Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage der Referenzen aus den letzten 10 Jahren über Bewirtschaftungsleistungen:
Bewertung erfolgt anhand nachfolgender Bewertungsmatrix:
1. Bewertung der Bewirtschaftungsleistungen (insgesamt max. 15 Punkte):
1.1 maximal eine Referenz über Bewirtschaftungsleistungen eines Stadionprojektes aus den letzten 10 Jahren (5 Punkte),
1.2 maximal eine Referenz über Bewirtschaftungsleistungen eines Rasenplatzes mit einer Mindestgröße von 7 000 m aus den letzten 10 Jahren (5 Punkte),
1.3 maximal eine Referenz über Bewirtschaftungsleistungen eines (Funktions)Gebäudes mit einer Mindestgröße von 2 500 m BGF aus den letzten 10 Jahren (5 Punkte).
2. maximal eine Referenz der Bewirtschaftungsleistungen (Reinigung, Platzwart/ Hausmeister, Sicherheitsdienstleistungen, Instandhaltung/Instandsetzung) eines Stadions/vergleichbarer Objekte mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie die Auftragssumme der Leistungen aus den letzten 10 Jahren. Die genauen Angaben sind dem Formblatt D sowie der Bewertungsmatrix (inkl. Abstufung) zu entnehmen. (max. 20 Punkte).
3. Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ab 500 000,00 EUR. (7,5 Punkte),
4. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Jahre ab 5 Personen. (7,5 Punkte),
5. Nachweis der Qualitätssicherungsmaßnahmen und -systeme des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistungen,
6. Angaben über die Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen Personals,
7. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will und hat diese zu benennen.
— Das ausgefüllte Formblatt „Antrag auf Teilnahme“ (Formblatt A1) sowie „bevollmächtigter Vertreter“ (Formblatt A2) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen,
— Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt B) von jedem Partner bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt,
— Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt,
— Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen.
Die angegebenen Punkte geben die Maximalpunktzahl wieder.
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden.
Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen, die unter der in Pkt. I.3) benannten Adresse abgerufen werden kann.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen.