Erbringung von Winterdienstleistungen
Barlachstadt Güstrow
Die Leistung umfasst die Erbringung des Winterdienstes auf bestimmten öffentlichen Straßen der Barlachstadt Güstrow in einem Zeitraum vom 15.11 bis zum 15.04 eines jeden Jahres sowie das Vorhalten von Streugut für die kommenden 3 Wintersaisons.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-12.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen › Glatteisbeseitigung
- • Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen › Schneeräumung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-05-12 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-10-11 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Glatteisbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landkreis Rostock 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barlachstadt Güstrow
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Kontakt
Internetadresse: http://www.guestrow.de 🌏
E-Mail: ann.dethloff@guestrow.de 📧
Telefon: +49 3843 / 769-109 📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E79192715 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-17 📅
Datum des Beginns: 2021-11-15 📅
Datum des Endes: 2024-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 094-247270
ABl. S-Ausgabe: 94
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Barlachstadt Güstrow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einreichen der Verpflichtungserklärungen nach §§ 9, 10 VgG M-V
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preisanpassung I – Saison 2022 / 2023
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preisanpassung II – Saison 2023 / 2024
Preis (Gewichtung): 80 %
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.guestrow.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E79192715 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385-5885164 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385-5884855817 📠
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 094-247270 (2021-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Erbringung des Winterdienstes auf bestimmten öffentlichen Straßen der Barlachstadt Güstrow in einem Zeitraum vom 15.11 bis zum 15.04 eines jeden Jahres sowie das Vorhalten von Streugut für die kommenden 3 Wintersaisons.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Glatteisbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landkreis Rostock 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barlachstadt Güstrow
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Kontakt
Internetadresse: http://www.guestrow.de 🌏
E-Mail: ann.dethloff@guestrow.de 📧
Telefon: +49 3843 / 769-109 📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E79192715 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-17 📅
Datum des Beginns: 2021-11-15 📅
Datum des Endes: 2024-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 094-247270
ABl. S-Ausgabe: 94
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Barlachstadt Güstrow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124 LD),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124 LD).
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Bieter, die keine EEE besitzen, reichen zum vorläufigen Nachweis der Eignung das Formblatt 124 LD ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
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Die Auftraggeberin 4 / 6 akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Bieter, die keine EEE besitzen, reichen den Nachweis des Versicherers ein.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
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Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Bieter, die keine EEE besitzen, reichen zum vorläufigen Nachweis der Eignung das Formblatt 124 LD ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
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Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften ist diese Angabe für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124 LD) Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
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Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einreichen der Verpflichtungserklärungen nach §§ 9, 10 VgG M-V
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preisanpassung I – Saison 2022 / 2023
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preisanpassung II – Saison 2023 / 2024
Preis (Gewichtung): 80 %
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.guestrow.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E79192715 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385-5885164 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385-5884855817 📠
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 094-247270 (2021-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3843/769-109 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 201-524588
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 094-247270
ABl. S-Ausgabe: 201
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preisanpassung I - Saison 2022 / 2023
Preisanpassung II - Saison 2023 / 2024
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-11 📅
Name: FRG Hansa Güstrow GmbH
Postort: Gülzow-Prüzen
Postleitzahl: 18276
Land: Deutschland 🇩🇪
Landkreis Rostock 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 458433.90 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 201-524588 (2021-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Erbringung des Winterdienstes auf bestimmten öffentlichen Straßen der Barlachstadt Güstrow in einem Zeitraum vom 15.11 bis zum 15.04 eines jeden Jahres sowie das Vorhalten von Streugut für die kommenden drei Wintersaisons.
Gesamtwert des Auftrags: 458433.90 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3843/769-109 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 201-524588
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 094-247270
ABl. S-Ausgabe: 201
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preisanpassung I - Saison 2022 / 2023
Preisanpassung II - Saison 2023 / 2024
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-11 📅
Name: FRG Hansa Güstrow GmbH
Postort: Gülzow-Prüzen
Postleitzahl: 18276
Land: Deutschland 🇩🇪
Landkreis Rostock 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 458433.90 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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