Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 4 einzureichen. Darin sind folgende Angaben zu tätigen:
1) Darstellung des Unternehmens des Bewerbers (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen; etwaige wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindungen zu anderen Unternehmen) sowie Angaben zum Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und zur Personalstärke einzureichen.
2) Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2018, 2019, 2020) vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten Busverkehrsleistung.
o Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Name und Adresse des Aufgabenträgers bzw. Auftraggebers – letzteres falls zutreffend -; bei der Angabe des/der Aufgabenträger bzw. Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse) angegeben werden,
2. Angabe, ob Regional- oder Stadtverkehr,
3. Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde,
4. Ort der Leistung
5. jährliches Auftragsvolumen nach Nutzwagenkilometer mit der Referenzleistung,
6. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung,
7. Darstellung, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
o Der Referenzverkehr muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
1. Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 5 Fahrzeugen (Standardlinienbussen) in der Spitzenlast,
2. Leistungsmenge: mindestens 180.000 Nutzwagenkilometer /Jahr,
3. Durchführung des Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist).
· Der Bewerber erbringt zudem den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils als nicht beglaubigte Kopie im pdf-Format wahlweise
1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
oder
2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG;
oder
3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.