Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis Stendal

ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH

Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis Stendal in 3 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung mit folgender Nummerierung der Lose:
Los 1 - Sammlung und Beförderung von Restabfall,
Los 3 - Sammlung und Beförderung von Bioabfall,
Los 4 - Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen.
Aus verwaltungstechnischen Gründen ist die Losbezeichung "Los 2" nicht mit einer Leistung besetzt, die Losnummerierung ist aus vorangegangenen Verfahren übernommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-16 Auftragsbekanntmachung
2022-10-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Referenznummer: ALS-21-02
Kurze Beschreibung:
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis Stendal in 3 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung mit folgender Nummerierung der Lose: Los 1 - Sammlung und Beförderung von Restabfall, Los 3 - Sammlung und Beförderung von Bioabfall, Los 4 - Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist die Losbezeichung "Los 2" nicht mit einer Leistung besetzt, die Losnummerierung ist aus vorangegangenen Verfahren übernommen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einsammeln von Hausmüll 📦
Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Altpapiersammlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Platz des Friedens 3
Postleitzahl: 39606
Postort: Hansestadt Osterburg (Altmark)
Kontakt
Internetadresse: http://www.als-stendal.de 🌏
E-Mail: vergabe@als-stendal.de 📧
Fax: +49 3937-2502-28 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2478879/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-19 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 225-591847
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebote sind vorzulegen: — Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz, — Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, — Unterlagen zu Unterauftragnehmern nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, — Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, je Los: - Darstellung des Logistikkonzeptes zur Erbringung der Leistungen und Bezeichnung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistung erbracht werden soll - Angaben zur Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben zu den Fahrzeugen und Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind, und Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der Fahrzeuge durch Eigenerklärung. - Angaben zu Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter und Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der Mitarbeiter durch Eigenerklärung. - Erläuterung der vorgesehenen Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zum Betrieb eines Behälteridentifikationssystems und zur kartengestützten Visualisierung und Auswertung von Behälterleerungsvorgängen und gefahrenen Touren. - Eigenerklärung des Herstellers des Identifikationssystems zur Übereinstimmung der angebotenen Identsystemkomponenten mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen. - Erläuterung der vorgesehenen Umsetzung der Anforderung der Leistungsbeschreibung in Bezug auf die Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (Saub-Fahrzeug-BeschG) (Erbringung eines bestimmten Anteils der Leistung, gemessen in Fahrzeugeinsatztagen, mit Fahrzeugen, die den Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG entsprechen; der Anteil beträgt bis zum 31.12.2025 10 %, ab dem 01.01.2026 15 % der Leistung, gemessen in Fahrzeugeinsatztagen); — Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bewerber-/Bieterfragen werden allen Bewerbern/ Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bewerber-/Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bewerber/Bieter, sich bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bewerber-/Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bewerber-/Bieterinformation einen Teilnahmeantrag/ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bewerber/Bieter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis Stendal in 3 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung mit folgender Nummerierung der Lose:
Los 1 - Sammlung und Beförderung von Restabfall,
Los 3 - Sammlung und Beförderung von Bioabfall,
Los 4 - Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen.
Aus verwaltungstechnischen Gründen ist die Losbezeichung "Los 2" nicht mit einer Leistung besetzt, die Losnummerierung ist aus vorangegangenen Verfahren übernommen.
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Sammlung und Beförderung von Restabfall
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Sammlung und Beförderung von Restabfall im Landkreis Stendal
Beschreibung der Verlängerungen:
zweimalige einseitige Verlängerung um jeweils ein Jahr;
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen.
Beschreibung der Optionen:
zweimalige einseitige Verlängerung um jeweils ein Jahr;
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen.
