Das aus dem Straßenbau anfallende Bodenmaterial wird auf der Kläranlage Rosenheim zwischengelagert. Dabei wird der belastete Boden nach augenscheinlichen Belastungen in Haufwerke untergliedert und anschließend beprobt. Nach durchgeführter Einteilung in eine Belastungsklasse ist das Material durch den hier gesuchten Auftragnehmer dementsprechend fachgerecht zu entsorgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Bodenmaterial aus dem Straßenbau
0462
Produkte/Dienstleistungen: Entfernung von verschmutztem Boden📦
Kurze Beschreibung:
“Das aus dem Straßenbau anfallende Bodenmaterial wird auf der Kläranlage Rosenheim zwischengelagert. Dabei wird der belastete Boden nach augenscheinlichen...”
Kurze Beschreibung
Das aus dem Straßenbau anfallende Bodenmaterial wird auf der Kläranlage Rosenheim zwischengelagert. Dabei wird der belastete Boden nach augenscheinlichen Belastungen in Haufwerke untergliedert und anschließend beprobt. Nach durchgeführter Einteilung in eine Belastungsklasse ist das Material durch den hier gesuchten Auftragnehmer dementsprechend fachgerecht zu entsorgen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entfernung von verschmutztem Boden📦
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Rosenheim
Leonhardstraße 6
83024 Rosenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Das aus dem Straßenbau anfallende Bodenmaterial wird auf der Kläranlage Rosenheim zwischengelagert. Dabei wird der belastete Boden nach augenscheinlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das aus dem Straßenbau anfallende Bodenmaterial wird auf der Kläranlage Rosenheim zwischengelagert. Dabei wird der belastete Boden nach augenscheinlichen Belastungen in Haufwerke untergliedert und anschließend beprobt. Nach durchgeführter Einteilung in eine Belastungsklasse ist das Material durch den hier gesuchten Auftragnehmer dementsprechend fachgerecht zu entsorgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe durch mehrere öffentliche Auftraggebergemäß § 4 Vergabeverordnung (VgV). Das...”
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe durch mehrere öffentliche Auftraggebergemäß § 4 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren führt die Stadt Rosenheim durch. Vertragspartner wird neben dem Tiefbauamt der Stadt Rosenheim, der Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Rosenheim sowie die Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignungsanforderungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=205295” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungsanforderungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=205295” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungsanforderungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=205295” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Der Bieter muss ein Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sein. Bieter aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat oder...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Der Bieter muss ein Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sein. Bieter aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) müssen über eine vergleichbare Zulassung in ihrem Herkunftsland verfügen. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlagen gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. bei Bietern aus EU-Drittstaaten/EWR- Abkommen ein Äquivalent des Herkunftslandes abzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter hat Entsorgungswege inkl. der jeweiligen Genehmigungsbescheide für die im Leistungsverzeichnisangegebenen Abfallklassifikationen zu benennen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-04
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-04
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Anwesenheit von dritten Personen ist nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen...”
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen und -antworten informiert werden möchten, müssen sie sich unter der Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabe registrieren.
Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich aktiv unter dem in Ziffer I.3) angegebenen link über den Verlauf von Bieterfragen/-antworten sowie über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen etc., zu informieren.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, sowie die Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot einzureichen ist.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis, der Angebotskalkulation oder anderen Angebotsinhalten des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Weitere Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den L212EU Bewerbungsbedingungen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 80313658301📞
E-Mail: vvs@rosenheim.de📧
Fax: +49 80313658898310 📠
URL: https://www.rosenheim.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 025-060167 (2021-02-01)
Ergänzende Angaben (2021-02-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 025-060167
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.” Neuer Wert
Text: Die nachstehenden Kriterien: Preis
Quelle: OJS 2021/S 030-075031 (2021-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Rosenheim Tiefbauamt
Kontaktperson: Vergabeverfahrensstelle
Telefon: +49 80313658302📞
Fax: +49 80318898310 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 568301.74 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rosenheim
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 025-060167
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0462 - Stadt Rosenheim (TBA)
Titel: Entsorgung von Bodenmaterial aus dem Straßenbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Swietelsky Bau GmbH Zentrale Deutschland
Postanschrift: Falkenstraße 2
Postort: Traunstein
Postleitzahl: 83278 Traunstein
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Traunstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 408105.04 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 0462 - Stadtentwässerung Rosenheim (SEW)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-20 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: s.o.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 109222.71 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 0462 - Stadtwerke Rosenheim (SWR)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 50 974 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
URL: https://www.rosenheim.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 093-244149 (2021-05-11)