Elektroplanung, Anlagengruppe 4 und 5 für den Neubau einer Wohnanlage mit Kindergarten und Familienzentrum Parkstadt-Schwabing WA 5, Herbert-Bayer-Str. Die Gewofag Wohnen GmbH beabsichtigt auf dem Baufeld WA 5 der Parkstadt Schwabing im Stadtbezirk Schwabing ca. 42 Wohneinheiten zu errichten. Zusätzlich sollen eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung, ein Familienzentrum mit Kindertreff und eine Tiefgarage entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1781 auf dem Baufeld WA 5. Die Maßnahme umfasst laut Bebauungsplan eine maximale Geschossfläche von ca. 5 630 m mit einer möglichen sechsgeschossigen Bebauung. Hierzu wird ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme durchgeführt. Auf dem Baufeld WA 5 sollen folgende Nutzungen untergebracht werden: Wohnungsbau: Mit ca. 42 Wohneinheiten (ca. 4 030 Geschossfläche) in EOF mit folgenden Anforderungen: — Wohnraumförderbestimmungen (WFB gem. aktuellem Stand), — KfW-Effizienzhaus 55 (nach EnEV 2016), — qualitätsvolles Bauen laut Öko-Kriterienkatalog der LH-München. Kindertagesstätte: — bestehend aus 2 Krippen- und 2 Kita-Gruppen, — ca. 860 m Geschossfläche und ca. 740 m Außenspielfläche. Familienzentrum mit Kindertreff: — ca. 456 m Geschossfläche. Tiefgarage: — geplant ist eine Tiefgarage mit ca. 27 Stellplätzen, — Unterbringung von Mobilitätsbausteinen gem. Mobilitätskonzept.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Referenznummer: 173/2021
Kurze Beschreibung:
Elektroplanung, Anlagengruppe 4 und 5 für den Neubau einer Wohnanlage mit Kindergarten und Familienzentrum
Parkstadt-Schwabing WA 5, Herbert-Bayer-Str.
Die Gewofag Wohnen GmbH beabsichtigt auf dem Baufeld WA 5 der Parkstadt Schwabing im Stadtbezirk Schwabing ca. 42 Wohneinheiten zu errichten. Zusätzlich sollen eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung, ein Familienzentrum mit Kindertreff und eine Tiefgarage entstehen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1781 auf dem Baufeld WA 5. Die Maßnahme umfasst laut Bebauungsplan eine maximale Geschossfläche von ca. 5 630 m
Hierzu wird ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme durchgeführt.
Auf dem Baufeld WA 5 sollen folgende Nutzungen untergebracht werden:
Wohnungsbau:
Mit ca. 42 Wohneinheiten (ca. 4 030 Geschossfläche) in EOF mit folgenden Anforderungen:
— Wohnraumförderbestimmungen (WFB gem. aktuellem Stand),
— KfW-Effizienzhaus 55 (nach EnEV 2016),
— qualitätsvolles Bauen laut Öko-Kriterienkatalog der LH-München.
Kindertagesstätte:
— bestehend aus 2 Krippen- und 2 Kita-Gruppen,
— ca. 860 m
Familienzentrum mit Kindertreff:
— ca. 456 m
Tiefgarage:
— geplant ist eine Tiefgarage mit ca. 27 Stellplätzen,
— Unterbringung von Mobilitätsbausteinen gem. Mobilitätskonzept.
Elektroplanung, Anlagengruppe 4 und 5 für den Neubau einer Wohnanlage mit Kindergarten und Familienzentrum
Parkstadt-Schwabing WA 5, Herbert-Bayer-Str.
Die Gewofag Wohnen GmbH beabsichtigt auf dem Baufeld WA 5 der Parkstadt Schwabing im Stadtbezirk Schwabing ca. 42 Wohneinheiten zu errichten. Zusätzlich sollen eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung, ein Familienzentrum mit Kindertreff und eine Tiefgarage entstehen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1781 auf dem Baufeld WA 5. Die Maßnahme umfasst laut Bebauungsplan eine maximale Geschossfläche von ca. 5 630 m
Hierzu wird ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme durchgeführt.
Auf dem Baufeld WA 5 sollen folgende Nutzungen untergebracht werden:
Wohnungsbau:
Mit ca. 42 Wohneinheiten (ca. 4 030 Geschossfläche) in EOF mit folgenden Anforderungen:
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-14 📅
Datum des Beginns: 2021-08-02 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 072-183723
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
— Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
— Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FD1TK
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
— Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
— Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FD1TK
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Elektroplanung, Anlagengruppe 4 und 5 für den Neubau einer Wohnanlage mit Kindergarten und Familienzentrum
Parkstadt-Schwabing WA 5, Herbert-Bayer-Str.
Die Gewofag Wohnen GmbH beabsichtigt auf dem Baufeld WA 5 der Parkstadt Schwabing im Stadtbezirk Schwabing ca. 42 Wohneinheiten zu errichten. Zusätzlich sollen eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung, ein Familienzentrum mit Kindertreff und eine Tiefgarage entstehen.
Die Gewofag Wohnen GmbH beabsichtigt auf dem Baufeld WA 5 der Parkstadt Schwabing im Stadtbezirk Schwabing ca. 42 Wohneinheiten zu errichten. Zusätzlich sollen eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung, ein Familienzentrum mit Kindertreff und eine Tiefgarage entstehen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1781 auf dem Baufeld WA 5. Die Maßnahme umfasst laut Bebauungsplan eine maximale Geschossfläche von ca. 5 630 m
Hierzu wird ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme durchgeführt.
Auf dem Baufeld WA 5 sollen folgende Nutzungen untergebracht werden:
Wohnungsbau:
Mit ca. 42 Wohneinheiten (ca. 4 030 Geschossfläche) in EOF mit folgenden Anforderungen:
— qualitätsvolles Bauen laut Öko-Kriterienkatalog der LH-München.
Kindertagesstätte:
— bestehend aus 2 Krippen- und 2 Kita-Gruppen,
— ca. 860 m
Familienzentrum mit Kindertreff:
— ca. 456 m
Tiefgarage:
— geplant ist eine Tiefgarage mit ca. 27 Stellplätzen,
— Unterbringung von Mobilitätsbausteinen gem. Mobilitätskonzept.
Elektroplanung Bauvorhaben „Parkstadt Schwabing WA 5“
Leistungsbild Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 für die Anlagengruppen 4 (Starkstrom) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Leistungsphasengemäß II.2.4).
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
— Stufe I): LPH 2, 3 und 5,
— Stufe II): LPH 6 und 7,
— Stufe III): LPH 8.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Parkstadt Schwabing – Herbert-Bayer-Straße München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
— Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
— Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
— Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oderjuristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— Referenzen gemäß §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, aus der die Erfahrung des Bieters bei Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend hervorgeht (vgl. Datei Eignungskriterien.pdf).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(Umsatz netto im Mittel:
Von dem angegebenen Umsatz der Gebäudenutzungen der Jahre 2019, 2018 und 2017 wird für die Bewertung ein Mittelwert gebildet.
Bei Teambewerbungen wird der durchschnittliche Netto-Umsatz aller Teammitglieder bewertet)
— Technische Leistungsfähigkeit.
Bedeutet.Qualifiziertes Personal:
Anzahl der Mitarbeiter mit unter Punkt A.1 der Bewerbungsbedingungen genannter Qualifikation zum Bewerbungszeitpunkt.
— Berufserfahrung Projektleiter/in (Nennung eines Projektleiters (bei Teambewerbungen wird nur ein Projektleiter gewertet) mit der entsprechenden Qualifikation (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor Elektrotechnik, Techniker der Elektrotechnik oder Meister des Elektrohandwerks),
— Berufserfahrung Projektleiter/in (Nennung eines Projektleiters (bei Teambewerbungen wird nur ein Projektleiter gewertet) mit der entsprechenden Qualifikation (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor Elektrotechnik, Techniker der Elektrotechnik oder Meister des Elektrohandwerks),
— Verfügbarkeit vor Ort,
— Es werden nur solche Referenzen gewertet, die gemäß den nachfolgend aufgezählten Kriterien mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Kriterien für die Vergleichbarkeit der Referenzen:
— mehrgeschossige Bauweise,
— Neubau,
— mind. LPH 2-4 (HOAI),
— mind. 2.000 m
— Datum Baubeginn: März 2016-März 2021.
Mindestanforderung (Ausschlusskriterien):
— eine vergleichbare Referenz.
Mindeststandards:
1. Anzahl qualifizierte Mitarbeiter:
— Bewerber beschäftigt zum Bewerbungszeitpunkt mindestens 2 qualifizierte Mitarbeiter:
Als qualifiziert gelten Führungskräfte, Beschäftigte und Freiberufler mit Bachelor-, Diplom- oder Masterabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen.
Ein Nachweis der Qualifikation ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie Zeugnis).
2. Referenzen (vgl. auch B.3 dieses Dokuments):
— Mindestens eine vergleichbare Referenz.
Kriterien für die Vergleichbarkeit der Referenzen:
— Geschosswohnungsbau mit dauerhafter Wohnnutzung,
— Neubau,
— Erbrachte Leistung: LPH 2, 3 und 5 der Anlagengruppen 4 und 5,
— mind. 2.000 m
— Datum Baubeginn: März 2016-März 2021.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche/juristische Personen mit Berufsbezeichnung Ingenieur:
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisverfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisverfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektbearbeitung/Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisationskonzept
Preis (Gewichtung): 60
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt München
Kontakt
Kontaktperson: Gewofag Holding GmbH, Bereich Einkauf
Internetadresse: www.gewofag.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6FD1TK/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
— Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
— Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
— Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
— Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FD1TK
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB)
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 072-183723 (2021-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Elektroplanung, Anlagengruppe 4 und 5 für den Neubau einer Wohnanlage mit Kindergarten und Familienzentrum
Parkstadt-Schwabing WA 5, Herbert-Bayer-Str.
