Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
Berufserfahrung der Projektleitung
— 7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte;
— 5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte;
— weniger als 5 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte.
Referenzen Freianlagen
Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung zum Projekt
Dorf- oder Stadtplatz, Fußgängerzone = 5 Punkte.
Honorarzone
Honorarzone IV oder höher: 2 Punkte.
Erbrachte Leistungsphasen
— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
Vergleichbarkeit der Fläche
— 5 000 m oder mehr = 5 Punkte
— 4 000 m oder mehr = 4 Punkte
— 3 000 m oder mehr = 3 Punkte
— Weniger als 3.000 m = 0 Punkte.
Referenz Verkehrsanlagen
Erbrachte Leistungsphasen
— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
Vergleichbarkeit der Fläche
— 5 000 m oder mehr = 5 Punkte,
— 4 000 m oder mehr = 4 Punkte,
— 3 000 m oder mehr = 3 Punkte,
Weniger als 3 000 m = 0 Punkte.
Es können somit maximal 53 Punkte je Bewerbung erreicht werden:
— 1 Projektleitung mit 3 Punkten,
— + 2 Referenzen Freianlagen zu je19 Punkten (38 Punkte),
— + 1 Referenz Verkehrsanlagen zu 12 Punkten,
— = 53 Punkte maximal.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.