Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierbei muss der Bieter in den letzten 3 Jahren im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Mitarbeiter mit wissenschaftlicher Qualifikation (entsprechend den Anforderungen für den höheren Dienst im öffentlichen Dienst) verfügen.
5. Die für das Projekt eingeplante Projektleitung und Stellvertretung sowie die für die Bearbeitung eingeplanten Fachbearbeiter (mindestens 2) sind mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen. Zum Nachweis der Qualifikation ist zudem ein Abschlusszeugnis vorzulegen. Zum Nachweis der Berufserfahrung der Projektleitung und der Stellvertretung ist jeweils ein Lebenslauf einzureichen.
Projektleitung und Stellvertretung müssen jeweils die nachfolgenden Qualifikationen nachweisen (Mindestanforderung):
— Mindestens sieben Jahre Erfahrung in Sachverständigenleistungen für Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden im kerntechnischen Bereich bei umfangreichen bzw. komplexen Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren, Nachweis über Referenz-/ Projektliste,
— Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium im Bereich Kerntechnik, Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder vergleichbar
Die Fachbearbeiter (mindestens 2) müssen jeweils die nachfolgenden Qualifikationen nachweisen (Mindestanforderung):
— Mindestens 3 Jahre Erfahrung in Sachverständigenleistungen zum Fachthema (siehe Bewerbungsbedingungen 4.2.1) für Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden im kerntechnischen Bereich bei umfangreichen bzw. komplexen Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren, Nachweis über Referenz-/ Projektliste,
— Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium im Bereich Kerntechnik, Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder vergleichbar.
6. Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von 3 vergleichbaren Referenzprojekten im Zeitraum seit 2015 nachzuweisen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese folgende Tätigkeiten enthält:
— Sachverständigenleistungen für Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden im kerntechnischen Bereich bei umfangreichen bzw. komplexen Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren, Nachweis über Referenz-/ Projektliste,
— Anwendung der Gesetze, Verordnungen, Regeln, Richtlinien und Empfehlungen vor dem Hintergrund des Standes von Wissenschaft und Technik sowie Kenntnisse und Erfahrungen aus bereits durchgeführten Prüfungen und Bewertungen.
7. Jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen an der Ausschreibung teilnimmt, muss eine Erklärung zur Unabhängigkeit des Sachverständigen und zu Potentiellen Interessenkollisionen abgeben.