Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise zur thermischen Entsorgung (falls zutreffend)
— Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Vergabezeitraum vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen aufzuführen,
— Beschreibung des Vorgehens der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Dies muss nachvollziehbar und plausibel das Vorgehen des AN schildern, falls
Eine angebotene thermische Entsorgungsanlage längere Zeit außer Betrieb genommen werden muss,
— Mindestens 3 prüfbare Referenzen über Leistungen der thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus den Jahren 2018-2020, alternativ sind auch Referenzen der Gesellschafter oder Anteilseigner zulässig,
— Beschreibung des Verfahrensschemas (ggfs. Schlammentwässerung, Übernahme und Transport, Benennung und Standort der geeichten Waage, ggfs. Zwischenlagerung, ggfs. Aufbereitung),
— Benennung der zu untersuchenden Parameter, der einzuhaltenden Grenzwerte und der Analysenhäufigkeit.
Nachweise über die Klärschlammverwertung des Klärschlammes in der Landwirtschaft (falls zutreffend),
— Prüfbare Referenzen über vergleichbare Leistungen (mindestens 3 aus den Jahren 2018-2020),
— Beschreibung des Verfahrensschemas (ggfs. Schlammentwässerung, Übernahme, Transport, ggfs. Zwischenlagerung/Umschlag),
— Beispiel Düngeplanung,
— Beschreibung der Ausbringung,
— Beispiel für Lieferscheine, Register,
— Benennung der Verwertungsregion.