Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der Bezirksregierungen und des MWIDE bei der Abwicklung und Bearbeitung aller bestehenden und neuen Corona-Wirtschafshilfen (Antragsbearbeitung)

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben in verschiedenen Branchen zur weitgehenden oder vollständigen Schließung des Geschäftsbetriebs geführt. In den Sommermonaten werden zwar aktuell Beschränkungen wieder gelockert, aber bei zahlreichen Unternehmen oder Selbstständigen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt.
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise haben sowohl die Bundesregierung als auch das Land Nordrhein-Westfalen Corona-Wirtschaftshilfen-Programme für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Ziel der Soforthilfe, Überbrückungshilfe I-III (Plus), der Neu-starthilfe (Plus) und der weiteren Corona-Förderprogramme ist es, Selbstständigen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar Corona-bedingte Einbußen erleiden oder von Auflagen bzw. Schließungen betroffen sind, eine Liquiditätshilfe/ Kompensation für Umsatzausfälle zu gewähren und sie so in der Existenz zu sichern.
Die Corona-Wirtschaftshilfen-Programme staffeln sich bislang in 4 Phasen:
- Überbrückungshilfe -Erste Förderphase ("Überbrückungshilfe I") betrifft die Förderzeiträume Juni bis August 2020;
- Überbrückungshilfe -Zweite Förderphase ("Überbrückungshilfe II") betrifft die Förderzeiträume September bis Dezember 2020;
- Überbrückungshilfe -Dritte Förderphase ("Überbrückungshilfe III") betrifft die Förderzeiträume November 2020 bis Juni 2021.
Im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 war auch die Beantragung der Neustarthilfe möglich. Zusätzlich wurde das Förderprogramm der (erweiterten) Außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) aufgelegt.
- Überbrückungshilfe - Vierte Förderphase ("Überbrückungshilfe III Plus") betrifft die Förderzeiträume Juli bis September 2021. Das Förderprogramm Neustarthilfe Plus betrifft ebenfalls den Förderzeitraum Juli bis September 2021.
Eventuelle weitere Förderphasen sind zurzeit noch offen.
Der Bund stellt für diese Billigkeitsleistungen der verschiedenen Phasen der Corona-Wirtschaftshilfen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine fünf Bezirksregierungen mit der Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen beauftragt. Durch die Bearbeitung der Corona-Wirtschaftshilfen und die Beauftragung der Bezirksregierungen entstehen sowohl für die Bezirksregierungen wie auch für das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) hohe Arbeitsvolumina, zu deren Bearbeitung Unterstützung erforderlich ist.
Daher sucht das MWIDE für die derzeit laufende Förderphase (bis 31. September 2021) und eine ggf. folgende neue Förderphase (September 2021-Juni 2022) Unterstützung in der Antragsbearbeitung der noch offenen Anträge.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-28 Auftragsbekanntmachung
2021-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 2021-058
Kurze Beschreibung:
Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben in verschiedenen Branchen zur weitgehenden oder vollständigen Schließung des Geschäftsbetriebs geführt. In den Sommermonaten werden zwar aktuell Beschränkungen wieder gelockert, aber bei zahlreichen Unternehmen oder Selbstständigen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise haben sowohl die Bundesregierung als auch das Land Nordrhein-Westfalen Corona-Wirtschaftshilfen-Programme für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Ziel der Soforthilfe, Überbrückungshilfe I-III (Plus), der Neu-starthilfe (Plus) und der weiteren Corona-Förderprogramme ist es, Selbstständigen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar Corona-bedingte Einbußen erleiden oder von Auflagen bzw. Schließungen betroffen sind, eine Liquiditätshilfe/ Kompensation für Umsatzausfälle zu gewähren und sie so in der Existenz zu sichern. Die Corona-Wirtschaftshilfen-Programme staffeln sich bislang in 4 Phasen: - Überbrückungshilfe -Erste Förderphase ("Überbrückungshilfe I") betrifft die Förderzeiträume Juni bis August 2020; - Überbrückungshilfe -Zweite Förderphase ("Überbrückungshilfe II") betrifft die Förderzeiträume September bis Dezember 2020; - Überbrückungshilfe -Dritte Förderphase ("Überbrückungshilfe III") betrifft die Förderzeiträume November 2020 bis Juni 2021. Im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 war auch die Beantragung der Neustarthilfe möglich. Zusätzlich wurde das Förderprogramm der (erweiterten) Außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) aufgelegt. - Überbrückungshilfe - Vierte Förderphase ("Überbrückungshilfe III Plus") betrifft die Förderzeiträume Juli bis September 2021. Das Förderprogramm Neustarthilfe Plus betrifft ebenfalls den Förderzeitraum Juli bis September 2021. Eventuelle weitere Förderphasen sind zurzeit noch offen. Der Bund stellt für diese Billigkeitsleistungen der verschiedenen Phasen der Corona-Wirtschaftshilfen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine fünf Bezirksregierungen mit der Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen beauftragt. Durch die Bearbeitung der Corona-Wirtschaftshilfen und die Beauftragung der Bezirksregierungen entstehen sowohl für die Bezirksregierungen wie auch für das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) hohe Arbeitsvolumina, zu deren Bearbeitung Unterstützung erforderlich ist. Daher sucht das MWIDE für die derzeit laufende Förderphase (bis 31. September 2021) und eine ggf. folgende neue Förderphase (September 2021-Juni 2022) Unterstützung in der Antragsbearbeitung der noch offenen Anträge.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Berger Allee 25
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: https://www.wirtschaft.nrw 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@mwide.nrw.de 📧
Telefon: +49 211617720 📞
Fax: +49 21161772795 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFYYLR/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFYYLR 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-02 📅
Datum des Beginns: 2021-09-06 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 147-391440
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Einzureichende Unterlagen: - Anforderungen zur inhaltlichen, qualitativen Bewertung der Angebote (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot folgende Dokumente zur inhaltlichen, qualitativen Bewertung der Angebote vorzulegen: Personaleinsatzkonzept Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, aus dem die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals hervorgehen. Im Personaleinsatzkonzept ist auf folgende Punkte einzugehen: - Benennung einer Projektleitung und einer stellvertretenden Projektleitung, jeweils unter Beifügung eines ausführlichen Lebenslaufs, aus dem die Qualifikationen und die beruflichen Erfahrungen der beiden Personen hervorgehen. - Benennung der 2 Teamleitungen mit kurzen Lebensläufen, aus denen die jeweiligen Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen hervorgehen. - Beschreibung, wie sichergestellt wird, dass ein Projektteam in der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Größe mit den geforderten Qualifikationen des Personals bei Vertragsbeginn bzw. kurze Zeit danach zur Verfügung steht. Darzustellen ist auch, wie das Team optimal organisiert und geführt werden soll. Erwartet werden außerdem konkrete Aussagen dazu, wie der Auftragnehmer unter Nutzung des ihm insgesamt zur Verfügung stehenden Personals flexibel auf Schwankungen und Leistungsspitzen über die Laufzeit des Vertrages reagieren kann und wird. Das Personaleinsatzkonzept darf eine maximale Länge von 2 DIN A4 Seiten in Word (Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,15) zuzüglich der 4 geforderten Lebensläufe und eventuell eines Organigramms nicht überschreiten. - Anforderungen zur Bewertung des Angebotspreises (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zur Bewertung des Angebotspreises hat der Bieter eine Kostenkalkulation vorzulegen, welche folgende Angaben beinhaltet: 1. Gesamtkosten in Euro (mit und ohne MwSt.) für die Erbringung der Leistung für die (beabsichtigte) feste Vertragslaufzeit von fünf Monaten. Der Gesamtpreis ist auf Grundlage folgender Annahmen zu berechnen: Erforderlichkeit von 40 VZÄ der Qualifikationsstufe QS 1 pro Monat; Erforderlichkeit von 15 VZÄ der Qualifikationsstufe QS 2a pro Monat; Erforderlichkeit von 5 VZÄ der Qualifikationsstufe QS 2b pro Monat; Erforderlichkeit von 2 VZÄ der Qualifikationsstufe QS 3 pro Monat; Erforderlichkeit von 2 VZÄ der Qualifikationsstufe QS 4 pro Monat. In den Gesamtkosten müssen sämtliche Fremd- und Nebenkosten enthalten sein. 2. Stundensatz in Euro (mit und ohne MwSt.) und Tagessatz in Euro (mit und ohne MwSt.) (1 Tagessatz = 8 Stunden) je Qualifikationsstufe für die feste Vertragslaufzeit. 