Die GEWOFAG Wohnen GmbH beabsichtigt auf dem Baufeld WA 5 der Parkstadt Schwabing im Stadtbezirk Schwabing ca. 42 Wohneinheiten zu errichten. Zusätzlich sollen eine viergruppige Kindertageseinrichtung, ein Familienzentrum mit Kindertreff und eine Tiefgarage entstehen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1781 auf dem Baufeld WA 5. Die Maßnahme umfasst laut Bebauungsplan eine maximale Geschossfläche von ca. 5.630 m² mit einer möglichen sechsgeschossigen Bebauung.
Hierzu wird ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme durchgeführt.
Auf dem Baufeld WA 5 sollen folgende Nutzungen untergebracht werden:
Wohnungsbau:
mit ca. 42 Wohneinheiten (ca. 4.030 Geschossfläche) in EOF mit folgenden Anforderungen.
- Wohnraumförderbestimmungen (WFB gem. aktuellem Stand)
- KfW-Effizienzhaus 55 (nach EnEV 2016)
- qualitätsvolles Bauen laut Öko-Kriterienkatalog der LH-München
Kindertagesstätte:
bestehend aus 2 Krippen- und 2 Kita-Gruppen
ca. 860 m² Geschossfläche und ca. 740 m² Außenspielfläche
Familienzentrum mit Kindertreff:
ca. 456 m² Geschossfläche
Tiefgarage:
Geplant ist eine Tiefgarage mit ca. 27 Stellplätzen
Unterbringung von Mobilitätsbausteinen gem. Mobilitätskonzept
Elektroplanung, Anlagengruppe 4 und 5 für den Neubau einer Wohnanlage mit Kindergarten und Familienzentrum
Parkstadt-Schwabing WA 5, Herbert-Bayer-Str.
Die GEWOFAG Wohnen GmbH beabsichtigt auf dem Baufeld WA 5 der Parkstadt Schwabing im Stadtbezirk Schwabing ca. 42 Wohneinheiten zu errichten. Zusätzlich sollen eine viergruppige Kindertageseinrichtung, ein Familienzentrum mit Kindertreff und eine Tiefgarage entstehen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1781 auf dem Baufeld WA 5. Die Maßnahme umfasst laut Bebauungsplan eine maximale Geschossfläche von ca. 5.630 m² mit einer möglichen sechsgeschossigen Bebauung.
Hierzu wird ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme durchgeführt.
Auf dem Baufeld WA 5 sollen folgende Nutzungen untergebracht werden:
Wohnungsbau:
mit ca. 42 Wohneinheiten (ca. 4.030 Geschossfläche) in EOF mit folgenden Anforderungen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
- Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
- Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein
separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRS8D
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
- Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
- Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein
separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRS8D
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GEWOFAG Wohnen GmbH beabsichtigt auf dem Baufeld WA 5 der Parkstadt Schwabing im Stadtbezirk Schwabing ca. 42 Wohneinheiten zu errichten. Zusätzlich sollen eine viergruppige Kindertageseinrichtung, ein Familienzentrum mit Kindertreff und eine Tiefgarage entstehen.
Die GEWOFAG Wohnen GmbH beabsichtigt auf dem Baufeld WA 5 der Parkstadt Schwabing im Stadtbezirk Schwabing ca. 42 Wohneinheiten zu errichten. Zusätzlich sollen eine viergruppige Kindertageseinrichtung, ein Familienzentrum mit Kindertreff und eine Tiefgarage entstehen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1781 auf dem Baufeld WA 5. Die Maßnahme umfasst laut Bebauungsplan eine maximale Geschossfläche von ca. 5.630 m² mit einer möglichen sechsgeschossigen Bebauung.
mit ca. 42 Wohneinheiten (ca. 4.030 Geschossfläche) in EOF mit folgenden Anforderungen.
- qualitätsvolles Bauen laut Öko-Kriterienkatalog der LH-München
bestehend aus 2 Krippen- und 2 Kita-Gruppen
ca. 860 m² Geschossfläche und ca. 740 m² Außenspielfläche
ca. 456 m² Geschossfläche
Geplant ist eine Tiefgarage mit ca. 27 Stellplätzen
Unterbringung von Mobilitätsbausteinen gem. Mobilitätskonzept
Elektroplanung Bauvorhaben "Parkstadt Schwabing WA 5"
Leistungsbild Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 für die Anlagengruppen 4 (Starkstrom) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Leistungsphasengemäß II 2.4
Beschreibung der Optionen:
Stufe I: LPH 2, 3 und 5
Stufe II: LPH 6 und 7
Stufe III: LPH 8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Parkstadt Schwabing - Herbert-Bayer-Straße München
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-23 📅
Name: Ingenieurbüro Nordhorn GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hafenweg 32
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland 🇩🇪 Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: GEWOFAG Holding GmbH, Bereich Einkauf
Referenz Zusätzliche Informationen
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
- Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
- Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
- Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
- Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein