Entsorgung 2.SBSS München
DB Netz AG (Bukr 16)
Entsorgung von Aushub- und Abbruchmassen aus dem Bauvorhaben München Hauptbahnhof und Marienhof sowie verschiedener kleinerer Baumaßnahmen aus den Planfeststellungsbeschlüssen 1 und 2.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-03.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • BLUES Bay. Logistik Umwelt & Entsorgungs Systeme GmbH
- • BLUES Bayuwarische Logistik Umwelt und Entsorgungs Systeme GmbH
- • GBH Gesellschaft für Baustoff- - Aufbereitung und Handel mbH
- • REMEX GmbH
- • RESULT-Recycling GmbH & Co. KG
- • Schotterwerk Röblingen GmbH
- • VE-Log GmbH - Ver- und Entsorgungslogistik
- • Vereinigte Schotterwerke GmbH & Co.
- • Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG
- • Zech Umwelt GmbH
- • Darmstadt › Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
- • Rheinhessen-Pfalz › Mainz, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-05-03 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-12-09 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entfernung von verschmutztem Boden
Referenznummer: 21FEI51908
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entfernung von verschmutztem Boden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entfernung von verschmutztem Boden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: matthias.knapp@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 61311570017 📞
Fax: +49 69260914150 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0aceaa10-d2ac-49f2-b9e5-03dca5610951 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0aceaa10-d2ac-49f2-b9e5-03dca5610951 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-07 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 089-231508
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang bzw. per Lkw – deklariert
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen: 1 X 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Lkw – deklariert
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Knapp, Matthias
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0aceaa10-d2ac-49f2-b9e5-03dca5610951 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FE.EI 43
Postanschrift: Rheinstraße 4
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 089-231508 (2021-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entfernung von verschmutztem Boden
Referenznummer: 21FEI51908
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Aushub- und Abbruchmassen aus dem Bauvorhaben München Hauptbahnhof und Marienhof sowie verschiedener kleinerer Baumaßnahmen aus den Planfeststellungsbeschlüssen 1 und 2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entfernung von verschmutztem Boden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entfernung von verschmutztem Boden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: matthias.knapp@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 61311570017 📞
Fax: +49 69260914150 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0aceaa10-d2ac-49f2-b9e5-03dca5610951 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0aceaa10-d2ac-49f2-b9e5-03dca5610951 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-07 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 089-231508
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
b) Mindestlohngesetz,
c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden.
— Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird,
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Versicherung, dass er spätestens mit Angebotsabgabe je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen wird:
1. Steckbrief Entsorgung und ggff. Steckbrief Versorgung gemäß Anlage 153.3 (je Entsorgernummer ein Steckbrief),
2. alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen,
3. bei grenzüberschreitender Verbringung: entsprechende Genehmigungen d. ausl. Behörde gem. Bewerbungsbedingungen,
4. Liste(n) der Nachunternehmer Transport Transporteure (Anlage 3.5) (Anlage 27).
Einsatz Nachunternehmer:
Als Nachunternehmer für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen ein-gesetzt werden, die die notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.5.2 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als Nachunternehmer für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt.
Nachunternehmer sind spätestens mit dem Angebot zu benennen. Beabsichtigt der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten, fremde Unternehmen, (auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Versicherung, dass er spätestens mit dem Angebot folgende Erklärungen/Nachweise vorlegen wird:
— Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) inkl. Bieter berechtigt ist, die Anlage/Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen,
— Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1)), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten,
— Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als EFB gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Transport) vorweisen kann,
— Die oben unter 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant.
Sofern einzelne Nachweise nicht vorliegen, hat der Bieter zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen.
Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten, zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang bzw. per Lkw – deklariert
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung von geogenen und anthropogenen Abfällen per Ganzzug ab Übergabestelle Empfang. Die Anlieferung zur Übergabestelle Empfang des AN erfolgt durch den AG bzw. Übernahme, Transport und Entsorgung von geogenen und anthropogenen Abfällen per LKW frei verladen Versandstelle BSF A1, Bergsonstr. 115, 81245 München in einer der Entsorgungsanlagen des AN. Die Auswahl des Verkehrsmittels (Schiene/Lkw) erfolgt durch den AG nach logistischer, technischer oder wirtschaftlicher Notwendigkeit und auf Grundlage der Anforderungen der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse, vgl. im Einzelnen die Regelungen in den Vergabeunterlagen. Vertragsbeginn 1. 2. 2022.
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Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang – undeklariert
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Übernahme des Ganzzugs, Verbringung der undeklarierten Abfälle (Boden und Steine, geogen) auf das Sperr- bzw. Zwischenlager des AN durch den AN und Entsorgung von Abfällen gem. Deklaration des AG, frei verladen Versandstelle OH5 Hauptbahnhof, Donnersberger Brücke, 80339 München. Übernahme des Ganzzuges ab Übergabestelle Empfang des AN gem. Steckbrief (Anlage 15). Die Anlieferung zur Übergabestelle Empfang erfolgt durch den AG. Vertragsbeginn 1.2.2022.
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Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung von anthropogenen Abfällen per LKW frei verladen Versandstelle BSF A1, Bergsonstr. 115, 81245 München in einer der Entsorgungsanlagen des AN. Vertragsbeginn 1.2.2022.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Nr 21FEI51908 bereitgestellt), oder:
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister,
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können,
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist,
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat,
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— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist,
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
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b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
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— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
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— Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
—E rklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Weitere Anforderungen siehe VI.3).
Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Nr 21FEI51908 bereitgestellt) oder:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
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— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen…
… Geschäftsjahre,
… Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen sowie Makeln oder Handeln). Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist dann nachzuweisen mittels Übersetzung notwendiger Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 75 000 EUR durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, sofern das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer in der Europäischen Gemeinschaft, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassen ist.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Knapp, Matthias
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0aceaa10-d2ac-49f2-b9e5-03dca5610951 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FE.EI 43
Postanschrift: Rheinstraße 4
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
b) Mindestlohngesetz,
c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden.
— Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird,
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— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Versicherung, dass er spätestens mit Angebotsabgabe je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen wird:
1. Steckbrief Entsorgung und ggff. Steckbrief Versorgung gemäß Anlage 153.3 (je Entsorgernummer ein Steckbrief),
2. alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen,
3. bei grenzüberschreitender Verbringung: entsprechende Genehmigungen d. ausl. Behörde gem. Bewerbungsbedingungen,
4. Liste(n) der Nachunternehmer Transport Transporteure (Anlage 3.5) (Anlage 27).
Einsatz Nachunternehmer:
Als Nachunternehmer für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen ein-gesetzt werden, die die notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.5.2 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als Nachunternehmer für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt.
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Nachunternehmer sind spätestens mit dem Angebot zu benennen. Beabsichtigt der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten, fremde Unternehmen, (auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Versicherung, dass er spätestens mit dem Angebot folgende Erklärungen/Nachweise vorlegen wird:
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— Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) inkl. Bieter berechtigt ist, die Anlage/Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen,
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— Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1)), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten,
— Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als EFB gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Transport) vorweisen kann,
— Die oben unter 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant.
Sofern einzelne Nachweise nicht vorliegen, hat der Bieter zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen.
Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten, zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Frankfurt Main
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 242-639138
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 089-231508
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang bzw. per Lkw - deklariert
Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung: Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Lkw - deklariert
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-27 📅
Name: Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG
Postort: Oberstdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Oberallgäu 🏙️
Name: BLUES Bay. Logistik Umwelt & Entsorgungs Systeme GmbH
Postort: München
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: GBH Gesellschaft für Baustoff- - Aufbereitung und Handel mbH
Postort: Hofolding
Land: München, Landkreis 🏙️
Name: REMEX GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: RESULT-Recycling GmbH & Co. KG
Postort: Memmingen
Land: Memmingen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: VE-Log GmbH - Ver- und Entsorgungslogistik
Postort: Erlangen
Land: Erlangen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: ZECH Umwelt GmbH
Postort: Bremen
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Vereinigte Schotterwerke GmbH & Co.
Postort: Stolberg
Land: Städteregion Aachen 🏙️
Name: Schotterwerk Röblingen GmbH
Postort: Teutschenthal
Land: Saalekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7 000 000 EUR 💰
Name: BLUES Bayuwarische Logistik Umwelt und Entsorgungs Systeme GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 5 200 000 EUR 💰
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 242-639138 (2021-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Frankfurt Main
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 242-639138
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 089-231508
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:
—Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
—Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
b) Mindestlohngesetz;
c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden.
—Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird,
—Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Versicherung, dass er spätestens mit Angebotsabgabe je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen wird:
1 Steckbrief Entsorgung und ggff. Steckbrief Versorgung gemäß Anlage 153.3 (je Entsorgernummer ein Steckbrief)
2 alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen
3 Bei grenzüberschreitender Verbringung: entsprechende Genehmigungen d. ausl. Behörde gem. Bewerbungsbedingungen
4 Liste(n) der Nachunternehmer Transport Transporteure (Anlage 3.5)(Anlage 27)
Einsatz Nachunternehmer:
Als Nachunternehmer für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen ein-gesetzt werden, die die notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.5.2 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als Nachunternehmer für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt
Nachunternehmer sind spätestens mit dem Angebot zu benennen. Beabsichtigt der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten, fremde Unternehmen, (auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Versicherung, dass er spätestens mit dem Angebot folgende Erklärungen/Nachweise vorlegen wird:
-Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) inkl. Bieter berechtigt ist, die Anlage/Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen.
-Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
-Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
-Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als EFB gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Transport) vorweisen kann
-Die oben unter 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant.
Sofern einzelne Nachweise nicht vorliegen, hat der Bieter zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen.
Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten, zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang bzw. per Lkw - deklariert
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang bzw. per Lkw - deklariert
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang - undeklariert
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang - undeklariert
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Lkw - deklariert
Kurze Beschreibung: Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Lkw - deklariert
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-27 📅
Name: Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG
Postort: Oberstdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Oberallgäu 🏙️
Name: BLUES Bay. Logistik Umwelt & Entsorgungs Systeme GmbH
Postort: München
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: GBH Gesellschaft für Baustoff- - Aufbereitung und Handel mbH
Postort: Hofolding
Land: München, Landkreis 🏙️
Name: REMEX GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: RESULT-Recycling GmbH & Co. KG
Postort: Memmingen
Land: Memmingen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: VE-Log GmbH - Ver- und Entsorgungslogistik
Postort: Erlangen
Land: Erlangen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: ZECH Umwelt GmbH
Postort: Bremen
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Vereinigte Schotterwerke GmbH & Co.
Postort: Stolberg
Land: Städteregion Aachen 🏙️
Name: Schotterwerk Röblingen GmbH
Postort: Teutschenthal
Land: Saalekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7 000 000 EUR 💰
Name: BLUES Bayuwarische Logistik Umwelt und Entsorgungs Systeme GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 5 200 000 EUR 💰
Referenz
Zusätzliche Informationen
—Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
—Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
b) Mindestlohngesetz;
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden.
—Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird,
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—Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
1 Steckbrief Entsorgung und ggff. Steckbrief Versorgung gemäß Anlage 153.3 (je Entsorgernummer ein Steckbrief)
2 alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen
3 Bei grenzüberschreitender Verbringung: entsprechende Genehmigungen d. ausl. Behörde gem. Bewerbungsbedingungen
4 Liste(n) der Nachunternehmer Transport Transporteure (Anlage 3.5)(Anlage 27)
Als Nachunternehmer für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen ein-gesetzt werden, die die notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.5.2 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als Nachunternehmer für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt
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-Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) inkl. Bieter berechtigt ist, die Anlage/Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen.
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-Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
-Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
-Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als EFB gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Transport) vorweisen kann
-Die oben unter 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten, zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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