Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe dazu, ob ein Projektmanagementsystem besteht und falls ja, kurze Darstellung des vorhandenen Projektmanagementsystems sowie der beabsichtigten Anwendung für die hier ausgeschriebene Leistung.
2. Angabe dazu, ob ein System über das Berichtswesen (zur Dokumentation von Projektfortschritten, Meilensteinentwicklungen sowie Projekt- und Terminrisiken) besteht und falls ja, kurze Darstellung des vorhandenen Systems zum Berichtswesen sowie der beabsichtigten Anwendung für die hier ausgeschriebene Leistung.
3. Kurze Darstellung der geplanten Projektstruktur im Hinblick auf die beteiligten Unternehmen (Bewerber, Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer).
4. Angabe dazu, ob der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist.
5. Angaben zu Referenzen über ausgeführte Leistungen, die mit den Leistungen gemäß der folgenden Aufzählung vergleichbar sind.
5.1 Referenzen über die Ausführung der Projektleitung (= Steuerung des Planungsprozesses) in einem Einzelprojekt mit einem Volumen der erbrachten Planungsleistungen von mindestens 3 Mio. EUR. Diese Referenz ist von dem Unternehmen nachzuweisen, welches die Projektleitung / den Projektleiter stellt. Das Volumen der erbrachten Planungsleistung muss eindeutig nachvollziehbar sein.
Mindestbedingung: Dabei ist mindestens 1 Referenz / Projekt aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge anzugeben.
Bewertung / Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit 3 Punkten je nachgewiesener Referenz (Umfang der Planungsleitung ≥ 3 Mio. EUR) aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Es werden maximal 3 Referenzen bewertet. Für eine der nachgewiesenen Referenzen wird für volle 2 Mio. EUR Planungsleitung, die die geforderten 3 Mio. EUR Mindestvolumen übersteigen, zusätzlich 1 Punkt vergeben. Es sind maximal 3 Zusatzpunkte möglich (Entspricht einer Planungsleistung > 9 Mio. EUR).
5.2 Referenzen über die Ausführung von Planungsleistungen in der Kerntechnik in folgenden Bereichen:
a) Umgang mit radioaktiven und / oder kernbrennstoffhaltigen Stoffen,
b) Rückbau von Anlagen / Einrichtungen,
c) Planung und Genehmigung von Anlagen / Einrichtungen,
d) Charakterisierung radioaktiver Abfälle,
e) Sanierung radiologischer Altlasten bzw. in Betrieb befindlicher Anlagen Mindestbedingung: Dabei ist für mindestens 2 der Bereiche a) bis c) jeweils mindestens eine Referenz anzugeben. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen (Ende der Erbringung der Leistung innerhalb dieses Zeitraums). Projekte / Referenzen, die von verschiedenen Unternehmen einer Bewerbergemeinschaft bearbeitet wurden, werden nicht mehrfach als Referenz bewertet.
Bewertung / Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung von Referenzen in den Bereichen a) bis c) erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Es werden maximal 2 Referenzen je Bereich a) bis c) bewertet. Die Bewertung von Referenzen in den Bereichen d) bis e) erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Es werden maximal 2 Referenzen je Bereich d) bis e) bewertet.
5.3 Referenzen über die Ausführung von Planungsleistungen im (untertägigen) Bergbau in folgenden Bereichen:
a) Gebirgsmechanik,
b) Planung und Genehmigung bergbaulicher Anlagen / Einrichtungen,
c) Endlagerbergbau oder Untertagedeponie,
d) Technische Bergwerkserschließung,
e) Bergwerkssanierung oder -stilllegung Mindestbedingung:
Es sind für mindestens 3 der aufgeführten Bereiche Referenzen anzugeben. Dabei müssen 2 der Berieche a bis c nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung / Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung von Referenzen in den Bereichen a) bis c) erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Es werden maximal 2 Referenzen je Bereich a) bis c) bewertet. Die Bewertung von Referenzen in den Bereichen d) bis e) erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Es werden maximal 2 Referenzen je Bereich d) bis e) bewertet.
5.4 Referenzen über die wesentliche Mitwirkung (bspw. Erstellung von technischen Antragsunterlagen, Erbringung von Nachweisen etc.) im Rahmen eines strahlenschutz- und / oder atomrechtlichen Verfahrens nach § 12 StrlSchG und / oder §§ 6,7 und / oder 9 AtG. Art, Umfang und die berücksichtigten §§ des durchgeführten Verfahrens müssen eindeutig in der Referenz aufgeführt sein.
Mindestbedingung: Es muss mindestens eine Referenz über die wesentliche Mitwirkung in einem atomrechtlichen Verfahren nach §§ 6, 7 und / oder 9 AtG vorgelegt werden. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen. Es werden nur Referenzen gewertet, in denen Art, Umfang, sowie die berücksichtigten §§ eindeutig aufgeführt sind.
Bewertung / Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Es werden maximal 3 Referenzen bewertet.
5.5 Referenzen in der Entwicklung (Auslegung, Dimensionierung und Konstruktion) von Maschinen, Anlagen sowie deren Komponenten in den folgenden Bereichen der Kerntechnik und/oder des untertägigen Bergbaus:
a) Für die Durchführung von Interventionsarbeiten,
b) Für den Betrieb,
c) Deren Steuerung fernbedient erfolgt Referenzen aus den Beriechen der Kerntechnik und / oder des untertägigen Bergbaus:
d) Für die Planung von Wartungsarbeiten,
e) Für die Qualifikation / Zulassung von Maschinen oder Komponenten,
f Mindestbedingung:
Es ist für mindestens 3 der Bereiche (a bis e) je eine Referenz anzugeben, davon mindestens eine aus dem Bereich der Kerntechnik und mindestens eine aus dem Bereich des untertägigen Bergbaus. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung / Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit einem Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Es werden maximal 2 Referenzen je Bereich a) bis e) bewertet, wovon jeweils eine Referenz aus der Kerntechnik und eine aus dem untertägigen Bergbau vorzulegen ist.