Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen und die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt haben. Zur Ermittlung der Punkte des jeweiligen im Vergabewettbewerb verbliebenen Bewerbers im Falle einer erforderlichen Auswahlentscheidung erfolgt die Bewertung anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen und den Angaben des Bewerbers zu dem objektiven Kriterium
- "Referenzen über früher ausgeführte mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen".
Hierzu werden die mit dem Formblatt I.5. einzureichenden mindestens zwei (2) Referenzen mit Bewertungspunkten versehen. Hierbei ist die inhaltliche Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte zum Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung maßgeblich. Als vergleichbar werden Referenzleistungen
insbesondere bei Erfüllung der nachfolgenden Aspekte angesehen:
(1) Die gefertigte Sondermaschine arbeitet im Bereich von Chip-Montageprozessen mittels Klebetechnologie in der Elektronikfertigung.
(2) Es sollen Erfahrungen aus dem Bereich der Laser-, Stanz- und Schneidtechnologien für die Verarbeitung von Folie nachgewiesen werden.
(3) Die Referenz soll für die Sondermaschine ein stoffschlüssiges Zusammenfügen und Konfektionieren von mindestens zwei (2) Folienlagen nachweisen.
(4) Die Referenz soll die Integration verschiedener Prozessschritte und Inspektionen in einem Leitrechner und einer zentralen Datenbank für die Auftragsabarbeitung und Bauteilverfolgung (vorzugsweise nach den Richtlinien der Industrie 4.0) nachweisen.
Für die Punktevergabe werden die Referenzen mithin danach beurteilt, in welchem Maße sie nach Art, Umfang und dem Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Die Bewertung richtet sich somit danach, ob die Referenz zeigt, dass der Bewerber unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zur Vergleichbarkeit Erfahrungen hat, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen von
- geringer (0 bis 2 Punkte),
- durchschnittlicher (3 bis 5 Punkte),
- besonderer (6 bis 8 Punkte) oder
- herausragender (9 bis 10 Punkte)
Bedeutung sind.
Im Rahmen dieser Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand gilt, dass der Nachweis einer höheren Anzahl der vorstehend dargestellten Erfahrungen des Bewerbers bzw. der Technologieaspekte auch zu einer besseren Bewertung der entsprechenden Referenz führt. Die Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzen erfolgt allein auf Basis der textlichen Projektbeschreibung des Bewerbers.
Für jede eingereichte Referenz werden maximal 10 Punkte vergeben. Die je Referenz erreichten Punkte werden sodann bis zur Maximalanzahl der zu bewertenden Referenzen addiert, um auf diesem Weg eine Gesamtpunktzahl für die Bewertung des entsprechenden Teilnahmeantrags zu ermitteln. Mithin können für dieses Kriterium maximal 20 Punkte erreicht werden. Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl der erreichbaren Maximalpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und übersteigt die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der benannten Eignungskriterien die Höchstzahl von fünf Bewerbern, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden gleich geeigneten Bewerbern durch Losentscheid.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziff. 11 und 15 der Teilnahmebedingungen verwiesen.