3. Stundensatz in Euro (mit und ohne MwSt.) und Tagessatz in Euro (mit und ohne MwSt.) (1 Tagessatz = 8 Stunden) je Qualifikationsstufe für den Fall der optionalen Vertragsverlängerung. Die spätere tatsächliche Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen Stunden je Qualifikationsstufe. - Ausgefülltes Angebotsschreiben (Formular 324 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) - Bei Angebotsabgabe mit Unteraufträgen mit oder ohne Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Ausgefüllte Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 532 EU) - Ausgefüllte Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (Formular 533 EU) - Erklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs (formlose Eigenerklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sollte der Vertragsentwurf oder der Vertragsentwurf zur Auftragsdatenverarbeitung ausnahmsweise aus berechtigten Gründen nicht akzeptiert werden (können), können Änderungsvorschläge formuliert werden. Für diese muss eine rechtliche und/oder sachliche Notwendigkeit bestehen, die vom Bieter darzulegen und zu begründen ist. Ein Anspruch auf Umsetzung etwaiger Änderungsvorschläge ist hiermit nicht verbunden. - Erklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO - siehe Anlage 7 zum Vertragsentwurf - (formlose Eigenerklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sollte der Vertragsentwurf oder der Vertragsentwurf zur Auftragsdatenverarbeitung ausnahmsweise aus berechtigten Gründen nicht akzeptiert werden (können), können Änderungsvorschläge formuliert werden. Für diese muss eine rechtliche und/oder sachliche Notwendigkeit bestehen, die vom Bieter darzulegen und zu begründen ist. Ein Anspruch auf Umsetzung etwaiger Änderungsvorschläge ist hiermit nicht verbunden. Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYLR
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben in verschiedenen Branchen zur weitgehenden oder vollständigen Schließung des Geschäftsbetriebs geführt. In den Sommermonaten werden zwar aktuell Beschränkungen wieder gelockert, aber bei zahlreichen Unternehmen oder Selbstständigen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt.
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Vor dem Hintergrund der Corona-Krise haben sowohl die Bundesregierung als auch das Land Nordrhein-Westfalen Corona-Wirtschaftshilfen-Programme für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Ziel der Soforthilfe, Überbrückungshilfe I-III (Plus), der Neu-starthilfe (Plus) und der weiteren Corona-Förderprogramme ist es, Selbstständigen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar Corona-bedingte Einbußen erleiden oder von Auflagen bzw. Schließungen betroffen sind, eine Liquiditätshilfe/ Kompensation für Umsatzausfälle zu gewähren und sie so in der Existenz zu sichern.
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Die Corona-Wirtschaftshilfen-Programme staffeln sich bislang in 4 Phasen:
- Überbrückungshilfe -Erste Förderphase ("Überbrückungshilfe I") betrifft die Förderzeiträume Juni bis August 2020;
- Überbrückungshilfe -Zweite Förderphase ("Überbrückungshilfe II") betrifft die Förderzeiträume September bis Dezember 2020;
- Überbrückungshilfe -Dritte Förderphase ("Überbrückungshilfe III") betrifft die Förderzeiträume November 2020 bis Juni 2021.
Im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 war auch die Beantragung der Neustarthilfe möglich. Zusätzlich wurde das Förderprogramm der (erweiterten) Außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) aufgelegt.
- Überbrückungshilfe - Vierte Förderphase ("Überbrückungshilfe III Plus") betrifft die Förderzeiträume Juli bis September 2021. Das Förderprogramm Neustarthilfe Plus betrifft ebenfalls den Förderzeitraum Juli bis September 2021.
Eventuelle weitere Förderphasen sind zurzeit noch offen.
Der Bund stellt für diese Billigkeitsleistungen der verschiedenen Phasen der Corona-Wirtschaftshilfen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine fünf Bezirksregierungen mit der Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen beauftragt. Durch die Bearbeitung der Corona-Wirtschaftshilfen und die Beauftragung der Bezirksregierungen entstehen sowohl für die Bezirksregierungen wie auch für das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) hohe Arbeitsvolumina, zu deren Bearbeitung Unterstützung erforderlich ist.
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Daher sucht das MWIDE für die derzeit laufende Förderphase (bis 31. September 2021) und eine ggf. folgende neue Förderphase (September 2021-Juni 2022) Unterstützung in der Antragsbearbeitung der noch offenen Anträge.
Die Wirtschaftshilfe-Programme aus der ersten und zweiten Förderphase sind in der Antragsbearbeitung überwiegend abgearbeitet. Die hier ausgeschriebene, benötigte Unterstützung bezieht sich vor allem auf die Abwicklung der zukünftig zu erwartenden Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe III Plus. Ferner können Altfälle der dritten Förderphase vermutlich in einem geringen Umfang abzuarbeiten sein.
