Mit der Energiewende betreibt die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und grundlegende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung, um dem Klimawandel zu begegnen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Um dies zu erreichen, wurden im Klimaschutzplan 2050 für die unterschiedlichen Sektoren Emissionsminderungsziele festgelegt. Der Gebäudebereich ist für 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland unmittelbar verantwortlich. Bis 2030 darf der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzgesetz (gemäß Quellprinzip) nur noch 67 Mio. t CO2-Äquivalente emittieren. Darüber hinaus hat sich Deutschland das Ziel gesetzt, beim Endenergieverbrauch im Wärme- und Kältesektor einen Anteil erneuerbarer Energien von 27 % (Im Jahr 2018: 14,2 %) zu erreichen. Bis 2045 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Um diese Ziele zu erreichen, fördert die Bundesregierung mit verschiedenen Instrumenten den Einsatz von effizienten und klimafreundlichen Technologien beim Bau und bei der Sanierung von Gebäuden sowie zur Wärme- und Kälteerzeugung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Investitionen in eine im Vergleich zum gesetzlichen Standard höhere Effizienz, die in sogenannten Effizienzhausklassen beschrieben wird, die Standards für einen geringen Energiebedarf festschreiben. Der gesetzlich geforderte Standard ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert, das die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden festlegt. Die BEG untergliedert sich in drei Förderbereiche, in EM (BEG EM) und in die Sanierung oder den Neubau von WG (BEG WG ) sowie von NWG (BEG NWG). Ab dem 01.01.2023 kann für jede Maßnahme bei den DF entweder ein Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder ein Förderkredit bei der KfW beantragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung von Anwendersoftware
Referenznummer: 17104/004-21#013
Kurze Beschreibung:
Mit der Energiewende betreibt die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und grundlegende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung, um dem Klimawandel zu begegnen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Um dies zu erreichen, wurden im Klimaschutzplan 2050 für die unterschiedlichen Sektoren Emissionsminderungsziele festgelegt. Der Gebäudebereich ist für 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland unmittelbar verantwortlich. Bis 2030 darf der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzgesetz (gemäß Quellprinzip) nur noch 67 Mio. t CO2-Äquivalente emittieren. Darüber hinaus hat sich Deutschland das Ziel gesetzt, beim Endenergieverbrauch im Wärme- und Kältesektor einen Anteil erneuerbarer Energien von 27 % (Im Jahr 2018: 14,2 %) zu erreichen. Bis 2045 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden.
Um diese Ziele zu erreichen, fördert die Bundesregierung mit verschiedenen Instrumenten den Einsatz von effizienten und klimafreundlichen Technologien beim Bau und bei der Sanierung von Gebäuden sowie zur Wärme- und Kälteerzeugung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Investitionen in eine im Vergleich zum gesetzlichen Standard höhere Effizienz, die in sogenannten Effizienzhausklassen beschrieben wird, die Standards für einen geringen Energiebedarf festschreiben. Der gesetzlich geforderte Standard ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert, das die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden festlegt.
Die BEG untergliedert sich in drei Förderbereiche, in EM (BEG EM) und in die Sanierung oder den Neubau von WG (BEG WG ) sowie von NWG (BEG NWG). Ab dem 01.01.2023 kann für jede Maßnahme bei den DF entweder ein Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder ein Förderkredit bei der KfW beantragt werden.
Mit der Energiewende betreibt die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und grundlegende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung, um dem Klimawandel zu begegnen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Um dies zu erreichen, wurden im Klimaschutzplan 2050 für die unterschiedlichen Sektoren Emissionsminderungsziele festgelegt. Der Gebäudebereich ist für 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland unmittelbar verantwortlich. Bis 2030 darf der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzgesetz (gemäß Quellprinzip) nur noch 67 Mio. t CO2-Äquivalente emittieren. Darüber hinaus hat sich Deutschland das Ziel gesetzt, beim Endenergieverbrauch im Wärme- und Kältesektor einen Anteil erneuerbarer Energien von 27 % (Im Jahr 2018: 14,2 %) zu erreichen. Bis 2045 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden.
Um diese Ziele zu erreichen, fördert die Bundesregierung mit verschiedenen Instrumenten den Einsatz von effizienten und klimafreundlichen Technologien beim Bau und bei der Sanierung von Gebäuden sowie zur Wärme- und Kälteerzeugung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Investitionen in eine im Vergleich zum gesetzlichen Standard höhere Effizienz, die in sogenannten Effizienzhausklassen beschrieben wird, die Standards für einen geringen Energiebedarf festschreiben. Der gesetzlich geforderte Standard ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert, das die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden festlegt.
