Der Landkreis Birkenfeld, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord beabsichtigen als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, gemeinsam einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von 10 Jahren ab Betriebsaufnahme am 1.8.2022 zu vergeben. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst 2 Linienbündel:
1. Linienbündel „Birkenfeld Nord“ mit den Linien 800, 820, 840, 845, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, Ruftaxilinien (RT) 869 und 879
Das Linienbündel „Birkenfeld Nord“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 1 umfasst die Linien: 800, 840, 845,
— Los 2 umfasst die Linien: 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879.
2. Linienbündel „Birkenfeld Süd“ mit den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 835, 870, 880, RT 899 und 890
Das Linienbündel „Birkenfeld Süd“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 3 umfasst die Linien: 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880,
— Los 4 umfasst die Linien: 835, 870, 890, RT 899.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von den Auftraggebern einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr-und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Landkreis Birkenfeld und in angrenzenden Gebieten
2021-01”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Birkenfeld, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Birkenfeld, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord beabsichtigen als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, gemeinsam einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von 10 Jahren ab Betriebsaufnahme am 1.8.2022 zu vergeben. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst 2 Linienbündel:
1. Linienbündel „Birkenfeld Nord“ mit den Linien 800, 820, 840, 845, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, Ruftaxilinien (RT) 869 und 879
Das Linienbündel „Birkenfeld Nord“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 1 umfasst die Linien: 800, 840, 845,
— Los 2 umfasst die Linien: 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879.
2. Linienbündel „Birkenfeld Süd“ mit den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 835, 870, 880, RT 899 und 890
Das Linienbündel „Birkenfeld Süd“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 3 umfasst die Linien: 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880,
— Los 4 umfasst die Linien: 835, 870, 890, RT 899.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von den Auftraggebern einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr-und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Angebote können für einzelne Lose, für beliebige Loskombinationen oder für sämtliche Lose (Gesamtangebot) abgeben werden.”
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel Nord 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Birkenfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Birkenfeld
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen des ÖPNV auf den Linien 800, 840, 845.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Verkehrsvertrag.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Verkehrsvertrag.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel Nord 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen auf den Linien 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel Süd 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen auf den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880.”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel Süd 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen auf den Linien 835, 870, 890, RT 899.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der Bieter nicht in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis einer Gewerbeanmeldung.
2) Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gegen das Unternehmen gemäß § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 i. V. m.§ 21 MiLoG vorliegen.
Die vorstehenden Nachweise können durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ erbracht werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, von den Bietern ergänzende Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder – sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht – seit Gründung des Unternehmens.
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden i. H. v. 5 Mio. EUR.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ergänzende Nachweise und Bescheinigungen (insb. Bankerklärung,
Betriebshaftpflichtversicherung, Jahresabschlüsse, Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZuGV) vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Referenzen über die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzen über die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht - seit Gründung des Unternehmens erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des öffentlichen Auftraggebers,
2) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
3) Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens,
4) Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
5) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch zusätzliche auftragsspezifische Nachweise.
Die Auftraggeber behalten sich vor, von den Bietern zusätzliche Erläuterungen und Erklärungen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG nachweisen, die mit dem zu
Vergebenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 066-172549
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-26
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-27
09:00 📅
“1) Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu...”
1) Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen.
2) Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) in ihren jeweils aktuellen Fassungen zu beachten und seine Nachunternehmer zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten.
Nach § 4 Abs. 3 des Landestariftreuegesetzes vom 1.12.2010 (LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBI. S. 333), dürfen öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr und im freigestellten Schülerverkehr nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen. Diese Verpflichtung gilt gemäß § 5 LTTG auch für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmern. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat durch Verwaltungsvorschrift eine Liste repräsentativer Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bekannt gegeben (MinBl. 2011, S. 58, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 27.8.2020 (MinBl. 2020, S. 152).
3) Sofern der Auftrag nicht an den bestehenden Betreiber der auftragsgegenständlichen Linien erteilt wird, hat der erfolgreiche Bieter nach Zuschlagserteilung dem Fahrpersonal des bisherigen Betreibers, das zur Erbringung der Verkehrsleistungen auf den Linien eingestellt war, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen mit Wirkung zur Betriebsaufnahme zu unterbreiten (§ 1 Abs. 4 LTTG).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXRDWT
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Angaben (2021-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Birkenfeld, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Birkenfeld, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord beabsichtigen als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, gemeinsam einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von 10 Jahren ab Betriebsaufnahme am 1.8.2022 zu vergeben. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst 2 Linienbündel:
1. Linienbündel „Birkenfeld Nord“ mit den Linien 800, 820, 840, 845, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, Ruftaxilinien (RT) 869 und 879
Das Linienbündel „Birkenfeld Nord“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 1 umfasst die Linien: 800, 840, 845,
— Los 2 umfasst die Linien: 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879.
2. Linienbündel „Birkenfeld Süd“ mit den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 835, 870, 880, RT 899 und 890
Das Linienbündel „Birkenfeld Süd“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 3 umfasst die Linien: 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880,
— Los 4 umfasst die Linien: 835, 870, 890, RT 899.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von den Auftraggebern einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 102-267877
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-07-26 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2021-08-02 📅
Zeit: 23:59
Quelle: OJS 2021/S 141-375854 (2021-07-20)