Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ist Vorhabenträgerin für die Suche eines Standorts für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland. Auf dem Weg zum Standortvorschlag ist eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der Datengrundlage und der Entscheidungsprozesse besonders wichtig. Im Rahmen dieser Leistungserbringung soll ein Konzept für ein web-basiertes, barrierefreies Entscheidungsvisualisierungssystems (EVS) entworfen und umgesetzt werden. Das System besteht aus Nutzer-Frontend und Backend. Das Backend umfasst Schnittstellen für die Administration und Edition von Inhalten sowie zur Datenbank. Weitere Leistungen sind die kontinuierliche Erweiterung und Pflege des EVS sowie z.B. die allgemeine Unterstützung bei der Darstellung von geowissenschaftlichen Inhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-03.
Auftragsbekanntmachung (2021-09-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/431896📞
E-Mail: rosmarie.jaeckle@bge.de📧
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E75772553🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entscheidungsvisualisierung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am Standortauswahlverfahren gemäß StandAG”
Produkte/Dienstleistungen: Datenverwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ist Vorhabenträgerin für die Suche eines Standorts für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland....”
Kurze Beschreibung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ist Vorhabenträgerin für die Suche eines Standorts für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland. Auf dem Weg zum Standortvorschlag ist eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der Datengrundlage und der Entscheidungsprozesse besonders wichtig. Im Rahmen dieser Leistungserbringung soll ein Konzept für ein web-basiertes, barrierefreies Entscheidungsvisualisierungssystems (EVS) entworfen und umgesetzt werden. Das System besteht aus Nutzer-Frontend und Backend. Das Backend umfasst Schnittstellen für die Administration und Edition von Inhalten sowie zur Datenbank. Weitere Leistungen sind die kontinuierliche Erweiterung und Pflege des EVS sowie z.B. die allgemeine Unterstützung bei der Darstellung von geowissenschaftlichen Inhalten.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 338 550 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Peine🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das zu erbringende Leistungspaket betrifft die Erschaffung eines Entscheidungsvisualisierungssystems (EVS) im Rahmen der gesetzlich verankerten...”
Beschreibung der Beschaffung
Das zu erbringende Leistungspaket betrifft die Erschaffung eines Entscheidungsvisualisierungssystems (EVS) im Rahmen der gesetzlich verankerten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß StandAG (Details siehe LB).
Es umfasst u.a. die Entwicklung eines Grundlagenentwurfs des Dokumentationskonzeptes als Grundlagenermittlung und Vorplanung sowie den detaillierten Entwurf bis zur technischen Umsetzung eines Content Management Systems (CMS) und stetiger Weiterentwicklung mit Blick auf die künftigen Phasen der Standortauswahl. Der Auftrag enthält darüber hinausgehende, unter 2.3.4 im LB zusammengefasste Leistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorentwurfs- und Ausführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalausstattung, Qualifikation, Referenzen
Preis (Gewichtung): 30%
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option den Vertrag um 12 Monate zu verlängern
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: gemäß Eignungs- und Zuschlagskriterien
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Ausschreibungsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-06
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-10-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 174-454119 (2021-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-08) Objekt Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG hat die Option zur Verlängerung des Vertrags um weitere 12 Monate gemäß Leistungsbeschreibung.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 174-454119
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 112-316257 (2022-06-08)