1. Das Angebot muss vollständig sein, d. h. alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten.
Fehlende mit dem Angebot geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise werden – mit Ausnahme
nachfolgender Punkte – durch den Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert.
Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nicht nachgefordert werden: Fehlende Preisangaben, fehlende wertungsrelevante Angaben auf Fragebogen (Anlage 06).
Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das jeweilige Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet.
3. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen auch das Formular Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Beide Formulare sind in jedem Fall mit dem Angebot einzureichen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen.
4. Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen auszufüllen – von Einzelbietern in Ziffer 1. von Bietergemeinschaften in Ziffer 2.Bei Bietergemeinschaften ist auch anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/n Leistungsteil/e erbringen wird.
5. Sofern sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular Ausführende Unternehmen auch der Name des/der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen. Ferner sind sämtliche in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise mit dem Angebot auch für das jeweilige Drittunternehmen vorzulegen. Werden die geforderten Eignungskriterien des/r Drittunternehmen/s nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vor, muss das jeweilige Drittunternehmen ausgetauscht werden. In allen in 5. genannten Fällen ist das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung vorzulegen. (s. Vergabeunterlagen),
6. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Fällen, in denen gemäß 5. die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die Vorlage der in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise sowie die Vorlage des ausgefüllten Formulars Verpflichtungserklärung nicht erforderlich sind, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise sowie das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern,
7. Nimmt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Rahmen einer Eignungsleihe in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten eines Drittunternehmens in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Ferner behält sich der Auftraggeber vor festzulegen, dass bestimmte kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen oder im Zusammenhang mit einem Lieferauftrag direkt vom Bieter/Bietergemeinschaft selbst ausgeführt werden müssen,
8. Um zu diesem Verfahren weitere Nachrichten, Bieterfragen und deren Beantwortungen, usw. zu erhalten, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung unter
https://www.auftraege.bayern.de erforderlich. Andernfalls erhalten Sie keine weiteren Informationen,
9. Zum Schutz der Vertraulichkeit Ihrer für die Registrierung notwendigen Informationen verweisen wir auf die Nutzungsvereinbarung/Datenschutzgrundsätze der Bieterplattform,
10. Auskünfte werden ausschließlich schriftlich über die Bieterkommunikation der Bieterplattform Deutsche eVergabe gegenüber allen Interessenten erteilt,
11. Fragen zur Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 10.9.2021 – 10.00 Uhr einzureichen,
12. Fragen zur Bieterplattform sind direkt an deren Support zu richten:
http://www.deutsche-evergabe.de/kontakt.html