Durchführung von Fahrleistungen mit 8 Citybussen unterschiedlicher Größe im öffentlichen Personennahverkehr im Zuständigkeitsbereich der Halleschen Verkehrs-AG. Dabei werden verschiedene Linien befahren. Die Jahresfahrleistung beträgt ca. 655 000 Fahrplankilometer. Die Fahrzeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. 80 % der Busse dürfen während der vorgesehenen Einsatzzeit beim Auftraggeber nicht älter als 12 Jahre sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2021-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: A 2021/9
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Fahrleistungen mit 8 Citybussen unterschiedlicher Größe im öffentlichen Personennahverkehr im Zuständigkeitsbereich der Halleschen...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Fahrleistungen mit 8 Citybussen unterschiedlicher Größe im öffentlichen Personennahverkehr im Zuständigkeitsbereich der Halleschen Verkehrs-AG. Dabei werden verschiedene Linien befahren. Die Jahresfahrleistung beträgt ca. 655 000 Fahrplankilometer. Die Fahrzeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. 80 % der Busse dürfen während der vorgesehenen Einsatzzeit beim Auftraggeber nicht älter als 12 Jahre sein.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Busse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-24 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 058-147771
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
“Es ist nicht gestattet, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, ungeachtet des...”
Es ist nicht gestattet, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Einsatz von Nachunternehmern wird nicht zugelassen.
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Quelle: OJS 2021/S 058-147771 (2021-03-19)
Ergänzende Angaben (2021-04-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben