Auftragsbekanntmachung (2021-09-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bad Reichenhall
Postanschrift: von-Martius-Straße 7
Postort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BwDLZ Bad Reichehall (IUD)
Telefon: +49 8651-79-3511📞
E-Mail: bernhardzopf@bundeswehr.org📧
Fax: +49 8651-79-3519 📠
Region: Berchtesgadener Land🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=412153🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen
6002157038-BwDLZ Bad Reichenhall
Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung: Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 440 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können nur für eine Partie eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag gewerb. Siedlungsabfälle
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Berchtesgadener Land🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der AN bestätigt dem AG bei Angebotsabgabe schriftlich die Zuführung der gesammelten Abfälle zu einer Vorbehandlungsanlage, die die Anforderungen des §6...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der AN bestätigt dem AG bei Angebotsabgabe schriftlich die Zuführung der gesammelten Abfälle zu einer Vorbehandlungsanlage, die die Anforderungen des §6 Abs. 1 und 3 Gewerbeabfallverordnung erfüllt. Vorbehandlungs- bzw. Verwertungsanlagen sind schriftlich zu benennen.
Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb; das zum Angebotszeitpunkt gültige Entsorgungsfachbetriebszertifikat (incl. AVV 200301) ist incl. Anlagen dem Angebot beizulegen und nach Auftragserteilung dem AG jeweils aktualisiert unaufgefordert zuzusenden.
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb; das zum Angebotszeitpunkt gültige Entsorgungsfachbetriebszertifikat (incl. AVV 200301) ist incl. Anlagen dem Angebot...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb; das zum Angebotszeitpunkt gültige Entsorgungsfachbetriebszertifikat (incl. AVV 200301) ist incl. Anlagen dem Angebot beizulegen und nach Auftragserteilung dem AG jeweils aktualisiert unaufgefordert zuzusenden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-19
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-19
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2021/S 173-451673 (2021-09-02)