- Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
- Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
- Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft besteht.
- Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Vorzulegen mit dem Angebot sind folgende Anlagen:
- Angebotsschreiben (L 213)
- Teile der Leistungsbeschreibung(en): Leistungsverzeichnis(se) / Rahmenvereinbarung jeweils incl. relevanter Anlagen
- Eigenerklärung zur Eignung (L 124).pdf
- Preisblatt in e-Procurement unter „Produkte/Leistungen“
- Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (L 248)
- Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärungen im Formblatt L 248
- Erklärung Kinderarbeit (L 2491)
- Erklärung Scientology-Schutzerklärung
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann,) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (,sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht)
- Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter
- Nachweis über die geprüfte Sicherheit der Tische (z.B. „GS-Zeichen“ oder gleichwertig)
- Nachweis für eine umweltfreundliche Herstellung der Tische (RAL-UZ 38 oder gleichwertig), z.B. durch „Blauen Engel“ oder gleichwertig
Vorzulegen mit dem Angebot sind, wenn zutreffend, folgende Anlagen:
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (L 234)
- Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen (L 235)
Ortbesichtigung:
Eine Ortsbesichtigung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Für eine Objektbesichtigung vor Ort können Sie innerhalb des folgenden Zeitraums gleichwohl Termine vereinbaren
Montag, den 04.10.2021 bis einschließlich Freitag, den 15.10.2021.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bis spätestens Montag, den 04.10.2021 über das Nachrichtenmodul des Angebotsassistenten der eVergabe-Plattform.
Teilnahmeberechtigt ist eine Person pro Interessent. Der Anmeldung ist eine Liste mit folgenden Informationen pro Teilnehmer/-in beizufügen:
- Vorname
- Name
- Funktion
- Telefon-/Mobilfunknummer
Eine gesonderte Einladung zu dem jeweiligen Besichtigungstermin erfolgt nach Anmeldung per E-Mail. Bei der Besichtigung ist dauerhaft ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser ist selbst mitzubringen.
Die Objektbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort.
Während der Ortsbesichtigung können keine Fragen beantwortet werden!
Sämtliche Fragen, die sich aus der Objektbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich nach Ende der Objektbesichtigung bei der Zentralen Vergabestelle über das Nachrichtenmodul des Angebotsassistenten der eVergabe-Plattform zu stellen. Die Fragen und Antworten werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Ggf. verifizierende Teststellung:
Es ist vorgesehen, den Zuschlag auf Grundlage der schriftlichen Angebote zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, eine verifizierende Teststellung vor Zuschlagerteilung durchzuführen.
Die Schreibtische des gemäß Wertung der Angebote für die Teststellung infrage kommenden führenden Angebots würden im Rahmen einer verifizierenden Teststellung durch den Auftraggeber auf Einhaltung der zugesicherten Eigenschaften hin überprüft werden.
Der Bieter wird spätestens 10 Kalendertage vor der Teststellung informiert und zur Bereitstellung der entsprechenden Gegenstände in den Räumlichkeiten der Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, aufgefordert. Der konkrete Zeitpunkt der Teststellung wird dem Bieter schnellstmöglich bekannt gegeben bzw. mit diesem abgestimmt. Der Bieter stellt auf Anforderung die angebotenen Schreibtische am Ort der Teststellung zur Verfügung. Die Teststellung wird durch Fachpersonal des Bedarfsträgers am Test-Ort durchgeführt und die Ergebnisse durch Fachpersonal des Bedarfsträgers begutachtet.
Während des gesamten Zeitraums der Teststellung wird durch den Bieter (bzw. den Hersteller im Auftrag des Bieters) ein Ansprechpartner vor Ort bereitgestellt.
Die Teststellung als solche bzw. die Anlieferung der zu bewertenden Tische erfolgt voraussichtlich in den Kalenderwochen 46-47.
Wenn die angeforderten Schreibtische nicht fristgerecht zur Teststellung bereitgestellt werden, kann das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Sollte die verifizierende Teststellung die Erfüllung der Mindestanforderungen nicht bestätigen, kann das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Die Teststellung wird nicht vergütet.
Ein Anspruch eines Bieters auf Einladung zur Teststellung besteht nicht.