Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausgefülltes Formblatt
— Lieferantenbewertung (Anlage III zur Leistungsbeschreibung), einschließl. vorhandener Nachweise der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, insbesondere für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Lagern, ggf. Behandeln oder Verwerten der in der Anlage II zur Leistungsbeschreibung gelisteten Abfallarten bzw. Abfallschlüsselnummern,
— Kopie des gültigen Genehmigungsbescheides der zuständigen Behörde zur Zulassung nach TRGS 520 ausgestatten mobilen Problemabfallannahmestelle (Schadstoffmobil),
— Kopie der aktuellen Zulassungsbescheinigung für die eingesetzten Fahrzeuge zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter,
— Nachweis über die Schulung der eingesetzten Führer von Kraftfahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter (ADR-Bescheinigung in Kopie),
— Benennung von entsprechend beauftragten Personen nach GbV,
— Nachweis der Fachkunde des Personals, welches die Annahme der Problemabfälle am Schadstoffmobil durchführt,
— Nachweis über die Erlaubnis zur Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen nach§ 54 KrWG,
— Angabe des Standortes des Sonderabfallzwischenlagers, wenn keine Direktanlieferung der Problemabfälle an die Entsorgungsanlage erfolgt, und Datum der Inbetriebnahme,
— Kopie des gültigen Genehmigungsbescheides der zuständigen Behörde für den Betrieb des Sonderabfallzwischenlagers,
— unterschriebene Eigenerklärung des Bieters über die freie Kapazität des Einsatzes der mobilen Problemabfallannahmestelle,
— unterschriebene Eigenerklärung des Betreibers des genutzten Sonderabfallzwischenlagers über die freie Annahmekapazität des Sonderabfallzwischenlagers für die Problemabfälle für die gesamte Vertragslaufzeit.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder Nachauftragnehmen sind die Nachweise
e) bis s) der Leistungsbeschreibung für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jeden einzelnen Nachauftragnehmer erforderlich.
Das Fehlen der aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Angaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus der Wertung - siehe § 57 Abs. 1 Nr. 2. VgV. Auf die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen entsprechend § 56 Abs. 2 VgV wird hingewiesen.
Die Beifügung eigener Geschäftsbedingungen des Bieters zum Angebot stellt eine Ergänzung der Vertagsunterlagen im Sinne des § 57 Abs. 1 Nr. 4. VgV dar und führt zwingend zum Ausschluss seines Angebotes.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Übersetzungen in die deutsche Sprache sind auf Kosten des Bieter zu beglaubigen.