KASSELWASSER beabsichtigt die Entleerung und Reinigung von Fett- und Stärkeabscheideranlagen im Stadtgebiet, einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung der Abscheider- und Schlammfanginhalte gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz- und Abfallgesetz; Satzung über Abscheideranlagen, im Gebiet der Stadt Kassel) zu vergeben. Die bei der Entleerung und Reinigung der Fettund Stärkeabscheideranlagen anfallenden Inhalte sind kostenfrei zur Verwertung in einer Annahmestation bei KASSELWASSER in der Abwasserbehandlungsanlage der Stadt Kassel anzudienen. Innerhalb des Stadtgebietes gibt es zur Zeit ca. 369 Betreiber mit ca. 426 Fettabscheideranlagen. Die Größe dieser Anlagen sind den Nenngrößen 1 bis 20 zuzuordnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Referenznummer: 2021-T14-004
Kurze Beschreibung:
KASSELWASSER beabsichtigt die Entleerung und Reinigung von Fett- und Stärkeabscheideranlagen im Stadtgebiet, einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung der Abscheider- und Schlammfanginhalte gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz- und Abfallgesetz; Satzung über Abscheideranlagen, im Gebiet der Stadt Kassel) zu vergeben.
Die bei der Entleerung und Reinigung der Fettund Stärkeabscheideranlagen anfallenden Inhalte
sind kostenfrei zur Verwertung in einer Annahmestation bei KASSELWASSER in der
Abwasserbehandlungsanlage der Stadt Kassel anzudienen.
Innerhalb des Stadtgebietes gibt es zur Zeit ca. 369 Betreiber mit ca. 426 Fettabscheideranlagen.
Die Größe dieser Anlagen sind den Nenngrößen 1 bis 20 zuzuordnen.
KASSELWASSER beabsichtigt die Entleerung und Reinigung von Fett- und Stärkeabscheideranlagen im Stadtgebiet, einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung der Abscheider- und Schlammfanginhalte gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz- und Abfallgesetz; Satzung über Abscheideranlagen, im Gebiet der Stadt Kassel) zu vergeben.
Die bei der Entleerung und Reinigung der Fettund Stärkeabscheideranlagen anfallenden Inhalte
sind kostenfrei zur Verwertung in einer Annahmestation bei KASSELWASSER in der
Abwasserbehandlungsanlage der Stadt Kassel anzudienen.
Innerhalb des Stadtgebietes gibt es zur Zeit ca. 369 Betreiber mit ca. 426 Fettabscheideranlagen.
Die Größe dieser Anlagen sind den Nenngrößen 1 bis 20 zuzuordnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-19 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 203-530531
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Die tatsächliche Menge kann von den im Angebot angegebenen Menge erheblich abweichen. Die angegebene Menge ist daher unverbindlich. Änderungen berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen. Für die Kalkulation ist von ca. 3.500 m³/Jahr zu entsorgende Abscheideranlageninhalte auszugehen. Die Mengenermittlung basiert auf Grundlage der
tatsächlichen Mengen der letzten drei Jahre im Mittel.
Die tatsächliche Menge kann von den im Angebot angegebenen Menge erheblich abweichen. Die angegebene Menge ist daher unverbindlich. Änderungen berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen. Für die Kalkulation ist von ca. 3.500 m³/Jahr zu entsorgende Abscheideranlageninhalte auszugehen. Die Mengenermittlung basiert auf Grundlage der
tatsächlichen Mengen der letzten drei Jahre im Mittel.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
KASSELWASSER beabsichtigt die Entleerung und Reinigung von Fett- und Stärkeabscheideranlagen im Stadtgebiet, einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung der Abscheider- und Schlammfanginhalte gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz- und Abfallgesetz; Satzung über Abscheideranlagen, im Gebiet der Stadt Kassel) zu vergeben.
KASSELWASSER beabsichtigt die Entleerung und Reinigung von Fett- und Stärkeabscheideranlagen im Stadtgebiet, einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung der Abscheider- und Schlammfanginhalte gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz- und Abfallgesetz; Satzung über Abscheideranlagen, im Gebiet der Stadt Kassel) zu vergeben.
Die bei der Entleerung und Reinigung der Fettund Stärkeabscheideranlagen anfallenden Inhalte
sind kostenfrei zur Verwertung in einer Annahmestation bei KASSELWASSER in der
Abwasserbehandlungsanlage der Stadt Kassel anzudienen.
Innerhalb des Stadtgebietes gibt es zur Zeit ca. 369 Betreiber mit ca. 426 Fettabscheideranlagen.
Die Größe dieser Anlagen sind den Nenngrößen 1 bis 20 zuzuordnen.
KASSELWASSER beabsichtigt die Entleerung und Reinigung von Fett und Stärkeabscheideranlagen im Stadtgebiet, einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung der Abscheider- und Schlammfanginhalte gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz- und Abfallgesetz; Satzung über Abscheideranlagen, im Gebiet der Stadt Kassel) zu vergeben.
KASSELWASSER beabsichtigt die Entleerung und Reinigung von Fett und Stärkeabscheideranlagen im Stadtgebiet, einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung der Abscheider- und Schlammfanginhalte gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz- und Abfallgesetz; Satzung über Abscheideranlagen, im Gebiet der Stadt Kassel) zu vergeben.
Die bei der Entleerung und Reinigung der Fett- und Stärkeabscheideranlagen anfallenden Inhalte
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Kassel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eintrag im Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre in Form einer Liste
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Die tatsächliche Menge kann von den im Angebot angegebenen Menge erheblich abweichen. Die angegebene Menge ist daher unverbindlich. Änderungen berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen. Für die Kalkulation ist von ca. 3.500 m³/Jahr zu entsorgende Abscheideranlageninhalte auszugehen. Die Mengenermittlung basiert auf Grundlage der
Die tatsächliche Menge kann von den im Angebot angegebenen Menge erheblich abweichen. Die angegebene Menge ist daher unverbindlich. Änderungen berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen. Für die Kalkulation ist von ca. 3.500 m³/Jahr zu entsorgende Abscheideranlageninhalte auszugehen. Die Mengenermittlung basiert auf Grundlage der
tatsächlichen Mengen der letzten drei Jahre im Mittel.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 203-530531 (2021-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 276 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge