Emder Schulen, Beschaffung von mobilen Endgeräten, MDM-Lizenzen und Zubehör

Stadt Emden

Lieferung von mobilen Endgeräten und Schutzhüllen/Zubehör
Bereitstellung der Lizenzen im MDM.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-15 Auftragsbekanntmachung
2021-10-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: 2021-095
Kurze Beschreibung:
Lieferung von mobilen Endgeräten und Schutzhüllen/Zubehör Bereitstellung der Lizenzen im MDM.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Emden
Postanschrift: Frickensteinplatz 2
Postleitzahl: 26721
Postort: Emden
Kontakt
Internetadresse: http://www.emden.de 🌏
E-Mail: vergabe@emden.de 📧
Telefon: +49 4921-871567 📞
Fax: +49 4921-871582 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKD6T3/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKD6T3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 138-366410
ABl. S-Ausgabe: 138

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von mobilen Endgeräten und Schutzhüllen/Zubehör
Bereitstellung der Lizenzen im MDM.
Bezeichnung des Loses: Tablet mit Zubehör
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
649 Tablet (aktuelle Generation) 32 GB
100 Tablet (aktuelle Generation) 128 GB
Und Zubehör (Stifte/Schutzhülle)
(siehe Leistungsverzeichnis).
Dauer: 1 Tage
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
60 Tablet inkl. Stift
60 Tablet-Schutzhülle
Zusätzliche Informationen: Keine
Bezeichnung des Loses: Laptop
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: 33 Laptop (siehe Leistungsverzeichnis).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Emden
Cirksenastr. 111
26723 Emden Keine

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL),
— Alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Besondere Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen),
— Zusätzliche Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen),
— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
— EVB-IT-Kaufvertrag.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Emden
Fachdienst Verwaltungsdienste (Raum 225)
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Zusätzliche Informationen: Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst Verwaltungsdienste
Internetadresse: www.emden.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKD6T3/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKD6T3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 138-366410 (2021-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von mobilen Endgeräten und Schutzhüllen/Zubehör Bereitstellung der Lizenzen im MDM
Gesamtwert des Auftrags: 267 924 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 212-558567
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 138-366410
ABl. S-Ausgabe: 212

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung der Lizenzen im MDM
und Zubehör (Stifte/Schutzhülle)
(siehe Leistungsverzeichnis)
33 Laptop (siehe Leistungsverzeichnis)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Emden Cirksenastr. 111 26723 Emden Keine

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-13 📅
Name: Cancom Hamburg
Postanschrift: Alter Teichweg 15
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22081
Land: Deutschland 🇩🇪
Emden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 296 696 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-15 📅
Name: LS IT & Media GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Nüttermoorer Sieltief 27
Postort: Leer
Postleitzahl: 26789
Gesamtwert des Auftrags: 22 134 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKDMGV

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 212-558567 (2021-10-28)