EiVer

Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei - Amt für IT und Digitalisierung

Der Senat ist verpflichtet, zu Eingaben der Bürgerinnen und Bürger an die Bürgerschaft Auskunft zu geben bzw. Bericht zu erstatten. Das elektronische Eingabeverfahren (EiVer) vereinfacht den Datenaustausch zwischen der Bürgerschaft, der Senatskanzlei sowie den beteiligten Fachbehörden/Ämtern.
Die Fachanwendung basiert momentan noch auf einer SharePoint-Lösung, die auf dem HIM-Standard aufsetzt.
Aufgrund der Ablösung der technischen Infrastruktur des SharePoints (Version 2013) im April 2023, muss ein Umstieg aller Verfahren zwingend auf eine neue SharePoint Version oder auf eine alternative Softwarelösung erfolgen.
Um den senatsseitigen Eingabenprozess auch zukünftig digital zu unterstützen, ist die Entwicklung einer Individuallösung bzw. die Beschaffung einer Standardsoftware mit ggf. entsprechenden Anpassungen bis spätestens April 2023 zwingend erforderlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-05 Auftragsbekanntmachung
2021-11-10 Ergänzende Angaben
2022-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: DP-2021000071
Kurze Beschreibung:
Der Senat ist verpflichtet, zu Eingaben der Bürgerinnen und Bürger an die Bürgerschaft Auskunft zu geben bzw. Bericht zu erstatten. Das elektronische Eingabeverfahren (EiVer) vereinfacht den Datenaustausch zwischen der Bürgerschaft, der Senatskanzlei sowie den beteiligten Fachbehörden/Ämtern. Die Fachanwendung basiert momentan noch auf einer SharePoint-Lösung, die auf dem HIM-Standard aufsetzt. Aufgrund der Ablösung der technischen Infrastruktur des SharePoints (Version 2013) im April 2023, muss ein Umstieg aller Verfahren zwingend auf eine neue SharePoint Version oder auf eine alternative Softwarelösung erfolgen. Um den senatsseitigen Eingabenprozess auch zukünftig digital zu unterstützen, ist die Entwicklung einer Individuallösung bzw. die Beschaffung einer Standardsoftware mit ggf. entsprechenden Anpassungen bis spätestens April 2023 zwingend erforderlich.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von kundenspezifischer Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei - Amt für IT und Digitalisierung
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Postleitzahl: 20095
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.hamburg.de/senatskanzlei/ 🌏
E-Mail: dataportvergabe17133@dataport.de 📧
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0e5eb723-3669-48c8-aeb6-c24048458342 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0e5eb723-3669-48c8-aeb6-c24048458342 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-10 📅
Datum des Beginns: 2022-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 218-573300
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmebedingungen). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ (12.11.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Senat ist verpflichtet, zu Eingaben der Bürgerinnen und Bürger an die Bürgerschaft Auskunft zu geben bzw. Bericht zu erstatten. Das elektronische Eingabeverfahren (EiVer) vereinfacht den Datenaustausch zwischen der Bürgerschaft, der Senatskanzlei sowie den beteiligten Fachbehörden/Ämtern.
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Die Fachanwendung basiert momentan noch auf einer SharePoint-Lösung, die auf dem HIM-Standard aufsetzt.
Aufgrund der Ablösung der technischen Infrastruktur des SharePoints (Version 2013) im April 2023, muss ein Umstieg aller Verfahren zwingend auf eine neue SharePoint Version oder auf eine alternative Softwarelösung erfolgen.
Um den senatsseitigen Eingabenprozess auch zukünftig digital zu unterstützen, ist die Entwicklung einer Individuallösung bzw. die Beschaffung einer Standardsoftware mit ggf. entsprechenden Anpassungen bis spätestens April 2023 zwingend erforderlich.
Geschätzter Gesamtwert: 560 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Senat als Regierung ist gegenüber dem Eingabenausschuss gesetzlich zur Stellungnahme verpflichtet, d.h. er muss zu den Eingaben der Bürgerinnen und Bürger an die Bürgerschaft Auskunft geben bzw. Bericht erstatten. Außerdem fällt die Steuerung einer fristgerechten Bearbeitung der Eingaben in den Zuständigkeitsbereich des Senates.
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Es wird eine IT-Lösung benötigt, welche auf Seiten des Senates das Eingabeverfahren digital abbildet. Ein sog. Elektronisches Eingabeverfahren (im Folgenden EiVer) soll den einfachen Datenaustausch zwischen der Bürgerschaft, der Senatskanzlei sowie den beteiligten Fachbehörden und Ämtern sichern. So sollen im Rahmen einer Eingabe die auf der Senatsseite anfallenden Entscheidungs-, Genehmigungs- und
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Abstimmungsprozesse in Bezug auf eine Stellungnahme in EiVer digital, behördenübergreifend und einheitlich durch Workflows abgebildet werden.
Die Bürgerschaft verfügt über ein eigenes digitales Fachverfahren für den Eingabenprozess. Für den Austausch von Metadaten und Dokumenten muss die zu beschaffende IT-Lösung für die Senatskanzlei über eine bidirektionale Schnittstelle zu dem
System der Bürgerschaft verfügen.
Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung des Systems auch die Herbeiführung
der Betriebsbereitschaft sowie den Systemservice (Pflege und Wartung). Der Betrieb muss im Rechenzentrum des IT-Dienstleisters Dataport erfolgen können.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 560 000 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
a) Referenzen:
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2017 erfolgreich abgeschlossen hat.
Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlau-fen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistung erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung /Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
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b) Personenkennzahlen:
Im eVergabe-Kriterium Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zu tätigen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in allen drei angegebenen Geschäftsjahren mindestens zwei Vollzeitkräfte in der Softwareentwicklung beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Diese Mindestanforderung dient der Ausfallsicherheit, um die Software plangemäß innerhalb eines Jahres fertigzustellen und den späteren Be-trieb zu gewährleisten.
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Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
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Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Bei Bewerbergemeinschaften oder Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.3.1. und 4.3.3. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.3.1. und 4.3.3. für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen werden an den Auftragnehmer gestellt:
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags einge-setzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auf-tragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbei-tet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
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- Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
DP-2021000071 Dataport | 12
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
- Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-08 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0e5eb723-3669-48c8-aeb6-c24048458342 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
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Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmebedingungen).
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Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ (12.11.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
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Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Internetadresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden
Quelle: OJS 2021/S 218-573300 (2021-11-05)
Ergänzende Angaben (2021-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Jeder Bürger/Jede Bürgerin der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat das Recht, sich mit einer Petition bzw. Eingabe an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft zu wenden. Der Senat ist gegenüber dem Eingabenausschuss gesetzlich zur Stellungnahme verpflichtet, d.h. er muss zu den Eingaben der Bürgerinnen und Bürger an die Bürgerschaft Bericht erstatten. Zudem fällt die Steuerung einer fristgerechten Bearbeitung der Eingaben in den Zuständigkeitsbereich des Senats. Es wird eine IT-Lösung benötigt, welche auf Seiten der Verwaltung das Eingabeverfahren digital abbildet. Das elektronische Eingabeverfahren soll den einfachen Datenaustausch zwischen der Bürgerschaft, der Senatskanzlei sowie den beteiligten Fachbehörden und Ämtern sichern. Im Rahmen einer Eingabe sollen die auf der Senatsseite anfallenden Entscheidungs-, Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse im Verfahren digital, behördenübergreifend und einheitlich durch Workflows abgebildet werden. Dabei soll EiVer über eine bidirektionale Schnittstelle zu dem System der Bürgerschaft verfügen, um Metadaten und Dateien austauschen zu können. Die Senatskanzlei möchte mit dieser IT-Lösung die bisherige Fachanwendung der Senatskanzlei ablösen und den senatsseitigen Eingabenprozess auch zukünftig digital unterstützen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Entwicklung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 221-582519
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 218-573300
ABl. S-Ausgabe: 221

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Jeder Bürger/Jede Bürgerin der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat das Recht, sich mit einer Petition bzw. Eingabe an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft zu wenden. Der Senat ist gegenüber dem Eingabenausschuss gesetzlich zur Stellungnahme verpflichtet, d.h. er muss zu den Eingaben der Bürgerinnen und Bürger an die Bürgerschaft Bericht erstatten. Zudem fällt die Steuerung einer fristgerechten Bearbeitung der Eingaben in den Zuständigkeitsbereich des Senats.
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Es wird eine IT-Lösung benötigt, welche auf Seiten der Verwaltung das Eingabeverfahren digital abbildet. Das elektronische Eingabeverfahren soll den einfachen Datenaustausch zwischen der Bürgerschaft, der Senatskanzlei sowie den beteiligten Fachbehörden und Ämtern sichern. Im Rahmen einer Eingabe sollen die auf der Senatsseite anfallenden Entscheidungs-, Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse im Verfahren digital, behördenübergreifend und einheitlich durch Workflows abgebildet werden. Dabei soll EiVer über eine bidirektionale Schnittstelle zu dem System der Bürgerschaft verfügen, um Metadaten und Dateien austauschen zu können. Die Senatskanzlei möchte mit dieser IT-Lösung die bisherige Fachanwendung der Senatskanzlei ablösen und den senatsseitigen Eingabenprozess auch zukünftig digital unterstützen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 221-582519 (2021-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 100-276554
ABl. S-Ausgabe: 100

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Jeder Bürger / Jede Bürgerin der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat das Recht, sich mit einer Petition bzw. Eingabe an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft zu wenden. Der Senat ist gegenüber dem Eingabenausschuss gesetzlich zur Stellungnahme verpflichtet, d.h. er muss zu den Eingaben der Bürgerinnen und Bürger an die Bürgerschaft Bericht erstatten. Zudem fällt die Steuerung einer fristgerechten Bearbeitung der Eingaben in den Zuständigkeitsbereich des Senats.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-10 📅
Name: SECONDRED Newmedia GmbH
Postort: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2022/S 100-276554 (2022-05-19)