Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
— Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A).
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt ist.
Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen!
Mindestanforderungen bzgl. Referenzprojekte / Referenzaufträge:
Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist.
Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist.
Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind:
Sammlung, Beförderung, eventuell Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle (siehe Tabelle unter Punkt 6. "Nachweise zur Eignungsprüfung" der "Hinweise zum Vergabeverfahren"), inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4).
Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2016 - 2020) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2016 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2020 hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2016 - 2020 im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein.
Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein.
Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 15 t Lösemitteln entsorgt werden / entsorgt wurden.
Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 250 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden / entsorgt wurden.
— Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement)
Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung).
Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramm / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagement / Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Re-gistrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden.
Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus, auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
— Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen,
— Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dementsprechend abhängig davon, zu welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / den die Leistungen ausgeführt werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung / Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.