Bezeichnung des Loses: Los 3 - Sammlung und Beförderung von Bioabfall
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Sammlung und Beförderung von Bioabfall im Landkreis Stendal
Bezeichnung des Loses: Los 4 - Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Landkreis Stendal
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Osterburg, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bewerbers,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bewerber ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Bundeszentralregisterauszug für die Mitglieder der Geschäftsführung und die projektverantwortlichen Personen des Unternehmens.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bewerbers bzw. Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
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— Sieht der Bewerber für wesentliche Leistungen den Einsatz von Unterauftragnehmern vor, hat er diese bereits im Teilnahmeantrag zu benennen und die verbindliche, schriftliche Erklärung der vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB. Die Vergabestelle behält sich vor, für die Unterauftragnehmer die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
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— Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, für welche weiteren Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. weiteren vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
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— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bewerbers in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
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— Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
— Bei Bewerbergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bewerber/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen
- im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern und
- unter Einsatz eines Abfallbehälteridentifikationssystems, eingesetzt zur Gebührenerhebung, als Vertragsgegenstand,
mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (Anzahl der Einwohner im Entsorgungsgebiet), Anzahl der mit Identsystem ausgerüsteten Sammelfahrzeuge und Behälter)
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Weitere Informationen zum erfolgten Einsatz von Identsystemkomponenten sind in das Formblatt C-2.11 einzutragen (Einsatzzeitraum, Anzahl der identifizierten Schüttungen, Lieferant der eingesetzten Identsystem-Fahrzeugausrüstung, Anzahl und Typ der mit Identsystem ausgerüsteten Fahrzeuge und Anzahl, Bauform und Lieferant der eingesetzten Identifikationschips)
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— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die spezifischen Leistungen je Los:
Lose 1 und 3: Sammlung und Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01),
Los 4: Sammlung und Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Papier und Pappe (AVV 15 01 01/ 20 01 01),
Sofern der Bieter eine neue Betriebsstätte einrichten möchte, die noch nicht vom Zertifikat erfasst ist, hat er jeweils glaubhaft zu machen, dass auch diese die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllen wird.
— Allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bewerbers
a. Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens (Überblick Standorte und Fuhrpark),
b. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens Gewährleistung der Qualität, Darstellung des Reservehaltungs- und Instandhaltungskonzeptes,
c. Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner für den AG und Darstellung der Qualifikation,
d. Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
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— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre),
— Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens: Anzahl der Abfallsammelfahrzeuge im Fuhrpark (davon Pressmüllfahrzeuge mit und ohne Ident-ausrüstung).
Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für:
Lose 1, 3 und 4: Behältergestützte Sammlung und Beförderung von Abfällen unter Einsatz eines Abfallbehälteridentifikationssystems, eingesetzt zur Gebührenerhebung, als Vertragsgegenstand im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 50.000 Einwohnern; Identsystem: Mindestanzahl von 2 Müllfahrzeugen und mehr als 10.000 ausgerüsteten Behältern.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmereinsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm gemäß Landesvergabegesetz LSA.
Für alle Lose, Los 1, 3 und 4, gilt eine losweise Preisobergrenze (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt) für das prognostizierte Gesamtentgelt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Diese beträgt 3.350.148,00 EUR netto für Los 1, 4.634.939,75 EUR netto für Los 3 und 3.955.073,20 EUR netto für Los 4.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-01-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-27 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Abfallentsorgungsgesellschaft
Kontakt
Internetadresse: www.als-stendal.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2478879/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebote sind vorzulegen:
— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Unterlagen zu Unterauftragnehmern nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, je Los:
- Darstellung des Logistikkonzeptes zur Erbringung der Leistungen und Bezeichnung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistung erbracht werden soll
- Angaben zur Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben zu den Fahrzeugen und Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind, und Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der Fahrzeuge durch Eigenerklärung.
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- Angaben zu Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter und Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der Mitarbeiter durch Eigenerklärung.
- Erläuterung der vorgesehenen Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zum Betrieb eines Behälteridentifikationssystems und zur kartengestützten Visualisierung und Auswertung von Behälterleerungsvorgängen und gefahrenen Touren.
- Eigenerklärung des Herstellers des Identifikationssystems zur Übereinstimmung der angebotenen Identsystemkomponenten mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen.
- Erläuterung der vorgesehenen Umsetzung der Anforderung der Leistungsbeschreibung in Bezug auf die Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (Saub-Fahrzeug-BeschG) (Erbringung eines bestimmten Anteils der Leistung, gemessen in Fahrzeugeinsatztagen, mit Fahrzeugen, die den Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG entsprechen; der Anteil beträgt bis zum 31.12.2025 10 %, ab dem 01.01.2026 15 % der Leistung, gemessen in Fahrzeugeinsatztagen);
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— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bewerber-/Bieterfragen werden allen Bewerbern/ Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bewerber-/Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bewerber/Bieter, sich bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bewerber-/Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bewerber-/Bieterinformation einen Teilnahmeantrag/ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bewerber/Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345-514-1115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Quelle: OJS 2021/S 225-591847 (2021-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 202-576017
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 225-591847
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-30 📅
Name: ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Frankfurter Straße 251
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ronald.mertens@alba.info 📧
Land: Braunschweig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Osterweddinger Chaussee 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
E-Mail: remondis-kom-resa@remondis.de 📧
Land: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Alba Niedersachsen-Anhalt GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postort: Halle (Saale)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 202-576017 (2022-10-14)