Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsatzanzug flammhemmend GSG9
B 17.16 - 0403/20/VV : 1
Produkte/Dienstleistungen: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Einsatzanzug, flammhemmend 2tlg. GSG9 bestehend aus Einsatzshirt mit langen Ärmeln und Einsatzhose”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arbeitsbekleidung📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundespolizei A 32 - SG Bekleidung, Bundesgrenzschutzstr. 100, 53757 Sankt Augustin”
Beschreibung der Beschaffung:
“Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
- 450 Stk. Einsatzanzug, flammhemmend GSG9
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beläuft sich auf 750 Stk. Einsatzanzug,...”
Beschreibung der Beschaffung
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
- 450 Stk. Einsatzanzug, flammhemmend GSG9
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beläuft sich auf 750 Stk. Einsatzanzug, flammhemmend, GSG 9.
Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, so dass aus der Rahmenvereinbarung für die Jahre 2022-2024, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers, bis zu 750 Stk. Einsatzanzüge, flammhemmend, GSG 9 abgerufen werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern, sofern die geschätzte...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern, sofern die geschätzte Gesamtbedarfsmenge nicht ausgeschöpft ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-12
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-12
11:31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Muster einzureichen:
* ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten
Vor der Auftragsvergabe wird von der...”
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Muster einzureichen:
* ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
* ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
Für den Fall einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe ist Ziffer 3.5.1 bzw. 3.5.2 der Anlage "Allgemeine Bewerbungsbedingungen elektronisch" zu beachten.
* ausgefüllte Anlage Ergänzende Vertragsbedingungen "Kernarbeitsnormen ILO"
- Auftragsbezogene Nachweise:
* Nachweise zu den verwendeten Materialien in Form von Material Datenblättern, technischen Datenblättern oder Werksprüfzertifikaten des jeweiligen Herstellers
* Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster fristgerecht auf dem Postweg einzureichen:
- ein Stück Einsatzanzug bestehend aus einem Einsatzshirt Größe L-R und einem Stück Einsatzhose Gr. 32-R
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2021/S 164-430412 (2021-08-20)