Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Teilnahmeanträge vorliegen, anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung und des spezifischen Umsatzes beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierfür werden die Teilnahmeanträge wie folgt bepunktet:
— Anzahl der Referenzen
Hierbei werden je Bewerber maximal 5 Referenzen zur Bewertung herangezogen.
Dabei wird folgende Bewertung der Referenzen vorgenommen:
Referenzobjekte im Bereich Energiespar-Contracting (ESC) und Energieliefer-Contracting (ELC) werden wie gefolgt gewertet:
— 3 Referenzprojekte – 10 Punkte,
— 4 Referenzprojekte – 20 Punkte,
— 5 Referenzprojekte – 30 Punkte.
Wichtig: Es werden nur Referenzprojekte gezählt, die auch die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nach Teil C des Teilnahmeformulars erfüllen.
— Spezifischer Umsatz
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers - Spezifischer Umsatz im Bereich Energiespar- und/oder Energieliefer-Contracting (in EUR netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Mittelwert):
— Spezifischer Umsatz 0,4 Mio. bis 2 Mio. EUR/a 3 Punkte
— Spezifischer Umsatz größer 2 Mio. bis 5 Mio. EUR/a 6 Punkte
— Spezifischer Umsatz größer 5 Mio. bis 8 Mio. EUR/a 9 Punkte
— Spezifischer Umsatz größer 8 Mio. Euro/a 12 Punkte
Bei Bewerbergemeinschaften wird der spezifische Umsatz der einzelnen Mitglieder für o. g. Betrachtung addiert.
Die Höhe der insgesamt erlangten Punkteanzahl entscheidet darüber, welche Teilnahmeanträge berücksichtigt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktgleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, entscheidet das Los.
Sollte ein Bewerber mehr als fünf Referenzen einreichen, sind die fünf jeweils „besten“ Referenzen vom Bewerber als priorisiert zu kennzeichnen. Nur die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen werden im Rahmen der oben dargestellten Bewertung berücksichtigt.