Entsorgung von Bodenmaterial aus dem Straßenbau

Stadt Rosenheim, Tiefbauamt

Das aus dem Straßenbau anfallende Bodenmaterial wird auf der Kläranlage Rosenheim zwischengelagert. Dabei wird der belastete Boden nach augenscheinlichen Belastungen in Haufwerke untergliedert und anschließend beprobt. Nach durchgeführter Einteilung in eine Belastungsklasse ist das Material durch den hier gesuchten Auftragnehmer dementsprechend fachgerecht zu entsorgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-01 Auftragsbekanntmachung
2021-02-09 Ergänzende Angaben
2021-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entfernung von verschmutztem Boden
Referenznummer: 0462
Kurze Beschreibung:
Das aus dem Straßenbau anfallende Bodenmaterial wird auf der Kläranlage Rosenheim zwischengelagert. Dabei wird der belastete Boden nach augenscheinlichen Belastungen in Haufwerke untergliedert und anschließend beprobt. Nach durchgeführter Einteilung in eine Belastungsklasse ist das Material durch den hier gesuchten Auftragnehmer dementsprechend fachgerecht zu entsorgen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entfernung von verschmutztem Boden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entfernung von verschmutztem Boden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rosenheim, Tiefbauamt
Postanschrift: Königstraße 24
Postleitzahl: 83022
Postort: Rosenheim
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vvs@rosenheim.de 📧
Telefon: +49 8031-8301 📞
Fax: +49 8031-889-8310 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/205295 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-060167
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe durch mehrere öffentliche Auftraggebergemäß § 4 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren führt die Stadt Rosenheim durch. Vertragspartner wird neben dem Tiefbauamt der Stadt Rosenheim, der Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Rosenheim sowie die Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe durch mehrere öffentliche Auftraggebergemäß § 4 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren führt die Stadt Rosenheim durch. Vertragspartner wird neben dem Tiefbauamt der Stadt Rosenheim, der Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Rosenheim sowie die Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlage Rosenheim
Leonhardstraße 6
83024 Rosenheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten: Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Bieter muss ein Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sein. Bieter aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) müssen über eine vergleichbare Zulassung in ihrem Herkunftsland verfügen. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlagen gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. bei Bietern aus EU-Drittstaaten/EWR- Abkommen ein Äquivalent des Herkunftslandes abzugeben.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter hat Entsorgungswege inkl. der jeweiligen Genehmigungsbescheide für die im Leistungsverzeichnisangegebenen Abfallklassifikationen zu benennen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Die Anwesenheit von dritten Personen ist nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rosenheim, Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Postanschrift: Königstr. 24
Land: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rosenheim, Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bayerstr. 5
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Kontaktperson: Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle
Fax: +49 80313658310 📠
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/205295 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen.
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Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
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Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen und -antworten informiert werden möchten, müssen sie sich unter der Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabe registrieren.
Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich aktiv unter dem in Ziffer I.3) angegebenen link über den Verlauf von Bieterfragen/-antworten sowie über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen etc., zu informieren.
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Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, sowie die Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot einzureichen ist.
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Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis, der Angebotskalkulation oder anderen Angebotsinhalten des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
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Weitere Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den L212EU Bewerbungsbedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Telefon: +49 80313658301 📞
E-Mail: vvs@rosenheim.de 📧
Fax: +49 80313658898310 📠
Internetadresse: https://www.rosenheim.de/ 🌏
Quelle: OJS 2021/S 025-060167 (2021-02-01)
Ergänzende Angaben (2021-02-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 030-075031
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 025-060167
ABl. S-Ausgabe: 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle
Quelle: OJS 2021/S 030-075031 (2021-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 568301.74 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rosenheim Tiefbauamt
Kontakt
Telefon: +49 80313658302 📞
Fax: +49 80318898310 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-244149
ABl. S-Ausgabe: 93

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rosenheim

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-14 📅
Name: Swietelsky Bau GmbH Zentrale Deutschland
Postanschrift: Falkenstraße 2
Postort: Traunstein
Postleitzahl: 83278 Traunstein
Land: Deutschland 🇩🇪
Traunstein 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 408105.04 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-20 📅
Postort: s.o.
Gesamtwert des Auftrags: 109222.71 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Gesamtwert des Auftrags: 50 974 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rosenheim Stadtentwässerung
Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co.KG
Postanschrift: Bayerstraße 5
Kontakt
Kontaktperson: Vergabeverfahrensstelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: https://www.rosenheim.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 093-244149 (2021-05-11)