Entsorgung

Stadt Ulm, Zentrale Vergabestelle VOB

Entsorgung des Abbruchguts aus dem Abbruch der Beringerbrücke.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baureifmachung
Referenznummer: 2021-294
Kurze Beschreibung: Entsorgung des Abbruchguts aus dem Abbruch der Beringerbrücke.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baureifmachung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ulm, Zentrale Vergabestelle VOB
Postanschrift: Münchner Str. 1
Postleitzahl: 89073
Postort: Ulm
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.rib.de 🌏
E-Mail: vergabe-zvob@ulm.de 📧
Telefon: +49 731 / 161-6011 📞
Fax: +49 731 / 161-802951 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/103260 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Datum des Beginns: 2021-08-02 📅
Datum des Endes: 2022-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-240288
ABl. S-Ausgabe: 93

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist die Abfallentsorgung inkl. Transport für Abbruchgut, Baustellenschutt und Aushub aus dem Abbruch der Beringerbrücke durchzuführen. Die Beringerbrücke ist bereits teilweise abgebrochen. Das daraus entstandene Abbruchgut ist in Haufwerke gelagert, beprobt und der Belastung entsprechend eingestuft. Das Abbruchgut aus dem restlichen Rückbau wird ebenfalls durch einen anderen AN in Haufwerke gelagert, durch den AG beprobt und eingestuft.
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Beschreibung der Verlängerungen:
(1) Verbindlicher Termin zum Ausführungsbeginn gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B (Vertragsfrist) ist der 22.8.2021.
(2) Verbindlicher Fertigstellungstermin für die Fertigstellung der Entsorgung (Vertragsfrist) ist der 29.7.2022..
Die Parteien können während der Vertragslaufzeit aus wichtigem Grund abweichende Vertragstermine vereinbaren.
Beschreibung der Optionen: s. o. II.2.7) Laufzeit des Vertrages

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen
— Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 6 VOB/A nicht vorliegen.
Nachweise:
— Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 15 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 15 Millionen für Sach- und Vermögensschäden jeweils je Versicherungsfall oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Erteilung des Zuschlags zu schließen,
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— Der Versicherungsschutz muss mindestens zu den zuvor angegebenen Mindestversicherungssummen über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben,
— Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle,
— Nachweis des Unternehmens über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Nachweis einer gültigen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Qualitätsmanagementsystem)
Nachweis eines Arbeitsschutzmanagementsystems.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz (ohne MwSt.) des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss seines Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Technische Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Sanierungsmaßnahme verfügt.
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2. Technische Ausrüstung
Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Ulm

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/103260 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Tübingen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-8730 📞
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ulm, Zentrale Vergabestelle VOB
Postanschrift: Münchner Str. 1
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 731 / 161-6011 📞
Fax: +49 731 / 161-802951 📠
Quelle: OJS 2021/S 093-240288 (2021-05-10)
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