Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Kurze Darstellung der geplanten Projektstruktur im Hinblick auf die beteiligten Unternehmen (Bewerber, Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer). Umfang nicht mehr als 3 Seiten DIN A 4.
2. Angabe dazu, ob der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist.
3. Angabe über Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen, § 47 VgV, inkl. der diesbezüglichen Nachweise über Zuverlässigkeit, Gesetzestreue, Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Zuzüglich Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärung.
4. Angaben zu Referenzen über ausgeführte Leistungen, die mit den Leistungen gemäß der folgenden Aufzählung vergleichbar sind. Anzugeben sind: Projektname; Name des Auftraggebers; Name des Auftragnehmers; Beschreibung der erbrachten Leistungen (Leistungsgegenstand / gesetzte Schwerpunkte); Ausführungszeitraum; Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunternehmer etc.); Auftragsvolumen in Euro netto; Ansprechpartner bei dem Auftraggeber; Anzahl der im Rahmen des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter. Weitere Einzelheiten zu geforderten Angaben und Anforderungen an die Referenzen sowie die Wertung der Referenzen ergeben sich auch aus dem Dokument „Formblatt Bewerbungsformular".
4.1. Angabe zu Referenzen über die Ausführung der Projektleitung (= Steuerung des Planungsprozesses) in einem Einzelprojekt mit einem Volumen der erbrachten Planungsleistungen von mindestens 3 Mio. EUR aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Referenz von dem Unternehmen nachzuweisen, das die Projektleitung / den Projektleiter stellt.
Mindestbedingungen: mindestens 1 Referenz;
Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: 3 Punkten je nachgewiesener Referenz. Es werden maximal 3 Referenzen bewertet. Für höchstens eine der nachgewiesenen Referenzen wird für volle 2 Mio. EUR Planungsleistung, die die geforderten 3 Mio. EUR Mindestvolumen übersteigen, zusätzlich 1 Punkt vergeben. Es sind maximal 3 Zusatzpunkte möglich (Entspricht einer Planungsleistung > 9 Mio. EUR ).
4.2. Angabe zu Referenzen über die Ausführung von Planungsleistungen in der Kerntechnik in folgenden Bereichen:
a) Umgang mit radioaktiven und / oder kernbrennstoffhaltigen Abfällen,
b) Rückbau von Anlagen / Einrichtungen c) Planung und Genehmigung von Anlagen / Einrichtungen,
d) Charakterisierung radioaktiver Abfälle,
e) Sanierung radiologischer Altlasten bzw. in Betrieb befindlicher Anlagen.
Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung von Referenzen in den Bereichen a) bis c) erfolgt mit 2 Punkten je Referenz. Es werden maximal 2 Referenzen je Bereich a) bis c) bewertet. Die Bewertung von Referenzen in den Bereichen d) und e) erfolgt mit einem Punkt je Referenz. Es werden maximal 2 Referenzen je Bereich d) und e) bewertet.
4.3. Angabe zu Referenzen über die wesentliche Mitwirkung (bspw. Erstellung von technischen Antragsunterlagen, Erbringung von Nachweisen etc.) im Rahmen eines strahlenschutz- und / oder atomrechtlichen Verfahrens nach § 12 StrlSchG und / oder §§ 6,7 und/oder 9 AtG aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge.
Mindestbedingung: mindestens eine Referenz über die wesentliche Mitwirkung in einem atomrechtlichen Ver-fahren nach §§ 6, 7 und / oder 9 AtG.
Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit zwei Punkten je Referenz. Es werden maximal 3 Referenzen bewertet.
4.4 Angabe zu Referenzen in der Entwicklung (Auslegung, Dimensionierung und Konstruktion) von Maschinen, Anlagen sowie deren Komponenten im Bereich der Kerntechnik:
— für die Durchführung von Interventions- und Wartungsarbeiten,
— für die Steuerung von fernbedienbaren und automatisierten Werkzeugen bzw. Baugruppen und deren Komponenten
— für die Weiterentwicklung von konventionellen Baugruppen zur Nutzung in Strahlenschutzbereichen,
— für Sonderentwicklungen im Rahmen von Rückbauprojekten.
Mindestbedingung:
Es sind für mindestens 2 der aufgeführten Bereiche Referenzen anzugeben. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung / Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Es werden maximal 5 Referenzen bewertet.
4.5 Angabe zu Referenzen in der Entwicklung (Auslegung, Dimensionierung und Konstruktion) von Maschinen, Anlagen sowie deren Komponenten im Bereich des Bergbaus:
— für die Steuerung von fernbedienbaren und automatisierten Werkzeugen bzw. Baugruppen und deren Komponenten in untertägiger Umgebung.
— Zum Lösen und / oder Laden von Abbauprodukten unter Gewährleistung einer staub- und zerstörungsarmen Arbeitsweise.
Mindestbedingung:
Es sind mindestens zwei Referenzen anzugeben. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung / Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit zwei Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Es werden insgesamt maximal 5 Referenzen bewertet.
4.6 Angabe über Referenzen in der Planung und der Durchführung von Erprobungen / Entwicklungsversuchen von Maschinen und Anlagen, sowie deren Komponenten:
a) Referenzen in der Planung und Strukturierung von Entwicklungsversuchen b) Referenzen in der Konzeption und dem Aufbau von (Komponenten-) Prüfständen c) Referenzen in der Durchführung und Auswertung von (Komponenten-) Versuchen.
Mindestbedingung:
Es sind für mindestens 2 der 3 Punkte a) bis c) Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung / Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen aus dem Bereich des Bergbaus oder der Kerntechnik werden mit 2 Punkten je Referenz bewertet. Es werden insgesamt maximal 5 Referenzen bewertet.