Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Landkreis Birkenfeld und in angrenzenden Gebieten

Landkreis Birkenfeld

Der Landkreis Birkenfeld, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord beabsichtigen als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, gemeinsam einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von 10 Jahren ab Betriebsaufnahme am 1.8.2022 zu vergeben. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst 2 Linienbündel:
1. Linienbündel „Birkenfeld Nord“ mit den Linien 800, 820, 840, 845, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, Ruftaxilinien (RT) 869 und 879
Das Linienbündel „Birkenfeld Nord“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 1 umfasst die Linien: 800, 840, 845,
— Los 2 umfasst die Linien: 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879.
2. Linienbündel „Birkenfeld Süd“ mit den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 835, 870, 880, RT 899 und 890
Das Linienbündel „Birkenfeld Süd“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 3 umfasst die Linien: 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880,
— Los 4 umfasst die Linien: 835, 870, 890, RT 899.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von den Auftraggebern einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr-und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-24 Auftragsbekanntmachung
2021-07-20 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2021-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 2021-01
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Birkenfeld, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord beabsichtigen als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, gemeinsam einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von 10 Jahren ab Betriebsaufnahme am 1.8.2022 zu vergeben. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst 2 Linienbündel: 1. Linienbündel „Birkenfeld Nord“ mit den Linien 800, 820, 840, 845, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, Ruftaxilinien (RT) 869 und 879 Das Linienbündel „Birkenfeld Nord“ wird in folgende Gebietslose unterteilt: — Los 1 umfasst die Linien: 800, 840, 845, — Los 2 umfasst die Linien: 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879. 2. Linienbündel „Birkenfeld Süd“ mit den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 835, 870, 880, RT 899 und 890 Das Linienbündel „Birkenfeld Süd“ wird in folgende Gebietslose unterteilt: — Los 3 umfasst die Linien: 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880, — Los 4 umfasst die Linien: 835, 870, 890, RT 899. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von den Auftraggebern einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen. Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr-und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Birkenfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Birkenfeld
Postanschrift: Schneewiesenstraße 25
Postleitzahl: 55765
Postort: Birkenfeld
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-birkenfeld.de/ 🌏
E-Mail: m.klatt@landkreis-birkenfeld.de 📧
Telefon: +49 6782152-21 📞
Fax: +49 6782152-90 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBXRDWT/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBXRDWT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 102-267877
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 066-172549
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
1) Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen. 2) Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) in ihren jeweils aktuellen Fassungen zu beachten und seine Nachunternehmer zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten. Nach § 4 Abs. 3 des Landestariftreuegesetzes vom 1.12.2010 (LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBI. S. 333), dürfen öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr und im freigestellten Schülerverkehr nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen. Diese Verpflichtung gilt gemäß § 5 LTTG auch für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmern. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat durch Verwaltungsvorschrift eine Liste repräsentativer Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bekannt gegeben (MinBl. 2011, S. 58, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 27.8.2020 (MinBl. 2020, S. 152). 3) Sofern der Auftrag nicht an den bestehenden Betreiber der auftragsgegenständlichen Linien erteilt wird, hat der erfolgreiche Bieter nach Zuschlagserteilung dem Fahrpersonal des bisherigen Betreibers, das zur Erbringung der Verkehrsleistungen auf den Linien eingestellt war, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen mit Wirkung zur Betriebsaufnahme zu unterbreiten (§ 1 Abs. 4 LTTG). Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXRDWT
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Birkenfeld, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord beabsichtigen als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, gemeinsam einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von 10 Jahren ab Betriebsaufnahme am 1.8.2022 zu vergeben. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst 2 Linienbündel:
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1. Linienbündel „Birkenfeld Nord“ mit den Linien 800, 820, 840, 845, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, Ruftaxilinien (RT) 869 und 879
Das Linienbündel „Birkenfeld Nord“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 1 umfasst die Linien: 800, 840, 845,
— Los 2 umfasst die Linien: 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879.
2. Linienbündel „Birkenfeld Süd“ mit den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 835, 870, 880, RT 899 und 890
Das Linienbündel „Birkenfeld Süd“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 3 umfasst die Linien: 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880,
— Los 4 umfasst die Linien: 835, 870, 890, RT 899.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von den Auftraggebern einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
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Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr-und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
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Informationen über Lose:
Angebote können für einzelne Lose, für beliebige Loskombinationen oder für sämtliche Lose (Gesamtangebot) abgeben werden.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel Nord 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen des ÖPNV auf den Linien 800, 840, 845.
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Verkehrsvertrag.
Beschreibung der Optionen: Siehe Verkehrsvertrag.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel Nord 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen auf den Linien 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel Süd 1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen auf den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel Süd 2
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen auf den Linien 835, 870, 890, RT 899.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Birkenfeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der Bieter nicht in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis einer Gewerbeanmeldung.
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2) Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gegen das Unternehmen gemäß § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 i. V. m.§ 21 MiLoG vorliegen.
Die vorstehenden Nachweise können durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ erbracht werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, von den Bietern ergänzende Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor Zuschlagserteilung anzufordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder – sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht – seit Gründung des Unternehmens.
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2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden i. H. v. 5 Mio. EUR.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ergänzende Nachweise und Bescheinigungen (insb. Bankerklärung,
Betriebshaftpflichtversicherung, Jahresabschlüsse, Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZuGV) vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen über die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht - seit Gründung des Unternehmens erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des öffentlichen Auftraggebers,
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2) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
3) Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens,
4) Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
5) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch zusätzliche auftragsspezifische Nachweise.
Die Auftraggeber behalten sich vor, von den Bietern zusätzliche Erläuterungen und Erklärungen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Mindeststandards:
Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG nachweisen, die mit dem zu
Vergebenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd
Postanschrift: Bahnhofstraße 1
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Kreisverwaltung Birkenfeld
Telefon: +49 63136659-0 📞
E-Mail: info@zspnv-sued.de 📧
Fax: +49 63136659-20 📠
Internetadresse: https://www.zspnv-sued.de/ 🌏
Telefon: +49 261302918-10 📞
E-Mail: info@spnv-nord.de 📧
Fax: +49 2612914113-59 📠
Internetadresse: https://www.spnv-nord.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBXRDWT/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen.
2) Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) in ihren jeweils aktuellen Fassungen zu beachten und seine Nachunternehmer zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten.
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Nach § 4 Abs. 3 des Landestariftreuegesetzes vom 1.12.2010 (LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBI. S. 333), dürfen öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr und im freigestellten Schülerverkehr nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen. Diese Verpflichtung gilt gemäß § 5 LTTG auch für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmern. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat durch Verwaltungsvorschrift eine Liste repräsentativer Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bekannt gegeben (MinBl. 2011, S. 58, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 27.8.2020 (MinBl. 2020, S. 152).
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3) Sofern der Auftrag nicht an den bestehenden Betreiber der auftragsgegenständlichen Linien erteilt wird, hat der erfolgreiche Bieter nach Zuschlagserteilung dem Fahrpersonal des bisherigen Betreibers, das zur Erbringung der Verkehrsleistungen auf den Linien eingestellt war, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen mit Wirkung zur Betriebsaufnahme zu unterbreiten (§ 1 Abs. 4 LTTG).
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXRDWT

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 613116-2113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 102-267877 (2021-05-24)
Ergänzende Angaben (2021-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Birkenfeld, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord beabsichtigen als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, gemeinsam einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von 10 Jahren ab Betriebsaufnahme am 1.8.2022 zu vergeben. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst 2 Linienbündel: 1. Linienbündel „Birkenfeld Nord“ mit den Linien 800, 820, 840, 845, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, Ruftaxilinien (RT) 869 und 879 Das Linienbündel „Birkenfeld Nord“ wird in folgende Gebietslose unterteilt: — Los 1 umfasst die Linien: 800, 840, 845, — Los 2 umfasst die Linien: 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879. 2. Linienbündel „Birkenfeld Süd“ mit den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 835, 870, 880, RT 899 und 890 Das Linienbündel „Birkenfeld Süd“ wird in folgende Gebietslose unterteilt: — Los 3 umfasst die Linien: 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880, — Los 4 umfasst die Linien: 835, 870, 890, RT 899. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von den Auftraggebern einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen. Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-375854
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 102-267877
ABl. S-Ausgabe: 141

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
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Quelle: OJS 2021/S 141-375854 (2021-07-20)
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