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Auftragsgegenstand ist die Unterstützung der Bezirksregierungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Bewilligungsbehörde, insbesondere der administrativen Bearbeitung und Abwicklung der Überbrückungshilfe III, III Plus und Neustarthilfe Plus in der Antrags- und Bewilligungsphase. Die Bewilligungen erfolgen in einem letzten förmlichen Prozessschritt durch die Bezirksregierungen selbst. Auszahlungen erfolgen durch die Kassendezernate der Bezirksregierungen.
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Die Antragszahlen für die Überbrückungshilfe III und für die Neustarthilfe (Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021) lagen mit Stand vom 22.07.2021 bei insgesamt rund 110.000 Anträgen. Bei der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus wird von ähnlichen Fallzahlen ausgegangen. Mit zwischenzeitlichen Arbeitsspitzen aufgrund von erhöhten Antragswellen ist gegebenenfalls auszugehen.
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Seit dem 23.07.2021 können Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt werden. Für die Neustarthilfe Plus hat die Antragsphase seit dem 19.07.2021 begonnen.
Für die Unterstützung bei der Abwicklung der noch offenen und zukünftigen Anträge aus diesen Förderphasen sind nach derzeitiger Schätzung mindestens 64 Vollzeitäquivalente (VZÄ) pro Monat notwendig.
Für eventuell weitere, neue Förderphasen wird mit einem entsprechend großen Personalbedarf gerechnet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) stellt für die Wirtschaftshilfen grundsätzlich eine zentrale IT-Antragsplattform zur Verfügung, die eine Bearbeitung über ein softwaregestütztes Fachverfahren für die Bewilligungsstellen der Länder ermöglicht. Die Plattform ist internetbasiert, so dass für einen Dienstleister keine weiteren technischen Voraussetzungen bestehen. Die Antragstellung für die Corona-Wirtschaftshilfen erfolgt grds. durch Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer ausschließlich digital über die vom Bund bereitgestellte Internetseite. Die Plattform ist weiterhin für die Antragsbearbeitung zu verwenden.
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Weitere Angaben können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht (Optionsrecht), den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Das Optionsrecht kann von dem Auftraggeber bis 4 Wochen vor dem 31.01.2022 (bis zum 03.01.2022) durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
- Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Dokument (nicht älter als 1 Jahr) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen):
Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als 1 Jahr) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen):
Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
a) Mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren, die eine hohe Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Wirtschaftsförderung und über die Erstellung von Zuwendungsbescheiden belegt.
b) Mindestens zwei Referenzen aus den letzten 3 Jahren über Erfahrungen beim Analysieren von Wirtschaftskennzahlen sowie Prüfen von betriebswirtschaftlichen Kriterien von Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen (inklusive Firmenverbünden) in vergleichbar großen Aufträgen.
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c) Mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren über Erfahrungen in der Koordinierung und Leitung von ca. 60 Vollzeitäquivalenten in mehreren Teams über einen Zeitraum von mindestens 5 Monaten.
d) Mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren über Erfahrungen in der parallelen Kommunikation mit 6-8 Stakeholdern aus Wirtschaft, Verwaltung und Unternehmen in Förderverfahren und die Fähigkeit auf sich verändernde Rahmenbedingungen agil zu reagieren.
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Die zum Nachweis der Eignung eingereichten Referenzen müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber mindestens eine Laufzeit von 6 Monaten innerhalb des letzten Jahres vor Einreichung des Angebotes belegen können.
Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
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Bitte ordnen Sie die eingereichten Referenzen den o. a. Bereichen klar und eindeutig zu. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) sowie die Größenordnung des Auftragswerts anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Aus folgenden Dringlichkeitsgründen muss die Vergabe mit verkürzten Fristen durchgeführt werden:
siehe Beschaffungsantrag des Fachreferates V A 3 - Zeitliche Vorgaben - und Vergabeakte - Verfahrensauswahl -
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFYYLR/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Einzureichende Unterlagen:
- Anforderungen zur inhaltlichen, qualitativen Bewertung der Angebote (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Mit dem Angebot folgende Dokumente zur inhaltlichen, qualitativen Bewertung der Angebote vorzulegen:
Personaleinsatzkonzept
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, aus dem die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals hervorgehen.
Im Personaleinsatzkonzept ist auf folgende Punkte einzugehen:
- Benennung einer Projektleitung und einer stellvertretenden Projektleitung, jeweils unter Beifügung eines ausführlichen Lebenslaufs, aus dem die Qualifikationen und die beruflichen Erfahrungen der beiden Personen hervorgehen.
- Benennung der 2 Teamleitungen mit kurzen Lebensläufen, aus denen die jeweiligen Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen hervorgehen.
