Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es müssen mindestens in Summe 3 Referenzprojekte mit einem vergleichbaren Leistungsumfang
(Energieliefervertrag einer Wärmeerzeugungsanlage mit einem Wärmenetz in Verbindung mit den Referenzkategorien I – IV, siehe hierzu Hinweise Teilnahmewettbewerb Punkt 7: Referenzkategorien:
I. Referenzen mit sukzessivem Wärmenetzausbau/Ausbaustrategie,
II. Referenzen mit Förderakquise,
III. Referenzen mit erneuerbaren Energien in Kombination,
IV. Referenzen mit Bürgerbeteiligung.
Mindestens einzureichen im Rahmen der Kategorie III „erneuerbaren Energien in Kombination“ sind 1 holzbasierte und 1 BHKW-basierte Referenz in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien. Zulässig ist in diesem Zusammenhang auch eine 100 %ige Holzversorgung, sowie andere erneuerbare Energien im Sinne des EEG)
Mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 2 Mio. EUR zzgl. MwSt. je Projekt aus dem Referenzzeitraum 2010 – 2021 (Hauptleistungsphase) vorliegen. Ebenso muss nachweislich erläutert werden, auf welcher vertraglich, verbindlichen Grundlage die Energielieferung vereinbart wurde. Die vorbezeichneten Mindestinvestitionen umfassen Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmenetze inkl. zugehörigem Tief- und Straßenbau, Übergabestationen, baulicher Aufwand der Heizzentrale, Energieerzeugungsanlagen z. B. Photovoltaikanlagen (allerdings nur in dem Umfang, welcher direkt in der Wärmeerzeugungsanlage/Netzverteilung genutzt wird), sowie technische Peripherieaggregate der vorbezeichneten Anlagen.
Mindestens einzureichen im Rahmen der Kategorie III „erneuerbaren Energien in Kombination“ sind 1 holzbasierte und 1 BHKW-basierte Referenz in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien. Zulässig ist in diesem Zusammenhang auch eine 100 %ige Holzversorgung, sowie andere erneuerbare Energien im Sinne des EEG.
Bei Referenzen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften muss der Anteil am Investitionsvolumen mindestens 50 %, also 1 Mio. Euro netto betragen. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
Hinweis: Die Nichtvorlage der 3 Pflichtreferenzen (Mindeststandard) führt zum Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaften wegen Ungeeignetheit.
Für die Bewertung der Referenzen bei einer ggf. erforderlichen Bewerberauswahl ist die Eintragung der jeweiligen Referenz in die Tabelle maßgeblich.
Zur Erklärung und Verdeutlichung der Referenzen für den Auftraggeber sind vom Bewerber neben der unterstehenden Tabelle auf maximal 2 DIN-A4-Seiten eine Beschreibung der Referenzobjekte mit Ansichten und/oder Fotos vorzulegen.
Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen je Kategorie ist nicht erwünscht.