Im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme zur Grundinstandsetzung (GI) der Uferwand Süd und dem Hauptzulauf am Wehr Geesthacht werden unter anderem Erd- und Tiefbauarbeiten erforderlich. Im Zuge dieser Arbeiten ist das potenzielle Bodenaushubmaterial, im Rahmen dieses Entsorgungsvertrages, zwischenzulagern und fachgerecht nach den einschlägigen umweltrechtlichen und umwelttechnischen Richtlinien zu verbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entsorgungsvertrag GI Uferwand Süd und Hauptzulauf am Wehr Geesthacht
214.02/0004-WehrGe-444”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme zur Grundinstandsetzung (GI) der Uferwand Süd und dem Hauptzulauf am Wehr Geesthacht werden unter anderem Erd-...”
Kurze Beschreibung
Im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme zur Grundinstandsetzung (GI) der Uferwand Süd und dem Hauptzulauf am Wehr Geesthacht werden unter anderem Erd- und Tiefbauarbeiten erforderlich. Im Zuge dieser Arbeiten ist das potenzielle Bodenaushubmaterial, im Rahmen dieses Entsorgungsvertrages, zwischenzulagern und fachgerecht nach den einschlägigen umweltrechtlichen und umwelttechnischen Richtlinien zu verbringen.
1️⃣
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wehr Geesthacht (Elbe-km 585,900)
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Zwischenlagerung und Entsorgung von Bodenaushubmaterial für die GI Uferwand Süd und Hauptzulauf am Wehr Geesthacht.
Folgende...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Zwischenlagerung und Entsorgung von Bodenaushubmaterial für die GI Uferwand Süd und Hauptzulauf am Wehr Geesthacht.
Folgende Leistungen sollen im Detail erbracht werden:
— Bodenzwischenlager mit einer Kapazität für bis zu 5 000 t Bodenmaterial bereitstellen,
— Bodenzwischenlager vorhalten und betreiben, einschl. Fahrzeugwaage und sämtliche für das Betreiben des Zwischenlagers erforderlichen Arbeiten und Dienstleistungen,
— Übernahme und Deponierung der von dem bauausführenden Unternehmen angelieferten Aushubböden,
— Ausführen des Haufwerks-Handlings, fördern von Material zu entsprechenden Halden, einschl. Be- und Entladen der Fahrzeuge des bauausführenden Unternehmens sowie eigene Materialförderungen und Einbau des Materials in den entsprechenden Halden,
— Erstellung und Bearbeitung von Begleit- und Übernahmescheinen, einschl. sämtlicher Bearbeitungsgebühren (Bearbeitungspauschalen) sowie einholen evtl. erforderlicher behördlicher Genehmigungen,
— Teilnahme an Baubesprechungen zur gemeinsamen Abstimmung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1003229.48 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt steht im Internet unter www.gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Dienst- und Leistungen) zur Verfügung..
Die Bieter haben durch Eigenerklärung folgende Auskünfte abzugeben:
Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 44 Abs. 1 VgV
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2, 13).
Eigenerklärungen/Auskünfte sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt steht im Internet unter www.gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Dienst- und Leistungen) zur Verfügung..
Die Bieter haben durch Eigenerklärung folgende Auskünfte abzugeben:
Erklärung zu VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3: Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 6)
Erklärung zu VgV § 45 Abs. 1 Nr. 1: Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 7.1).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt steht im Internet unter www.gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Dienst- und Leistungen) zur Verfügung.
Die Bieter haben durch Eigenerklärung folgende Auskünfte abzugeben:
Erklärung zu VgV § 46 Abs. 3 Nr. 1: Drei Referenzen für vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 9).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Als vergleichbare Dienstleistung wird die Entsorgung von mindestens 10 000 t Bodenaushubmaterial definiert.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Als vergleichbare Dienstleistung wird die Entsorgung von mindestens 10 000 t Bodenaushubmaterial definiert.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
— EfB-Zertifikat als zugelassener Entsorgungsbetrieb für das Lagern und Verwerten/Entsorgen des Aushubmaterials,
— Genehmigung/en für das Einrichten und Betreiben der/des Bodenzwischenlager/s und Deponie/n gem. BImSchG für Flächen bis zur Deponieklasse DK II nach DepV.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-29
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Erläuterung zu II.2.5)
Die Wertungssumme zur Ermittlung der Wertungspunkte im Zuschlagskriterium Preis setzt sich zusammen aus der Angebotssumme und den...”