Die BEG untergliedert sich in drei Förderbereiche, in EM (BEG EM) und in die Sanierung oder den Neubau von WG (BEG WG ) sowie von NWG (BEG NWG). Ab dem 01.01.2023 kann für jede Maßnahme bei den DF entweder ein Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder ein Förderkredit bei der KfW beantragt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung von Anwendersoftware📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen - vgl. „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Anleitungen/node_Anleitungen.html
Die Übermittlung von Dokumenten über den AnA-Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ist nur bis zum festgelegten Schlusstermin möglich.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen - vgl. „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
Die Übermittlung von Dokumenten über den AnA-Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ist nur bis zum festgelegten Schlusstermin möglich.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Energiewende betreibt die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und grundlegende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung, um dem Klimawandel zu begegnen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Um dies zu erreichen, wurden im Klimaschutzplan 2050 für die unterschiedlichen Sektoren Emissionsminderungsziele festgelegt. Der Gebäudebereich ist für 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland unmittelbar verantwortlich. Bis 2030 darf der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzgesetz (gemäß Quellprinzip) nur noch 67 Mio. t CO2-Äquivalente emittieren. Darüber hinaus hat sich Deutschland das Ziel gesetzt, beim Endenergieverbrauch im Wärme- und Kältesektor einen Anteil erneuerbarer Energien von 27 % (Im Jahr 2018: 14,2 %) zu erreichen. Bis 2045 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden.
Mit der Energiewende betreibt die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und grundlegende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung, um dem Klimawandel zu begegnen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Um dies zu erreichen, wurden im Klimaschutzplan 2050 für die unterschiedlichen Sektoren Emissionsminderungsziele festgelegt. Der Gebäudebereich ist für 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland unmittelbar verantwortlich. Bis 2030 darf der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzgesetz (gemäß Quellprinzip) nur noch 67 Mio. t CO2-Äquivalente emittieren. Darüber hinaus hat sich Deutschland das Ziel gesetzt, beim Endenergieverbrauch im Wärme- und Kältesektor einen Anteil erneuerbarer Energien von 27 % (Im Jahr 2018: 14,2 %) zu erreichen. Bis 2045 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden.
Um diese Ziele zu erreichen, fördert die Bundesregierung mit verschiedenen Instrumenten den Einsatz von effizienten und klimafreundlichen Technologien beim Bau und bei der Sanierung von Gebäuden sowie zur Wärme- und Kälteerzeugung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Investitionen in eine im Vergleich zum gesetzlichen Standard höhere Effizienz, die in sogenannten Effizienzhausklassen beschrieben wird, die Standards für einen geringen Energiebedarf festschreiben. Der gesetzlich geforderte Standard ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert, das die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden festlegt.
Um diese Ziele zu erreichen, fördert die Bundesregierung mit verschiedenen Instrumenten den Einsatz von effizienten und klimafreundlichen Technologien beim Bau und bei der Sanierung von Gebäuden sowie zur Wärme- und Kälteerzeugung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Investitionen in eine im Vergleich zum gesetzlichen Standard höhere Effizienz, die in sogenannten Effizienzhausklassen beschrieben wird, die Standards für einen geringen Energiebedarf festschreiben. Der gesetzlich geforderte Standard ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert, das die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden festlegt.
Die BEG untergliedert sich in drei Förderbereiche, in EM (BEG EM) und in die Sanierung oder den Neubau von WG (BEG WG ) sowie von NWG (BEG NWG). Ab dem 01.01.2023 kann für jede Maßnahme bei den DF entweder ein Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder ein Förderkredit bei der KfW beantragt werden.
Die BEG untergliedert sich in drei Förderbereiche, in EM (BEG EM) und in die Sanierung oder den Neubau von WG (BEG WG ) sowie von NWG (BEG NWG). Ab dem 01.01.2023 kann für jede Maßnahme bei den DF entweder ein Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder ein Förderkredit bei der KfW beantragt werden.
Programmierung einer neuen Software, des BEG-Prüftools, inklusive des erforderlichen Internetauftritts und der Eingabeformulare sowie den für die Testphase und die Übergabe an den späteren BEG-Prüftoolbetreiber notwendigen Support. Dabei kann auf die Erfahrungen der KfW zurückgegriffen werden, die ein ähnliches Tool betreibt. Die für die Überprüfung der eingegebenen Gebäudedaten erforderlichen Rechenoperationen werden von einem Dienstleister erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Des Weiteren muss eine Schnittstelle zu der Software der EEE zum Upload der Gebäudedaten in das BEG-Prüftool in Absprache mit den Softwareherstellern geschaffen werden. Eine bestehende Datenbank, die bis dahin zum Identifizieren von Dubletten zur Betrugsprävention im BEG-Antragsverfahren bei KfW und BAFA dient, muss für die Speicherung der Nachweise und der Gebäudedaten erweitert werden.
Programmierung einer neuen Software, des BEG-Prüftools, inklusive des erforderlichen Internetauftritts und der Eingabeformulare sowie den für die Testphase und die Übergabe an den späteren BEG-Prüftoolbetreiber notwendigen Support. Dabei kann auf die Erfahrungen der KfW zurückgegriffen werden, die ein ähnliches Tool betreibt. Die für die Überprüfung der eingegebenen Gebäudedaten erforderlichen Rechenoperationen werden von einem Dienstleister erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Des Weiteren muss eine Schnittstelle zu der Software der EEE zum Upload der Gebäudedaten in das BEG-Prüftool in Absprache mit den Softwareherstellern geschaffen werden. Eine bestehende Datenbank, die bis dahin zum Identifizieren von Dubletten zur Betrugsprävention im BEG-Antragsverfahren bei KfW und BAFA dient, muss für die Speicherung der Nachweise und der Gebäudedaten erweitert werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 840 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWi, Scharnhorststraße 34-37, D-10115 Berlin.