- Beschreibung, wie sichergestellt wird, dass ein Projektteam in der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Größe mit den geforderten Qualifikationen des Personals bei Vertragsbeginn bzw. kurze Zeit danach zur Verfügung steht. Darzustellen ist auch, wie das Team optimal organisiert und geführt werden soll. Erwartet werden außerdem konkrete Aussagen dazu, wie der Auftragnehmer unter Nutzung des ihm insgesamt zur Verfügung stehenden Personals flexibel auf Schwankungen und Leistungsspitzen über die Laufzeit des Vertrages reagieren kann und wird.
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Das Personaleinsatzkonzept darf eine maximale Länge von 2 DIN A4 Seiten in Word (Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,15) zuzüglich der 4 geforderten Lebensläufe und eventuell eines Organigramms nicht überschreiten.
- Anforderungen zur Bewertung des Angebotspreises (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Zur Bewertung des Angebotspreises hat der Bieter eine Kostenkalkulation vorzulegen, welche folgende Angaben beinhaltet:
1. Gesamtkosten in Euro (mit und ohne MwSt.) für die Erbringung der Leistung für die (beabsichtigte) feste Vertragslaufzeit von fünf Monaten. Der Gesamtpreis ist auf Grundlage folgender Annahmen zu berechnen:
Erforderlichkeit von 40 VZÄ der Qualifikationsstufe QS 1 pro Monat;
Erforderlichkeit von 15 VZÄ der Qualifikationsstufe QS 2a pro Monat;
Erforderlichkeit von 5 VZÄ der Qualifikationsstufe QS 2b pro Monat;
Erforderlichkeit von 2 VZÄ der Qualifikationsstufe QS
3 pro Monat;
4 pro Monat.
In den Gesamtkosten müssen sämtliche Fremd- und Nebenkosten enthalten sein.
2. Stundensatz in Euro (mit und ohne MwSt.) und Tagessatz in Euro (mit und ohne MwSt.) (1 Tagessatz = 8 Stunden) je Qualifikationsstufe für die feste Vertragslaufzeit.
3. Stundensatz in Euro (mit und ohne MwSt.) und Tagessatz in Euro (mit und ohne MwSt.) (1 Tagessatz = 8 Stunden) je Qualifikationsstufe für den Fall der optionalen Vertragsverlängerung.
Die spätere tatsächliche Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen Stunden je Qualifikationsstufe.
- Ausgefülltes Angebotsschreiben (Formular 324 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)
- Bei Angebotsabgabe mit Unteraufträgen mit oder ohne Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
- Ausgefüllte Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 532 EU)
- Ausgefüllte Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (Formular 533 EU)
- Erklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs (formlose Eigenerklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Sollte der Vertragsentwurf oder der Vertragsentwurf zur Auftragsdatenverarbeitung ausnahmsweise aus berechtigten Gründen nicht akzeptiert werden (können), können Änderungsvorschläge formuliert werden. Für diese muss eine rechtliche und/oder sachliche Notwendigkeit bestehen, die vom Bieter darzulegen und zu begründen ist. Ein Anspruch auf Umsetzung etwaiger Änderungsvorschläge ist hiermit nicht verbunden.
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- Erklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO - siehe Anlage 7 zum Vertragsentwurf - (formlose Eigenerklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYLR

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.
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Quelle: OJS 2021/S 147-391440 (2021-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2888352.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-446902
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 147-391440
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYLE

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Die Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus stellen die Folgeprogramme der Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe dar (Antragsfrist Jun.21). Der Förderzeitraum wurde durch die Einführung dieser Programme auf den 30.09.21 verlängert. Der bisherige Vertrag zur externen Unterstützung in der Bearbeitung der Wirtschaftshilfen sah lediglich eine Aufgabenübernahme bis Ende August vor. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war nicht absehbar, dass die Verlängerungen des Lockdowns und die Entwicklung der Pandemie erst eine Lockerung der Beschränkungen für die Unternehmer im Mai 21 ermöglichte. Dies führt dazu, dass die bereits umfangreich geplanten Hilfen noch einmal um die Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus ausgeweitet werden. Eine vorherige Ausschreibung war nicht möglich, da bis Mitte Juni noch nicht feststand, ob die Überbrückungshilfe III lediglich verlängert wird oder ein neues Programm aufgelegt wird. Ebenso stand bis dahin ein Förderzeitraum nicht fest.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Personaleinsatzkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-31 📅
Name: Protiviti GmbH
Postanschrift: Mainzer Landstraße 50
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69963768100 📞
E-Mail: contact@protiviti.de 📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.protiviti.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 2888352.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2021/S 171-446902 (2021-08-31)