Erläuterung zu II.2.5)
Die Wertungssumme zur Ermittlung der Wertungspunkte im Zuschlagskriterium Preis setzt sich zusammen aus der Angebotssumme und den fiktiven Transportkosten.
Die fiktiven Transportkosten berechnen sich aus dem vorab ermittelten Preis pro Tonne und Kilometer (hier: 20 Cent) multipliziert mit dem Vordersatz und den Entfernungskilometern zwischen dem Beginn des Transportweges (Wehr Geesthacht) und dem Zwischenlager.
Zur Ermittlung der Wertungssumme wird damit folgende Berechnung vorgenommen:
Fiktive Transportkosten [EUR] = 0,20 [EUR/t*km] × 19 500 [t] × angebotene Entfernungskilometer [km]
Wertungssumme [EUR] = Angebotssumme [EUR] + fiktive Transportkosten [EUR]
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserstraßen-Neubauamt Hannover
Postanschrift: Nikolaistraße 14/16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 511-91155111📞
E-Mail: vergabestelle.wna-h@wsv.bund.de📧
Fax: +49 511-91155140 📠
URL: http://www.wna-hannover.wsv.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 104-273927 (2021-05-27)
Ergänzende Angaben (2021-07-20)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 104-273927
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/07/2021
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2021
Quelle: OJS 2021/S 141-375794 (2021-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 702 335 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Zwischenlagerung und Entsorgung von Bodenaushubmaterial für die GI Uferwand Süd und Hauptzulauf am Wehr Geesthacht.
Folgende...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Zwischenlagerung und Entsorgung von Bodenaushubmaterial für die GI Uferwand Süd und Hauptzulauf am Wehr Geesthacht.
Folgende Leistungen sollen im Detail erbracht werden:
- Bodenzwischenlager mit einer Kapazität für bis zu 5.000 t Bodenmaterial bereitstellen.
- Bodenzwischenlager vorhalten und betreiben, einschl. Fahrzeugwaage und sämtliche für das Betreiben des Zwischenlagers erforderlichen Arbeiten und Dienstleistungen.
- Übernahme und Deponierung der von dem bauausführenden Unternehmen angelieferten Aushubböden.
- Ausführen des Haufwerks-Handlings, fördern von Material zu entsprechenden Halden, einschl. Be- und Entladen der Fahrzeuge des bauausführenden Unternehmens sowie eigene Materialförderungen und Einbau des Materials in den entsprechenden Halden.
- Erstellung und Bearbeitung von Begleit- und Übernahmescheinen, einschl. sämtlicher Bearbeitungsgebühren (Bearbeitungspauschalen) sowie einholen evtl. erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
- Teilnahme an Baubesprechungen zur gemeinsamen Abstimmung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 104-273927
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 214.02/0004-WehrGe-444
Titel: Entsorgungsvertrag GI Uferwand Süd und Hauptzulauf am Wehr Geesthacht
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Buhck GmbH & Co. KG
Postort: Wiershop
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Herzogtum Lauenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 702 335 💰
“Erläuterung zu II.2.5)
Die Wertungssumme zur Ermittlung der Wertungspunkte im Zuschlagskriterium Preis setzt sich zusammen aus der Angebotssumme und den...”
Erläuterung zu II.2.5)
Die Wertungssumme zur Ermittlung der Wertungspunkte im Zuschlagskriterium Preis setzt sich zusammen aus der Angebotssumme und den fiktiven Transportkosten.
Die fiktiven Transportkosten berechnen sich aus dem vorab ermittelten Preis pro Tonne und Kilometer (hier: 20 Cent) multipliziert mit dem Vordersatz und den Entfernungskilometern zwischen dem Beginn des Transportweges (Wehr Geesthacht) und dem Zwischenlager.
.
Zur Ermittlung der Wertungssumme wird damit folgende Berechnung vorgenommen:
Fiktive Transportkosten [€] = 0,20 [€/t*km] × 19.500 [t] × angebotene Entfernungskilometer [km]
Wertungssumme [€] = Angebotssumme [€] + fiktive Transportkosten [€]
.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 151-402275 (2021-08-02)