Der Zuschlag wird nur auf Angebote erteilt, die die Einhaltung der Ausführungsbedingungen für den zu vergebenden Auftrag (Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) gewährleisten. Hierzu ist ein Beleg einzureichen:
Der Zuschlag wird nur auf Angebote erteilt, die die Einhaltung der Ausführungsbedingungen für den zu vergebenden Auftrag (Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) gewährleisten. Hierzu ist ein Beleg einzureichen:
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über die Einhaltung der Verbindlichen Vorgaben für Webprojekte. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei dem Kriterium "Erfahrung und Fachkunde" handelt es sich um ein Wertungskriterium, d. h., es wird anhand der geforderten Referenzen der Erfüllungsgrad des jeweiligen Unterkriteriums geprüft. Dies geschieht durch die Beurteilung der sachlichen und inhaltlichen Nähe der von den einzelnen Referenzen erfassten Leistungen zur zu vergebenden Leistung nach der folgenden Punkteskala:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei dem Kriterium "Erfahrung und Fachkunde" handelt es sich um ein Wertungskriterium, d. h., es wird anhand der geforderten Referenzen der Erfüllungsgrad des jeweiligen Unterkriteriums geprüft. Dies geschieht durch die Beurteilung der sachlichen und inhaltlichen Nähe der von den einzelnen Referenzen erfassten Leistungen zur zu vergebenden Leistung nach der folgenden Punkteskala:
5 Punkte sehr hoch (Erfüllungsgrad)
4 Punkte hoch
3 Punkte mittel
2 Punkte gering
ein Punkt sehr gering
0 Punkte nicht vorhanden
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung und/oder Fachkunde haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung ausgeschlossen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung und/oder Fachkunde haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung ausgeschlossen.
Für die Referenzen der geeigneten Bewerber wird gemäß der Gewichtung eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Referenzen der geeigneten Bewerber wird gemäß der Gewichtung eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Ausschließlich die drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang wird per Losentscheid ausgewählt, wer als drittplatzierter Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ausschließlich die drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang wird per Losentscheid ausgewählt, wer als drittplatzierter Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-11-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen - vgl. „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen - vgl. „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
Die Übermittlung von Dokumenten über den AnA-Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ist nur bis zum festgelegten Schlusstermin möglich.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat IB6 - Vergaberecht, Vergabeprüfstelle
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: D-10115
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Fax: +49 30-186157010 📠
Internetadresse: http://www.bmwi.bund.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 176-458265 (2021-09-07)
Ergänzende Angaben (2021-10-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-28 📅
Name: Sopra Steria SE
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2021/S 255-675916 (2021-12-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 008 253 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Kontakt
Internetadresse: https://www.bmwk.bund.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-04 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 191-597503
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 255-675916
ABl. S-Ausgabe: 191
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Programmierung einer neuen Software, des BEG-Prüftools, inklusive des erforderlichen Internetauftritts und der Eingabeformulare sowie den für die Testphase und die Übergabe an den späteren BEG-Prüftoolbetreiber notwendigen Support. Dabei kann auf die Erfahrungen der KfW zurückgegriffen werden, die ein ähnliches Tool betreibt. Die für die Überprüfung der
Programmierung einer neuen Software, des BEG-Prüftools, inklusive des erforderlichen Internetauftritts und der Eingabeformulare sowie den für die Testphase und die Übergabe an den späteren BEG-Prüftoolbetreiber notwendigen Support. Dabei kann auf die Erfahrungen der KfW zurückgegriffen werden, die ein ähnliches Tool betreibt. Die für die Überprüfung der
eingegebenen Gebäudedaten erforderlichen Rechenoperationen werden von einem Dienstleister erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Des Weiteren muss eine Schnittstelle zu der Software der EEE zum Upload der Gebäudedaten in das BEG-Prüftool in Absprache mit den Softwareherstellern geschaffen werden. Eine bestehende Datenbank, die bis dahin zum Identifizieren von Dubletten zur Betrugsprävention im BEG-Antragsverfahren bei KfW und BAFA dient, muss für die Speicherung der Nachweise und der Gebäudedaten erweitert werden.
eingegebenen Gebäudedaten erforderlichen Rechenoperationen werden von einem Dienstleister erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Des Weiteren muss eine Schnittstelle zu der Software der EEE zum Upload der Gebäudedaten in das BEG-Prüftool in Absprache mit den Softwareherstellern geschaffen werden. Eine bestehende Datenbank, die bis dahin zum Identifizieren von Dubletten zur Betrugsprävention im BEG-Antragsverfahren bei KfW und BAFA dient, muss für die Speicherung der Nachweise und der Gebäudedaten erweitert werden.