Der Landkreis Birkenfeld beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von zehn Jahren ab Betriebsaufnahme am 01.08.2022 zu vergeben. Der ÖDA umfasst das Linienbündel "Stadtverkehr Idar-Oberstein" mit den Linien 801, 802, 803, 804, 805, 806, 812 und 813. Das vorgenannte Linienbündel hat einen Umfang von ca. 1,05 Million Nutzwagenkilometer.
Der ÖDA ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des ÖDA können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des ÖDA (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der ÖDA.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG in der Stadt Idar-Oberstein - Linienbündel "Stadtverkehr Idar-Oberstein"
2021-02”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Birkenfeld beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Birkenfeld beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von zehn Jahren ab Betriebsaufnahme am 01.08.2022 zu vergeben. Der ÖDA umfasst das Linienbündel "Stadtverkehr Idar-Oberstein" mit den Linien 801, 802, 803, 804, 805, 806, 812 und 813. Das vorgenannte Linienbündel hat einen Umfang von ca. 1,05 Million Nutzwagenkilometer.
Der ÖDA ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des ÖDA können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des ÖDA (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der ÖDA.
1️⃣
Ort der Leistung: Birkenfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Idar-Oberstein, Landkreis Birkenfeld
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen des ÖSPV auf den Linien des Linienbündels "Stadtverkehr Idar-Oberstein", siehe oben unter II.1.4).” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2032-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der Bieter nicht in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis einer Gewerbeanmeldung.
2) Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gegen das Unternehmen gemäß § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 i. V. m.§ 21 MiLoG vorliegen.
Die vorstehenden Nachweise können durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern ergänzende Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht - seit Gründung des Unternehmens.
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden i. H. v. 5 Mio. EUR.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
- durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" oder
- durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ergänzende Nachweise und Bescheinigungen (insb. Bankerklärung, Betriebshaftpflichtversicherung, Jahresabschlüsse, Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZuGV)
vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Referenzen über die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzen über die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht - seit Gründung des Unternehmens erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des öffentlichen Auftraggebers,
2) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
3) Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens,
4) Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
5) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
- durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" oder
- durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch zusätzliche auftragsspezifische Nachweise.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zusätzliche Erläuterungen und Erklärungen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG nachweisen, die mit dem zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 144-355845
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-11
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-12
09:00 📅
“1) Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu...”
1) Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen.
2) Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) in ihren jeweils aktuellen Fassungen zu beachten und seine Nachunternehmer zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten.
Nach § 4 Abs. 3 des Landestariftreuegesetzes vom 01.12.2010 (LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBI. S. 333), dürfen öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr und im freigestellten Schülerverkehr nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen. Diese Verpflichtung gilt gemäß § 5 LTTG auch für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmern. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat durch Verwaltungsvorschrift eine Liste repräsentativer Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bekannt gegeben (MinBl. 2011, S. 58, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 27.08.2020 (MinBl. 2020, S. 152).
3) Sofern der Auftrag nicht an den bestehenden Betreiber der auftragsgegenständlichen Linien erteilt wird, hat der erfolgreiche Bieter nach Zuschlagserteilung dem Fahrpersonal des bisherigen Betreibers, das zur Erbringung der Verkehrsleistungen auf den Linien eingestellt war, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen mit Wirkung zur Betriebsaufnahme zu unterbreiten (§ 1 Abs. 4 LTTG).
4) Die Stadt Idar-Oberstein stellt dem Auftragnehmer ein geeignetes Grundstück für den Omnibusbetriebshof zur Verfügung, welches von dem Auftragnehmer anzumieten ist. Die Mietvertragskonditionen werden in den Vergabeunterlagen transparent erläutert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXRM8C
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 149-397355
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 11/10/2021
Ortszeit: 23:59
Neuer Wert
Text: Tag: 18/10/2021
Ortszeit: 12:00
Quelle: OJS 2021/S 199-520201 (2021-10-08)