Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die thermische Behandlung dieser rund 100 000 t Altklärschlämme inklusive der Aufbereitung/Vorbehandlung/Vorabsiebung sowie die Verwertung/Entsorgung der Reststoffe.
Die Emschergenossenschaft hat bis 1999 an der Nordstraße in Duisburg eine Kläranlage betrieben. Zur Kläranlage gehörten Schlammplätze, die zur Lagerung und Trocknung der Klärschlämme genutzt wurden. Gemäß Ordnungsverfügung mit Fristsetzung sollen die Klärschlämme aus vier Schlammplätzen (SP 2 bis SP 5) ausgekoffert und einer thermischen Behandlung zugeführt werden. In einem begrenzten Zeitraum von max. 8 Monaten fallen im Jahr 2022 (Februar bis September) rund 63 000 m3 (ca. 100 000 t) Klärschlämme an, die nachweislich in diesem Zeitraum thermisch zu behandeln sind. Es handelt sich um Klärschlämme aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, die unter der Abfallschlüsselnummer 190805 zu behandeln sind. Untersuchungen zeigten, dass Schadstoffgehalte auftreten können, die Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen. Diese Merkmale sind im Hinblick auf die Lagerung, die (Zwischen-)Transporte und die Annahmebedingungen zu beachten. Von daher sind nachweislich thermische Behandlungsanlagen vorzusehen, die neben kommunalen auch industrielle als „gefährliche“ Abfälle eingestufte Klärschlämme thermisch behandeln dürfen.
Die Konsistenz dieser Schlämme reicht von stichfest über pastös/breiig bis nass.
Aufgrund von Störstoffen ist eine vorlaufende Aufbereitung der Schlämme erforderlich.
Zur thermischen Behandlung fallen rund 63 000 m3 (ca. 100 000 t) Klärschlämme an.
Die Klärschlämme lagern seit mehr als 40 Jahren in einer Mächtigkeit zwischen 1,0 m und max. 3,5 m in den Schlammplätzen. In einem Schlammplatz, der mit rund 10 000 m3 gefüllt ist, binden die Klärschlämme ganzjährig ins Grundwasser ein.
Demnach weisen die Klärschlämme eine große Trockensubstanz-/Wassergehaltsspanne auf, die von ≥ 50 % TS bis ≤ 25 % TS reicht. Die Konsistenz, die neben dem Transport auch für eine Aufmietung / Stapelfähigkeit im Zuge der Bereitstellung an der thermischen Behandlungsanlage von ausschlaggebender Bedeutung ist, reicht von krümelig über pastös und breiig bis zu nass und fließend. Erfahrungsgemäß enthalten die Klärschlämme in alten Schlammplätzen Steine (Beton, Bauschutt, etc.) und andere Störstoffe, die die thermische Behandlung beeinträchtigen können und daher einer Vorbehandlung bedürfen, die i.d.R. über mehrere Stufen einer Vorabsiebung und Homogenisierung oder vgl. sowie einer teilweise intensiven Trocknung durchgeführt wird.
Die Ergebnisse chemischer Untersuchungen zeigen, dass die Klärschlämme neben den hohen organischen Anteilen auch mit NE-Metallen (Zink, Cadmium, Quecksilber) belastet sind. Hierbei handelt es sich um die oben erwähnten Gefährlichkeitsmerkmale, die im Hinblick auf (Zwischen-) Transporte, Lagerflächen, etc. zu beachten sind.
Die gesamte Räumungsmaßnahme der alten Klärschlammbecken ist in der Zeit von Februar 2022 bis Ende September 2022, also innerhalb von 8 Monaten durchzuführen und abzuschließen. Eine Verlängerung über den 30.9.2022 hinaus ist nicht möglich. Der AN hat damit die Annahme dieser Schlämme bis Ende September sicherzustellen, die Entsorgung, das heißt die endgültige thermische Behandlung der ca. 100 000 t Klärschlämme, ist bis Ende 2022 nachweislich abzuschließen und als ordnungsgemäße Entsorgung dem AG nachzuweisen.
Sollten Aufbereitung und Zwischenlagerung sich nicht auf dem Anlagengelände der thermischen Behandlung befinden, sind alle diesbezüglichen Genehmigungen, (Zwischen-) Transporte und Annahmekapazitäten der einzelnen Standorte im Hinblick auf die o. g. Annahmemengen und möglichen Stillstandszeiten und Störfälle im Rahmen des Angebotes darzulegen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.