den neuen Standort dem Auftragnehmer rechtzeitig mit.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEUTSCHLAND

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vergütungsniveau der zur Leistungserbringung einzusetzenden operativen Arbeitnehmer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schadstoffausstoss der zur Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge
Preis (Gewichtung): 70 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-12 📅
Name: Veolia Süd Umweltservice GmbH & Co. KG
Postanschrift: Laubberg 1
Postort: Hahnbach
Postleitzahl: 92256
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 499664913250 📞
E-Mail: reiner.blos@veolia.com 📧
Land: Bayreuth, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Abfallwirtschaftsunternehmen des Landkreises Bayreuth nach bayerischem Landesrecht

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 146-388266 (2021-07-26)