Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von 6 200 – 7 200 Mg/a Restabfall (ASN 20 03 01). Die Leistung wird im vorliegenden Verfahren in einem Los ausgeschrieben. Die zu erbringende Leistung umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Übernahme der Abfälle an der Behandlungs-/Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept,
— Lückenloser Nachweis der vertragsgemäßen Entsorgung der Abfälle.
Die genutzte Entsorgungs- bzw. Erstbehandlungsanlage muss in Bayern liegen bzw. die Nutzung von Anlagen außerhalb Bayerns für Abfälle zur Beseitigung muss insbesondere gemäß dem Abfallwirtschaftsplan Bayern (Abschnitt II, Punkte 4.4 und 4.5) zugelassen sein (vgl. auch Angaben im Abschnitt III.1.3)).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Restabfall
537110_8
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von 6 200 – 7 200 Mg/a Restabfall (ASN 20 03 01). Die Leistung wird im vorliegenden Verfahren in einem Los...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von 6 200 – 7 200 Mg/a Restabfall (ASN 20 03 01). Die Leistung wird im vorliegenden Verfahren in einem Los ausgeschrieben. Die zu erbringende Leistung umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Übernahme der Abfälle an der Behandlungs-/Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept,
— Lückenloser Nachweis der vertragsgemäßen Entsorgung der Abfälle.
Die genutzte Entsorgungs- bzw. Erstbehandlungsanlage muss in Bayern liegen bzw. die Nutzung von Anlagen außerhalb Bayerns für Abfälle zur Beseitigung muss insbesondere gemäß dem Abfallwirtschaftsplan Bayern (Abschnitt II, Punkte 4.4 und 4.5) zugelassen sein (vgl. auch Angaben im Abschnitt III.1.3)).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. Ziffer II.1.4).
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Beschreibung der Verlängerungen: vgl. Ziffer II.2.11).
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich max. dreimal um ein Jahr, wenn er nicht jeweils bis spätestens 18 Monate vor Ende jeder jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich max. dreimal um ein Jahr, wenn er nicht jeweils bis spätestens 18 Monate vor Ende jeder jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden."
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne Geschäftsjahr,
— (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von Siedlungsabfall (ASN 20 03 01),
— Nutzungsnachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von Siedlungsabfall (ASN 20 03 01),
— Nutzungsnachweis der vorgesehenen Entsorgungsanlage/-n sowie ggf. genutzter Vorbehandlungsanlagen für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption). Im Fall einer Vorbehandlung ist der Nutzungsnachweis sowohl für die Vorbehandlungsanlage als auch für den Outputstrom der Beseitiungsabfälle (z. B. Aufbereitungsreste/Störstoffe) vorzulegen,
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von insgesamt mindestens 5 000 Mg pro Jahr Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) in jedem der Kalenderjahre 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis der vorgesehenen Entsorgungsanlage/-n sowie ggf. genutzter Vorbehandlungsanlagen für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption). Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Im Fall einer Vorbehandlung ist der Nutzungsnachweis sowohl für die Vorbehandlungsanlage als auch für den Outputstrom der Beseitigungsabfälle (z. B. Aufbereitungsreste/Störstoffe) vorzulegen,
— Bei der Nutzung von Anlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Hinweis: Der Standort der vorgesehenen Entsorgungsanlage muss sich im Gebiet des Freistaates Bayern befinden („Entsorgungsautarkie“ gemäß Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)). Mögliche Ausnahmen nach AbfPV bedürfen der Zustimmung der obersten Abfallrechtsbehörde.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-18
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“„Submissionsraum Zi.-Nr. 204 N, 2. OG Rathaus Neubau,
Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren“”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform „vergabe.bayern.de“. Die...”
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform „vergabe.bayern.de“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform „vergabe.bayern.de“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform von der Vergabestelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 065-165946 (2021-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Restabfall.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 8 375 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: vgl. Ziffer II.1.4.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 065-165946
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 537110_8
Titel: Entsorgung von Restabfall
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AVA Abfallverwertung Augsburg KU
Postort: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: ZAK Energie GmbH
Postort: Kempten
Region: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8 710 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“"Gem. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB kann ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden.
Eine Unwirksamkeit des Zuschlags kann gem. § 135 Abs. 2 GWB nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Gem. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB kann ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden.
Eine Unwirksamkeit des Zuschlags kann gem. § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen."
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 151-401766 (2021-08-02)